erstellt am 29.01.2007 um 16:54 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,
sehr geehrte Damen und Herren,habe dieses Forum vor etwa einem Monat entdeckt und bin nun äußerst dankbar dafür, dass es sowas gibt.
In der Hoffnung, dass Sie mir in meiner derzeitigen sehr großen Hilfslosigkeit mit ein paar Tipps behilflich sein können, werde ich die dazugehörige Geschichte/Situation schildern und dann meine Fragen formulieren:
Es geht um meinen Vater, Siebenbürger Sachse und Spätaussiedler, 61 Jahre alt, seit Februar 2006 an BsdKrebs erkrankt. Nicht heilbar.Er musste Altersrente aufgrund 100% Schwerbehinderung beantragen und erhielt Ende Dezember 06 den Rentenbescheid. Zur Wahrung der Frist haben wir Mitte Januar 07 Widerspruch eingelegt und (aufgrund einer Empfehlung) Hilfe beim Sozialverband VDK gesucht,wo vor kurzem der Rentenbescheid geprüft wurde. Vor zwei Tagen erhielten wir vom VDK die Antwort, dass laut Unterlagen der Widerspruch gar keine Aussicht auf Erfolg hätte. Das kann ich nicht glauben.Zudem weiß ich nicht,wieviel Lebenszeit meinem Vater gegeben ist, Widersprüche, Klagen und sonstiges zu erleben, da die Krankheit stark fortgeschritten ist.
Nun meine Fragen/Einschätzungen:
1. gegen die 40% Kürzung muss man keinen Widerspruch mehr einlegen, da nach Urteil des BVG aussichtslos. Sehe ich das richtig?
2. Kann gegen die Bewertung mit 5/6 Widerspruch eingelegt werden, wenn für Anerkennung der weiteren 1/6 bei der bisherigen Kontenklärung die "Extrasele din statele de plata" fehlen? Kann man diese jetzt nachträglich einreichen? Wir sind trotz Unsicherheiten gerade dabei, diese aus Rumänien zu beschaffen.
3. Am meisten beschäftigt mich folgender Sachverhalt: Mein Vater erhielt die Einstufung nach FRG in die Qualifikationsgruppe IV (Facharbeiter). Das kann meiner Ansicht in keinster Weise stimmen. Ich denke, dass er in die Q II gehört: er absolvierte 1964 eine 4jährige Ausbildung zum "tehnician veterinar" pentru sectorul agricol de stat ( Original-Diplom und Übersetzung liegt dem Rentenversicherungsträger vor) und arbeitete direkt danach seit 1964 bis zur Ausreise 1990 laut Arbeitsbuch als "tehnician veterinar" eingestellt über die "directia generala agricola". Der Widerspruch soll laut VDK auch hier keinen Erfolg bringen. Habe erst seit gestern die Vermutung, warum das so sein könnte: für die bisherige Kontenklärung reichte wohl eine unscheinbare Kopie (nicht beglaubigt, schlecht kopiert) des Arbeitsbuches aus. War sehr überrascht, dass dem so ist. Hatte mir bisher die Unterlagen nicht angeschaut, da mein Vater meinte, es sei alles o.k. Was soll und kann ich nun tun?? Auf welchem Wege können welche nötigen Nachweise schnell beschafft werden?? Hat dies eine Aussicht auf Erfolg? Wie viel Zeit hat man dazu?
Sehr geehrter Herr Fabritius, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir baldmöglichst zu genannten Fragen einen Rat und Ihre Einschätzung
abgeben könnten.
Vielen lieben Dank im Voraus,
herzlichst
Kinga
[Dieser Beitrag wurde von Kinga am 29.01.2007 editiert.]
[Dieser Beitrag wurde von Kinga am 29.01.2007 editiert.]