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Hilfe! Widerspruch Altersrentenbescheid

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Autor Thema:   Hilfe! Widerspruch Altersrentenbescheid
Kinga
Mitglied

Beiträge: 2
Von: Stuttgart
Registriert: Jan 2007

erstellt am 29.01.2007 um 16:54 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Kinga anzusehen!   Klicken Sie hier, um Kinga eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,
sehr geehrte Damen und Herren,

habe dieses Forum vor etwa einem Monat entdeckt und bin nun äußerst dankbar dafür, dass es sowas gibt.
In der Hoffnung, dass Sie mir in meiner derzeitigen sehr großen Hilfslosigkeit mit ein paar Tipps behilflich sein können, werde ich die dazugehörige Geschichte/Situation schildern und dann meine Fragen formulieren:
Es geht um meinen Vater, Siebenbürger Sachse und Spätaussiedler, 61 Jahre alt, seit Februar 2006 an BsdKrebs erkrankt. Nicht heilbar.Er musste Altersrente aufgrund 100% Schwerbehinderung beantragen und erhielt Ende Dezember 06 den Rentenbescheid. Zur Wahrung der Frist haben wir Mitte Januar 07 Widerspruch eingelegt und (aufgrund einer Empfehlung) Hilfe beim Sozialverband VDK gesucht,wo vor kurzem der Rentenbescheid geprüft wurde. Vor zwei Tagen erhielten wir vom VDK die Antwort, dass laut Unterlagen der Widerspruch gar keine Aussicht auf Erfolg hätte. Das kann ich nicht glauben.Zudem weiß ich nicht,wieviel Lebenszeit meinem Vater gegeben ist, Widersprüche, Klagen und sonstiges zu erleben, da die Krankheit stark fortgeschritten ist.
Nun meine Fragen/Einschätzungen:

1. gegen die 40% Kürzung muss man keinen Widerspruch mehr einlegen, da nach Urteil des BVG aussichtslos. Sehe ich das richtig?

2. Kann gegen die Bewertung mit 5/6 Widerspruch eingelegt werden, wenn für Anerkennung der weiteren 1/6 bei der bisherigen Kontenklärung die "Extrasele din statele de plata" fehlen? Kann man diese jetzt nachträglich einreichen? Wir sind trotz Unsicherheiten gerade dabei, diese aus Rumänien zu beschaffen.

3. Am meisten beschäftigt mich folgender Sachverhalt: Mein Vater erhielt die Einstufung nach FRG in die Qualifikationsgruppe IV (Facharbeiter). Das kann meiner Ansicht in keinster Weise stimmen. Ich denke, dass er in die Q II gehört: er absolvierte 1964 eine 4jährige Ausbildung zum "tehnician veterinar" pentru sectorul agricol de stat ( Original-Diplom und Übersetzung liegt dem Rentenversicherungsträger vor) und arbeitete direkt danach seit 1964 bis zur Ausreise 1990 laut Arbeitsbuch als "tehnician veterinar" eingestellt über die "directia generala agricola". Der Widerspruch soll laut VDK auch hier keinen Erfolg bringen. Habe erst seit gestern die Vermutung, warum das so sein könnte: für die bisherige Kontenklärung reichte wohl eine unscheinbare Kopie (nicht beglaubigt, schlecht kopiert) des Arbeitsbuches aus. War sehr überrascht, dass dem so ist. Hatte mir bisher die Unterlagen nicht angeschaut, da mein Vater meinte, es sei alles o.k. Was soll und kann ich nun tun?? Auf welchem Wege können welche nötigen Nachweise schnell beschafft werden?? Hat dies eine Aussicht auf Erfolg? Wie viel Zeit hat man dazu?

Sehr geehrter Herr Fabritius, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir baldmöglichst zu genannten Fragen einen Rat und Ihre Einschätzung
abgeben könnten.
Vielen lieben Dank im Voraus,
herzlichst
Kinga


[Dieser Beitrag wurde von Kinga am 29.01.2007 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Kinga am 29.01.2007 editiert.]

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serva0
Mitglied

Beiträge: 128
Von:
Registriert: Aug 2004

erstellt am 29.01.2007 um 20:54 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Kinga!

Zuerst mein aufrichtiges Bedauern für das traurige Los deines Vaters! Ich nehme an, dass ihr aus Reps (Köhalom) seid. Ich habe euch immer für Ungarn gehalten. Bei Siebenbürgern weiß man gelegentlich nicht ob sie nun Ungarn, Rumänen oder Deutsche sind. Alles dürfte manchmal bunt gemischt sein.

Auch der große "ungarische Freiheitsheld" Sandor Petöfi hieß eigentlich "Petrowitsch" (ob sich der wohl "Petrovici" geschrieben haben mag? damals, als Rumänisch noch mit dem zyrillischen Alphabet geschrieben worden ist ...), hatte eine "walachische" Mutter und soll neben Ungarisch ebenso fließend "Walachisch" und Deutsch gesprochen haben.

Alles Gute in der Pensionsangelegenheit! Und die besten Genesungswünsche für Vater!

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Kinga
Mitglied

Beiträge: 2
Von: Stuttgart
Registriert: Jan 2007

erstellt am 08.02.2007 um 19:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Kinga anzusehen!   Klicken Sie hier, um Kinga eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,
sehr geehrte Damen und Herren,

kann mir denn niemand bezüglich der o.g. Rentenangelegenheit weiterhelfen?
Herr Fabritius, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich kurz melden,auch wenn die Antwort heißen sollte, dass Sie mir nicht weierthelfen können.
Vielen Dank.

Hallo serva0,
danke für deine lieben Wünsche. Dir auch alles Gute.

Kinga (komme nicht aus Reps)

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 12.02.2007 um 19:48 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,
war verreist, daher die späte Antwort.
Aber nun:
1) wegen der 40%-Kürzung muss Ihr Vater nichts mehr machen, da nach Bekanntgabe des Urteils jeder von dem Inhalt möglicher Übergangsvorschriften erfasst würde, auch wenn der Bescheid deswegen nicht angegriffen wird.
2) Ja wegen der Kürzung um 1/6 (also genauer der fehlenden Erhöhung der auf 5/6 gekürzten Werte der TAbellen um 1/5 dieser Tabellenwerte auf 6/6) kann Widerspruch eingelegt und die Unterlagen nachgereicht werden. Die Behörde wäre nämlich verpflichtet gewesen, den Sachverhalt zu ermitteln und zu Informieren (Amtsermittlung und Amtsaufklärung). Ist dieses unterblieben, ist Widerspruch und Nachreichen der Unterlagen möglich.
3) Hier ganz deutlich: unbedingt Widerspruch einlegen und Q2 beantragen. Steht sicherlich zu.

Ich kann - damit es schnell geht - auf Wunsch gerne das Verfahren übernehmen, in diesem Fall ohne Kosten, da die Behörde bei dem sicheren Erfolg die Kosten erstattet (§ 63 SGB X).

Viele Grüße

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