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Thema: Restitution und Entschädigung
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kruiner Mitglied Beiträge: 2 Von:Nürtingen Registriert: Sep 2006
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erstellt am 27.09.2006 um 10:09 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius, Sehr geehrte Landsleute,Habe Haus in Rumänien rückerstattet bekommen, mit der Auflage die Mieter weitere 5 Jahre mit einer max. Miete von 25% des Einkommens drinnen wohnen zu lassen. Sind diese Auflagen mit europäischem Recht überhaupt vereinbar ? Wer kann mich beraten die Mieter möglichst schnell loszuwerden? IP: gespeichert |
serva0 Mitglied Beiträge: 128 Von: Registriert: Aug 2004
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erstellt am 27.09.2006 um 10:27 Uhr
Wie wäre es damit ein Gruppe afghanischer Asylanten im Dachboden für eine ähnliche Miete einzuquartieren? Das sich aus der Füllung der Baulichkeit ergebende gedeihliche Zusammenleben wird zur raschen Leerung der Baulichkeit beitragen . Allerdings: Ein anderer Aspekt der Sache wäre der aus der Sicht des/der Mieter/s. Wenn der/die Mieter im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit seines/ihres Handelns zum Zeitpunkt der Anmietung das Bauwerk bezogen hat/haben, so haben auch diese Leute einen Anspruch auf einen rechtlichen Schutz. Wenn jede/r nur den eigenen vollgefüllten Pansen als einzige Maxime betrachtet, dann darf sich niemand wundern, wenn ihm Gleiches am eigenen Leibe widerfährt. Von christlicher Einstellung, Demut und Respekt vor anderer Leben und Probleme, etc., will ich hier erst gar nicht zu schreiben wagen, es wäre wohl sinnlos, befürchte ich ganz betrübt. IP: gespeichert |
kruiner Mitglied Beiträge: 2 Von:Nürtingen Registriert: Sep 2006
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erstellt am 27.09.2006 um 18:30 Uhr
Vielen Dank für die geistvolle Anregung! 50 Jahre enteignet, 5 Jahre prozessiert und dann noch aus lauter Nächstenliebe 5 weitere Jahre warten bis ich vor einem Schutthaufen stehe ....... und dann hab ich mir auch noch die Abrisskosten gespart !!! Sorry.....aber ich habe eher an juristischen Beistand gedacht. Entstamme selber einer Pfarrersfamilie, bin schon konfirmiert und weis sehr wohl, was ich mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Für christlichsozialhumanitärangehauchte Beiträge findet sich sicherlich eine eigene Laberecke.IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 27.09.2006 um 20:50 Uhr
Auflagen sind aus Gründen des Mieterschutzes sicher zulässig, allerdings scheint mir hier sowohl die Frist als auch die Begrenzung auf einen %-Satz des Einkommens nach normalem Rechtsverständnis unzulässig. Was das rumänische Recht dazu sagt, kenne ich nicht. Anwalt in Rumänien fragen.Frage: wer hat überhaupt die Auflage gemacht? dagegen gibt es sicher Rechtsmittel, die müsste man einlegen und einen Anwalt nach rumänischem Recht dort den Instanzenweg beschreiten lassen. Wenn erfolglos kann nach dem letzten Urteil innerhalb von 6 Monaten Klage in Straßburg einreichen. Viele Grüße IP: gespeichert |
Johann Mitglied Beiträge: 490 Von: Registriert: Nov 2001
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erstellt am 27.09.2006 um 20:57 Uhr
Praktischer Hinweis: gib den Mietern Geld auf die Hand und die Sache ist schneller, menschlicher und vor allem billiger gelöst! IP: gespeichert |
serva0 Mitglied Beiträge: 128 Von: Registriert: Aug 2004
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erstellt am 28.09.2006 um 12:53 Uhr
"50 Jahre enteignet"Da kann frau/man nur annehmen, dass wohl die Vorgeneration, allenfalls sogar die Vorvorgeneration enteignet worden ist, besser wohl: ihr entschädigungslos oder auch möglicherweise mangelhaft entschädigt Vermögen entzogen worden ist. Eine Rechtsordnung soll nun einmal in erster Linie der Friedenssicherung in der Gesellschaft dienen. Die Zeiten des "Faustrechtes" waren überaus ungemütlich. Das jeweilige Recht, in diesem Fall das rumänische Recht, hat für die Beibehaltung, allenfalls (da wird es bereits überaus problematisch) Herbeiführung eines solchen Zustandes zu sorgen. Die "Bevorzugung" von "absent landlords" gegenüber der Residenzbevölkerung durch die jeweilige Rechtsordnung ist unzweifelhaft eine politisch für praktisch kein Regime leicht, wenn überhaupt, durchzustehendes Unterfangen. Urteile von Gerichten in solchen Angelegenheiten sind daher auch aus diesem Aspekt zu betrachten. Eine Bevorzugung der - aus der Sicht der im Lande ausharrenden und dort ihren Unterhalt finden müssenden zeitgenössischen residenten Population - "parasitären Erbengeneration" wirkt immer häßlich auf die, die nichts haben. Johanns Vorschlag durch Einsatz adäquater finanzieller Mittel einen gangbaren schnellen Ausgleich zu suchen und keine maximalistische Position zu beziehen halte ich für lebensnah. [Dieser Beitrag wurde von serva0 am 28.09.2006 editiert.] IP: gespeichert |
tschik Mitglied Beiträge: 11 Von: Registriert: Jan 2005
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erstellt am 28.09.2006 um 19:16 Uhr
"Eine Bevorzugung der - aus der Sicht der im Lande ausharrenden und dort ihren Unterhalt finden müssenden zeitgenössischen residenten Population - "parasitären Erbengeneration" wirkt immer häßlich auf die, die nichts haben." Zitat Ende. Natürlich wirkt es häßlich auf die, die nichts haben, dass weiß die "parasitäre Erbgemeinschaft" aus eigener Erfahrung, mussten diese doch 3 Jahre vor der Ausreise für ihr vom Ur,-Urgroßvater vererbeten Haus, Miete zahlen und es schließlich vor der Ausreise, besenrein an die Behörden abgeben. Heute sitzen in diesen Häusern, zum Großteil Leute drin, die in den 80-gern, Pile hatten, quasi "Mi-am aranjat casâ de sas". Heute, wo Rumänien zu Europa gehört und Demokratie und Rechsstaat Einzug halten, sollte Schluß sein mit solchen Praktiken, die nur der Korruption dienen. Kruiner hat sein Eigentum sicherlich nicht am Tag der Antragstellung erhalten, also die Zeit hat auch der Mieter sich eine neue Bleibe zu suchen. Meine MeinungIP: gespeichert |
RA Hamlescher Mitglied Beiträge: 47 Von:D, 71116 Gärtringen Registriert: Dez 2001
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erstellt am 29.09.2006 um 11:20 Uhr
Hallo Kruiner, ja, das ist verständlich und auch sehr ärgerlich. Die Mieter sollen durch diese Kündigungsbeschränkung geschützt werden, was auch in anderen Rechtssystemen bekannt ist. Sie können schließlich nichts dafür, dass sie nach vielen Wohnjahren auf die Straße gesetzt werden. Soweit ich informiert bin, kann man jedoch die Räumung der Wohnung verlangen, wenn man ihnen einen anderweitigen Wohnraum nachweist, d.h., wenn Sie den Mietern eine andere Mietwohnung benennen, die von den Mietern angemietet werden könnten, und die Mieter das ablehnen, soll man die Mieter dann auf Räumung der eigenen Wohnung verklagen können. Allerdings würde auch ich empfehlen, einen Rechtsanwalt vor Ort zu fragen, da nur dieser eine verbindliche Auskunft erteilen kann. Sollte die Wohnung in Sibiu sein, kann ich Dir hier weiter helfen. Grüße Hamlescher IP: gespeichert |
Mochara Mitglied Beiträge: 13 Von:D-86660 Tapfheim Registriert: Mrz 2007
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erstellt am 18.03.2007 um 12:02 Uhr
Herr Kruiner, das Höchste Rum. Gericht in Bukarest hat meiner Frau nach Angaben Ihres Anwaltes ein gewerbliches Grundstück in Herrmanstadt zugesprochen. Nach Aussagen des Anwaltes ist die Akte jetzt auf dem Weg nach Sibiu. Wir wissen nicht, was im Augenblick im Grundbuch steht, aber der Schwiegervater hat vor der Ausreise freiwillig auf das Grundstück verzichten müssen. Frage: wie ist das bei Ihnen abgelaufen: 1: welches Gericht hat Ihnen das Haus zugesprochen. 2: haben Sie ein schriftliches Urteil bekommen (nach welcher Zeit) und 3: was wurde im Grundbuch eingetragen? Bitte um Antwort hier oder unter Tel. 0907091266 oder 0160/6246289. Wir rufen dann zurück. Dr. H. Leicher ------------------
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Georg68 Mitglied Beiträge: 4 Von:Deutschland Registriert: Nov 2005
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erstellt am 08.05.2007 um 15:53 Uhr
Hallo Kruiner,Ich bin in der gleichen Situation in der auch du bist, von einem RA aus Hermannstadt ist mir das gleiche gesagt worden das was du in deinem Beitrag geschildert hast das die Miete 25% dess Einkommen beträgt 5 Jahre Auflage... Allerdings hat RA Hamlescher einen Wissenswertigen Beitrag hier rein geschrieben. Gerne möchte ich mit dir Kontakt aufnehmen 0170/4701404 Mit freundlichen Grüßen Georg.S [Dieser Beitrag wurde von Georg68 am 08.05.2007 editiert.] IP: gespeichert |