Olga Mitglied Beiträge: 1 Von:Rumanien, Grosskarol Registriert: Mai 2007
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erstellt am 01.06.2007 um 22:30 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Fabritius,Mein Mann und ich haben im Jahre 1979, in Rumänien geheiratet. Wir haben ein gemeinsames Kind (26 Jahre alt). 1987 sind wir nach Deutschland ausgewandert, haben einige Zeit später die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. In 1993 hatte ich einen Herzinfarkt, bekam vom Arzt Papiere, das ich keine schwere Arbeit annehmen darf. Ich arbeitete in einer Fabrik weiter, weil wir das Geld brauchten… Einige Jahre später kamen noch Bandscheiben-Probleme dazu und vor einigen Monaten wurde ich an beiden Augen wegen Grauem Star operiert. In 1994 haben mein Sohn und ich die gemeinsame Wohnung verlassen, und zwei Jahre später sind wir wieder nach Rumänien zurückgekehrt. Von diesem Zeitpunkt zahlt mein Mann Ehegattenunterhalt. Inzwischen habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Mein Mann hat jetzt die Scheidung in Deutschland eingereicht. Ich lebe allein, mein Sohn, den ich seit 14 Jahren allein erziehe, hat jetzt sein Studium abgeschlossen und sucht Arbeit. Meine Frage ist, welche Rechte habe ich auf Unterhalt, und wann muss ich diese Beantragen. Ich bin 54 Jahre alt und würde hier, mit diesen Krankheiten nur schwer eine angemessene Arbeit bekommen. Vielen Dank im voraus! Mit freundlichen Grüßen Olga!
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