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Autor Thema:   Aufenthaltserlaubnis
zik
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Feb 2004

erstellt am 28.02.2004 um 13:41 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Vor ein paar Monaten hab ich hier in Deutschland eine Rumänin kennengelernt, die hier für ein Jahr als Au-Pair gelebt hat. Inzwischen hat sie ein Au-Pair-Vertrag in Österreich, wo ich sie noch regelmäßig besuchen kann.
Der Vertrag und das zugehörige Visum läuft allerdings in 11 Monaten aus und sie würde dann gern für 18 Monate nach Deutschland zurückkommen und für die Gastronomie eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Ist das überhaupt nach dem Au-Pair-Aufenthalt möglich und welche Papiere, insbesondere Ausbildungsnachweise, brauch sie dafür.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

IP: gespeichert

Birgit S
Mitglied

Beiträge: 76
Von:bei Augsburg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 28.02.2004 um 15:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Birgit S anzusehen!   Klicken Sie hier, um Birgit S eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Der Au-Pair-Aufenthalt gilt als Ausbildungszeit. Man braucht zwar eine Arbeitserlaubnis, weil man in dem Privathaushalt für sein Taschengeld mitarbeitet aber eigentlich ist der Aufenthalt dazu da, die Sprache des Landes zu lernen. Der Au-Pair Aufenthalt ist darum auf ein Jahr beschränkt, weil davon ausgegangen wird, dass ein Jahr ausreicht um Land, Leute und Sprache kennen zu lernen. Ich glaube, dass der Au-Pair-Aufenthalt keinen Einfluss auf einen evtl. Gastarbeiter-Aufenthalt hat. Informationen zu einem Aufenthalt zu Arbeitszwecken gibt es beim Arbeitsamt, das die Arbeitsgenehmigung erteilt.

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