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Grundbucheintrag erfragen --wie ?

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Autor Thema:   Grundbucheintrag erfragen --wie ?
anchen
Mitglied

Beiträge: 13
Von:
Registriert: Jun 2005

erstellt am 22.11.2005 um 22:07 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Kann man die Grundbucheinträge auch telefonisch erfragen oder ist das rechtlich nicht möglich?
Mein Vater behauptet steif und fest, er wäre noch als Besitzer einer Hofstatt mit Grund im Grundbuch in SB eingetragen.

Zwar ist er schon seit 1945 nicht mehr in SB ansässig, doch das dürfte an den Eigentumsrechten eigentlich nichts ändern.

Unsere Verwandten haben den Hof bis in die Mitte der 80ziger bewohnt.

Kann da jemand Auskunft geben?

IP: gespeichert

dracula
Mitglied

Beiträge: 52
Von:D-80686 münchen
Registriert: Mai 2001

erstellt am 24.11.2005 um 16:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dracula anzusehen!   Klicken Sie hier, um dracula eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ich glaube man kann telefonisch nichts erfragen, aber wenn du jemanden dort kennst, kann er hingehen und es erfragen oder einen Auszug holen.
Kann mich jetzt auch irren, aber dein Vater dürfte durchaus Recht haben. Der Eintrag verfällt ja nicht und von daher hat er durchaus noch gewisse Rechte, kommt aber drauf an ob er noch die Staatsbürgerschaft hat oder zumindest jemand aus der nächsten Verwandschaft (z.B. Du)

IP: gespeichert

Hamlescher
Moderator

Beiträge: 15
Von:D-71116 Gärtringen
Registriert: Okt 2004

erstellt am 24.11.2005 um 17:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Hamlescher anzusehen!   Klicken Sie hier, um Hamlescher eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Anchen,

telefonische Auskünfte bei den Grundbüchern werden nicht erteilt. Es ist aber einfach, einen Grundbuchauszug zu bekommen. Das kann man auch über einen Bevollmächtigen machen lassen. Aus dem Grundbuchauszug ist dann ersichtlich, wer als letzter Eigentümer eingetragen ist. Sollte der rum. Staat eingetragen sein, ist wohl von einer Enteignung auszugehen. Wer den Hof bewohnt hat, ist dabei nicht maßgeblich. Möglicher weise hat der rum. Staat das Haus und das dazugehörende Grundstück weiter verkauft. Dann ist in der Regel nichts mehr zu machen. Dein Vater hätte bereits im Jahr 2001 die Möglichkeit gehabt, einen Restitutionsanspruch zu stellen. Allerdings ist die Frist hierfür im Jahre 2002 abgelaufen.

Grüße
Hamlescher

IP: gespeichert


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