Institution Kirche

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Elsam
schrieb am 23.01.2013, 19:22 Uhr
mit Verlaub: Du bist ein, von Ceauşescu gezüchtetes, Arschloch.

Deine Zuchtherkunft aber scheint nicht so nobel zu sein.
@ grumpes
schrieb am 23.01.2013, 19:23 Uhr
Hai , la plimbare cu tine.
lucky_271065
schrieb am 23.01.2013, 19:32 Uhr
@Grumpes

@Lucky,
mit Verlaub: Du bist ein, von Ceauşescu gezüchtetes, Arschloch.


Wieso denn?

Willst Du etwa meiner Aussage widersprechen, dass in jedem Land ein Arzt an die dort geltenden Gesetze gebunden ist?

Und dass insofern der Gesetzgeber eine Verantwortung über Rettung oder Verlust von Menschenleben hat?

Denn nichts Anderes habe ich behauptet.

Unter Ceausescu sind nicht wenige Gynäkologen im Gefängnis gelandet, weil sie illegale Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen haben. Oder auch Sterilisationen auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen - aber eben gegen die gesetzlichen Vorschriften.

Nach der Wende waren die Gynäkologen dann praktisch gezwungen, auf Wunsch der Patientinnen eine grosse Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen vorzunehmen. Auch wenn es gegen ihr Gewissen war.

Der Arzt ist nicht der Einzige, der in diesen Situationen die Verantwortung über Leben oder Tod trägt.

Und wer das nicht begreift und ihn voreilig als Arschloch beschimpft, ist selber eines.

lucky_271065
schrieb am 23.01.2013, 19:36 Uhr
@Seberg

Irgendwie belustigend, zu beobachten, wie Du Dich immer wieder selber zum Kotzen bringst.

Du brauchst es wohl ziemlich regelmässig.

Na dann viel Spass dabei!
@ grumpes
schrieb am 23.01.2013, 19:39 Uhr (am 23.01.2013, 19:42 Uhr geändert).
Der Arzt ist nicht der Einzige, der in diesen Situationen die Verantwortung über Leben oder Tod trägt.

Und wer das nicht begreift und ihn voreilig als Arschloch beschimpft, ist selber eines.


.... und wenn ein Mensch vor mir im Sterben liegt, helfe ich Ihm, und pfeiffe auf die Gesetzte.
Nochmal Arschloch .

Der Eid des Hippokrates, benannt nach dem griechischen Arzt Hippokrates von Kos (um 460 bis 370 v. Chr.), gilt als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik
Elsam
schrieb am 23.01.2013, 19:45 Uhr (am 23.01.2013, 19:45 Uhr geändert).

Nochmal Arschloch


So ist es nun mal mit der Demokratie, wenn auch der Letzte sich ausdrucken darf.



lucky_271065
schrieb am 23.01.2013, 19:48 Uhr (am 23.01.2013, 19:49 Uhr geändert).
@Grumpes

.... und wenn ein Mensch vor mir im Sterben liegt, helfe ich Ihm, und pfeiffe auf die Gesetzte.

Und wer sagt Dir, dass ich nicht genauso handeln würde?

Aber Du kannst schliesslich nicht von Ärzten grundsätzlich erwarten, dass sie das geltende Gesetz brechen.

Als verantwortungsbewusster Bürger kannst Du Dich eventuell für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen. Wenn Du das nicht tust, trägst auch Du ein Stück Mitverantwortung für Verluste von Menschenleben wie den eingangs geschilderten.

Jedenfalls bleibt gültig was ich sagte: In solchen Fällen wie jenem aus Nordirland hat der Gesetzgeber die Hauptverantwortung für einen möglicherweise tragischen Ausgang.

Und deshalb kriegst Du Dein "Arschloch" auch nochmals zurück!
seberg
schrieb am 23.01.2013, 19:55 Uhr
Ausreden, Ausflüchte, Winkelzüge...ein Rückgrat wie ein Gartenschlauch...
lucky_271065
schrieb am 23.01.2013, 19:57 Uhr
@Grumpes

Der Eid des Hippokrates, benannt nach dem griechischen Arzt Hippokrates von Kos (um 460 bis 370 v. Chr.), gilt als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik

Weisst Du denn überhaupt, dass Der Eid des Hippokrates dem Arzt verbietet, eine Abtreibung herbeizuführen?

Eigentor?

P.S. Übrigens ist der Eid des Hippokrates (auch) in Deutschland nicht verpflichtend und auch nicht rechtlich relevant.

lucky_271065
schrieb am 23.01.2013, 19:59 Uhr
@Seberg

Schön brav Weiterkotzen!
Mynona
schrieb am 23.01.2013, 20:41 Uhr
Sind denn bei einer mutmasslichen Vergewaltigung nicht Dienste für Rechtsmedizin für die Spurensicherung zuständig?

In der Regel findet die Untersuchung zur Spurensicherung in einem Krankenhaus statt.Die Ärzte sollten im Umgang mit Spurensicherungsmaßnahmen geschult sein.Wichtig ist halt, dass die Untersuchung schnell stattfindet, wegen der prozessrelevanten Beweissicherung.

Zu Teil 2. deines Kommentars sag ich mal lieber nichts :-(((
Mynona
schrieb am 23.01.2013, 20:48 Uhr
Aber Du kannst schliesslich nicht von Ärzten grundsätzlich erwarten, dass sie das geltende Gesetz brechen.

Wenn es aber um 1 oder sogar 2!!!Leben dabei geht auch nicht?Ich denke schon, vielleicht würde sich dann auch schneller was ändern...Schwangerschaftsabbruch ist im katholisch geprägten Irland grundsätzlich verboten. Allerdings hatte 1992 das höchste irische Gericht in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass im Falle von Lebensgefahr für die werdende Mutter ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist. Allerdings wurde die Rechtsprechung nie in einen Gesetzestext gegossen. Ein Verfassungszusatz von 1983 hält fest, dass der Embryo vom Zeitpunkt seiner Zeugung an ein irischer Bürger mit allen Rechten ist. Schwangere Irinnen müssen ins benachbarte Großbritannien reisen, um ihre Schwangerschaft abzubrechen. In unserem Fall sind Vater und Mutter Inder, das Kind also nicht Ire.

Ist das Leben einer Schwangeren nur durch eine Maßnahme zu retten, die für das Kind tödlich ist, und ist es dabei nicht möglich, bis zur Geburt zu warten, so sieht die Kirche darin eigentlich keine strafbare Handlung.
lucky_271065
schrieb am 23.01.2013, 20:49 Uhr (am 23.01.2013, 20:53 Uhr geändert).
@Mynona

Zu Teil 2. deines Kommentars sag ich mal lieber nichts :-(((

Wieso denn? Du selber meintest doch, das passt eher auf diesen Thread: Institution Kirche.

Und damitsagst Du im Grunde nichts Anderes als ich auch: Für den ärztlichen Akt uns seinen Erfolg oder Misserfolg - im Extremfall Leben oder Tod - ist nicht der Arzt alleine verantwortlich. Sondern auch die, die den Rahmen seines Handelns bestimmen.

Auch Gesetzgeber, Kirche, Politik und letztendlich die ganze Gesellschaft.
lucky_271065
schrieb am 23.01.2013, 21:00 Uhr (am 23.01.2013, 21:03 Uhr geändert).
@Mynona

Schwangerschaftsabbruch ist im katholisch geprägten Irland grundsätzlich verboten.

Vielen Dank für Deine Ausführungen!

Wenn ich es recht verstanden habe, ist Schwangerschaftsabbruch selbt in der Bundesrepublik Deutschland bis heute grundsätzlich verboten. Bleibt aber in der Regel straffrei, wenn gewisse Bestimmungen (z.B. Beratungspflicht, 12-Wochen-Frist) eingehalten werden.

Bei der Wiedervereinigung musste ja ein Kompromiss zwischen der recht konservativen Praxis in der BRD und der recht freizügigen in der DDR gefunden werden.

Bis dahin fuhren auch viele Frauen aus der BRD zu den Abtreibungskliniken nach Holland ...
Mynona
schrieb am 23.01.2013, 21:06 Uhr
Nun gut, ich gehe also doch darauf ein:Ich gehe davon aus, dass die behandelnden Ärzte sich an das dort geltende Gesetz gehalten haben/halten mussten.
Aha, somit ist das also alles ok für dich, egal was jemand tut, solange es im Rahmen des gültigen Gesetzestextes stattfindet.
Wenn es um ein Menschenleben geht erwarte ich aber eben gerade von einem Arzt dass Ethik über Gesetzestext steht.Auch wenn er bestarft werden würde.Und sollten alle Ärzte es tun würde das Gesetz kippen.

Was in Irland passiert ist reine Willkür der katholischen Kirche.Weil wie ich eben gepostet habe sehr wohl auch die kath. Kirche einem Abbruch zustimmen würde wenn das leben der mutter in gefahr ist.
Zu dem "Gesetz":die Frau war Inderin!

Insofern liegt die Verantwortung für den tragischen Verlust dieses Menschenlebens hauptsächlich beim Gesetzgeber.

Schön bequem wenn man alles auf irgendjemanden abwälzen kann...wie unter Ceau...

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