Verpflichtungserklärung für Schwiegereltern

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Lely
schrieb am 29.11.2012, 19:56 Uhr (am 29.11.2012, 19:56 Uhr geändert).
Hallo an alle,

mein Mann, der in Rumänien studiert hat und derzeit noch dort lebt, möchte für seine Eltern einen langfristigen Aufenthalt für Rumänien beantragen. Meine Schwiegereltern und er sind ursprünglich aus Syrien, ich selbst bin deutsche Staatsbürgerin.
Um diesen Aufenthaltstitel zu erlangen brauch die Ausländerbehörde von meinem Mann und mir eine Verpflichtungserklärung. Meine Frage ist nun wie lange diese Verpflichtungserklärung rechtskräftig ist und ob ich mich strafbar machen könnte, wenn ich diese Erklärung unterschreibe obwohl ich selbst seit kurzem wieder in Deutschland lebe und studiere..
Ich bitte um hilfreiche Antworten..

Danke!
lucky_271065
schrieb am 30.11.2012, 10:51 Uhr
Es geht wohl darum:

Verpflichtungserklärung

Eine Verpflichtungserklärung gegenüber den rumänischen Behörden, dass Sie (und Ihre Mann) im Falle eines Falles dem Rumänischen Staat gewisse Kosten rückerstatten.

Ich denke nicht, dass es dabei eine Rolle spielt, ob sie (zeitweise) nicht im Land leben und arbeiten.

Ich denke, die Frage ist nur, ob sie überhaupt befugt sind, eine solche Erklärung abzugeben.

Soviel ich weiss, sind diese Erklärungen, nach der Genehmigung durch ORI (Oficiul Roman pentru Imigrari) grundsätzlich 30 Tage lang gültig. In dieser Zeit muss das Visum erworben werden.

Details (aur Rumänisch oder Englisch) bei:

http://ori.mai.gov.ro/
Knobler
schrieb am 30.11.2012, 18:15 Uhr
@ Lely bzw Layali,
Sie haben doch bei Rennkuckuck am 16.10.2012 eine ähnliche Anfrage gestartet. Wenig später haben Sie berichtet, dass sie bereits eine solche Erklärung für ihre Schwiegermutter unterschrieben haben.

rennkuckuck.de/php/phorum/read.php?f=3&i=3811&t=3811
In dieser Angelegenheit hilft Ihnen, meines Erachtens, nur noch der Gang zu einem guten Anwalt.
Ich wünsche Ihnen viel Glück.
Lely
schrieb am 30.11.2012, 18:29 Uhr
danke für Ihre Antworten.. also ist diese Erklärung nur 30 Tage gültig, da meine Schwiegereltern dann ihren Aufenthaltstitel erlangt haben und somit nicht mehr von mir abhängig sind?

Ja, eine ähnliche Frage habe ich bei Rennkuckkuck gestellt. Ich habe aber zum Zeitpunkt der abgegebenen Unterschrift für meine Schwiegermutter noch in Rumänien gewohnt und gelebt und wollte jetzt einfach nur Fragen ob diese Verpflichtungserklärung ein Lebenlang bestehen bleibt oder ob es einen bestimmtem Zeitraum gibt.

Danke :)

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