Internationale Geburtsurkunde?

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Wismet
schrieb am 30.06.2017, 08:31 Uhr
Hallo,

wir wollen heiraten nun hat meine Zukunftige von der Gemeinde folgende Nachricht bekommen:
"Bitte legen Sie zur Anmeldung ihrer Eheschließung noch eine mehrsprachige oder Internationale Geburtsurkunde aus Mediasch/Kreis Hermannstadt, (Rumänien) bei uns vor. Die sie evtl. online oder schriftlich aus Rumänien anfordern."

Wir haben nun keine Ahnung, wo wir diese Anfordern können.
(Sie hat bereits eine übersetzte Geburtsurkunde vorgelegt, die recht aber nicht aus, da diese nicht älter als sechs Monate sein darf?)

Könnt Ihr uns bitte weiterhelfen, sind am verzweifeln.
Gruß Jassi & Andi
getkiss
schrieb am 30.06.2017, 11:36 Uhr (am 30.06.2017, 11:37 Uhr geändert).
Da wiechert er mal wieder, der Amtsschimmel!

Offensichtlich möchte der Gesetzgeber die Diskriminierung verschiedengeschlechtlicher Ehe nicht verhindern, oder das nicht hier geborene Deutsche nicht "einheiraten" sollen?
Die Geburt Ihrer Verlobten war doch wohl nicht vor 6 Monaten?
Ich würde zum Standesamt gehen und mit Klage drohen, wer denkt sich den so etwas aus?
Was meint den "unser Bundestagsabgeordnete" zu sowas?
e.h.
schrieb am 30.06.2017, 13:47 Uhr (am 30.06.2017, 14:15 Uhr geändert).
„unsere Bundestagsabgeordnete“ ist eine köstlich subtile „Verschreibung“ mit der ein mutmaßlich alter Herr seinen Missmut über zeitgeistige Entwicklungen ausdrückt

so wie dieser Herr missbilligen wohl alle Leute mit auch nur minimalem Hausverstand was da vorgeht

die Sache hat allerdings auch eine positive Seite

die total lächerliche Fehlentwicklung des Rechtsinstituts der Ehe zeigt klar auf wie total überflüssig dieses Rechtsinstitut in Wirklichkeit ist und wird hoffentlich zu einem Verschwinden dieses in seinem Wesen grundherrlich zwingenden bis hin zu terroristischen den Grundrechten Hohn sprechenden Rechtsinstituts führen

das Beibringen irgendwelcher Urkunden um bei diesem lächerlich unwürdigen Theaterstück mitspielen zu dürfen wird sich in Hinkunft somit hoffentlich erübrigen

bis dahin wird es möglicher Weise noch „Verehelichungsrechte“ mit Ziegenböcken, Badewannenquietschentchen und sonstigem erdenkbaren nicht in humanem Sinne reproduktionsfähigen Fortpflanzungspartnersurrogat geben

das klassische römische Recht kannte übrigens keine Ehe im juristischen Sinne, es galt das Prinzip „consensus facit nuptias“

das war klug und schaffte anwendbares Recht für alle!

ein Kind hat Vater und Mutter, an welche biologische Tatsache Rechtsfolgen zu knüpfen sind, im Zeitalter von Erbgutanalysen sind „Vaterschaftsbedenken“ überholt

wer was wie wo wann warum mit wem zur geschlechtlichen Erbauung treibt ist, solange niemand dabei gezwungen und/oder verletzt wird, für die Rechtordnung ohne jegliche Relevanz
gehage
schrieb am 30.06.2017, 16:03 Uhr
Was meint den "unser Bundestagsabgeordnete" zu sowas?

was "unser bundestagsabgeordnete" dazu sagen würde weiß ich nicht, aber gestern hat er der tz ein interview gegeben wo er sich zu einem "ganz wichtigen" thema äußert. ich kann das interview leider nicht verlinkten da es nur in print und nicht in der online ausgabe erschienen ist.

nichts für ungut...
getkiss
schrieb am 30.06.2017, 18:22 Uhr (am 30.06.2017, 18:28 Uhr geändert).
@o.h.
Der mutmaßlich ältere Herr verwehrt sich gegen das gefälschte Zitat
("Alt ist die Schwarze Kirche in Kronstadt")

Bezüglich der Ausweitung der "Verehelichungsrechten" wie von Ihnen zitiert, wünsche ich Ihnen viel Spaß mit der Durchführung
getkiss
schrieb am 30.06.2017, 18:38 Uhr (am 30.06.2017, 18:40 Uhr geändert).
Die Deutsche Post ist prompt mit der Gesetzesänderung konform. Es wird angeboten, bei einer gescheiterten Ehe (was für eine wird nicht präzisiert) ist es in Zukunft möglich, den Ehering auf den Mond zu schicken.
Auf das Päckchen ist es erlaubt zu schreiben:

"Hol Dir den Ring selbst zurück."

Ein stetig wachsendes Geschäft erhofft sich die Post.

e.h.
schrieb am 30.06.2017, 20:15 Uhr (am 30.06.2017, 20:27 Uhr geändert).
zur berechtigten Rüge an @o.h. :

ich entschuldige mich in aller Form für die beklagte „Zitatverfälschung“!

richtig hätte ich zitieren sollen: „ unser Bundestagsabgeordnete“

hoffentlich als zur Entschuldigung als ausreichend erachteter Grund:

ich spielte Taxichauffeur für eine Kinderbande, die einen Spielplatz am Meer verunsicherte und als es blitzte und donnerte und Schusterbuben vom Himmel geflogen sind das dringende Bedürfnis nach ihrer schützenden Droschke verspürt hat

im dadurch entstandenen Zeitgedränge reichten einfach die zur Verfügung stehenden 30 Minuten nicht aus um meinen Beitrag sorgfältig genug zu redigieren

als ich das Malheur bemerkt hatte, war dieses Zeitfenster bereits geschlossen

nun, ich nahm an, dass niemand genügend sorgfältig lesen wird und ersparte mir eine nachträgliche Berichtigung

das war nachlässig wofür ich mich hiermit entschuldigte

P.S.:

haben getkiss nicht bemerkt, dass hier ein „e.h.“ und nicht ein „o.h.“ kommentierte? :)
getkiss
schrieb am 01.07.2017, 00:05 Uhr
Entschuldigung, ich habe es auch zu spät bemerkt.

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.