Cerere für AJPIS

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Pehago
schrieb am 25.01.2022, 22:48 Uhr (am 25.01.2022, 22:57 Uhr geändert).
Guten Tag

Ich habe eine Frage was die CERERE PENTRU ACORDAREA DREPTURILOR CONF. DECRET 118/1990, L130/2020 an den AJPIS betrifft. Habe jetzt zwei Vorlagen von der Seite der Kanzlei Fabrizius heruntergeladen. Beide sind unterschiedlich. In der Vorlage die ich vor etwa zwei Jahren heruntergeladen habe, muss ich von der verfolgten verstorbenen Person eine Kopie von Geburts- Heirats - und Sterbeurkunde beifügen, aber in der aktuellen Vorlage die jetzt zum herunterladen da ist, muss ich von der verfolgten verstorbenen Person nur eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen. Welche von Beiden ist jetzt die richtige?

Mit freundlichen Grüße
Peter
Peter Otto Wolff
schrieb am 26.01.2022, 08:42 Uhr
Hallo, definitiv die Neuere, Geburtsurkunde ist nicht mehr notwendig.

Gruß,

Peter Otto Wolff
Pehago
schrieb am 26.01.2022, 16:32 Uhr
Hallo

Danke für die schnelle Antwort. Hatte die selbe Frage auch an die Kanzlei Fabrizius gestellt aber bis jetzt leider keine Antwort bekommen. Wenn ich das eher gewusst hätte, dann hätte ich nicht mehr die Geburts- und Heiratsurkunde übersetzen lassen.

Gruß,
Peter
Pehago
schrieb am 26.01.2022, 23:19 Uhr
Hallo

Ich lasse den Nachweis + die 3 russischen Blätter, die ich vom DRK-Suchdienst bekommen habe und die Sterbeurkunde, von einem Übersetzungsbüro ins rumänische übersetzen und beglaubigen. Muss ich die Kopien davon, die ich an das AJPIS schicke, trotzdem noch einmal beglaubigen lassen? Oder langt es, wenn man auf der Kopien sieht das die Übersetzungen beglaubigt sind?

Gruß
Peter Gönczi
tick
schrieb am 27.01.2022, 19:18 Uhr (am 27.01.2022, 19:40 Uhr geändert).
Kopien die Sie an die AJPIS schicken müssen beglaubigt sein.

Sie können von dem Übersetzungsbüro jeweils 2 Exemplare machen lassen, ein Exemplar zum wegschicken und eins für Ihre Unterlagen. Vorher sollten Sie nach den Kosten fragen. Normalerweise werden 5 Euro für die zweite Ausfertigung verlangt.

Laut Übersetzungsbüro des RA Fabrizius reicht es die deutschsprachige Bescheinigung des DRK-Suchdienstes zu übersetzen. Die russischsprachigen Kopien müssen Sie nicht mitschicken an die AJPIS, also auch nicht übersetzen lassen.

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