Geburtsurkunde

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K.W.
schrieb am 15.02.2022, 18:08 Uhr
Leider kann ich die Geburtsurkunde meiner verstorbenen Mutter nicht mehr finden. An welche Behörde kann ich mich wenden? Meine Mutter ist in Bulkesch geboren.
joachimroehl
schrieb am 18.02.2022, 18:04 Uhr (am 18.02.2022, 18:11 Uhr geändert).
Wie unser geschätzter POW schon schrieb werden für Verstorbene auch in Rumänien keine Geburtsurkunden ausgestellt. Zur Identifikation reicht die Vorlage der Sterbeurkunde. Wir waren in ähnlicher Situation und haben Dank Hilfe von Trautchen einfach den VGS kontaktiert und dann sehr schnell alle Daten unserer Vorfahren erhalten. Danach kannst Du die örtliche Kirchengemeinde anschreiben und von da eine Kopie aus dem örtlichen Kirchenregister mit Geburtsdaten inklusive amtlicher Stempelung erhalten. Ein Übersetzer wird das Schriftstück zur Vorlage bei rumänischen Behörden übersetzen. Schreib uns bitte wie alles gelaufen ist.
K.W.
schrieb am 19.02.2022, 18:46 Uhr
Danke, lieber joachimroehl, für den Tipp.
Lt.Peter Otto Wolff ist die Geburtsurkunde nicht mehr notwendig. Ich bin etwas verunsichert, ob ich meinen Antrag an AJPIS tatsächlich ohne GebUrkunde schicken soll. Die Sterbeurkunde meiner Mutter habe ich.

Viele Grüße
K.W.
joachimroehl
schrieb am 19.02.2022, 18:57 Uhr (am 19.02.2022, 18:59 Uhr geändert).
Wir wurden von den Mitarbeitern von RA Fabritius aufgefordert Geburts- und Eheurkunde beizubringen, weil die Behörde in Sibiu das so verlangt. Da zu diskutieren bringt nur Bauchschmerzen oder Bausteinbriefantworten und nicht zu vergessen die Zeit der hinterbliebenen Nachkommen schmilzt.
tick
schrieb am 21.02.2022, 19:40 Uhr (am 21.02.2022, 19:54 Uhr geändert).
Hallo K W,

ich nehme an, dass auch Ihr letzter Wohnsitz in Bulkesch war, also dann ist vermutlich die AJPIS Alba für Sie zuständig. Vielleicht hilft Ihnen folgender Link weiter:
http://alba.mmanpis.ro/procedura-de-depunere-a-documentelor-referitoare-la-decretului-lege-nr-118-1990/
Nach den hier vorhandenen Infos wird keine Geburtsurkunde der verstorbenen deportierten Person verlangt.

Ich würde den Antrag auf Entschädigung ohne Geburtsurkunde stellen und mich gleichzeitig um eine Geburtenbescheinigung bemühen, für den Fall, dass ein solches Dokument nachgefordert werden sollte.

Andererseits können Sie auch die AJPIS Alba per E-Mail um Auskunft bitten: ajpis.alba@mmanpis.ro
joachimroehl
schrieb am 22.02.2022, 12:21 Uhr
Offensichtlich scheint hier ein großes Missverständnis zu bestehen, denn selbst die Behörde in Alba Julia wie man nachlesen kann, will nur die Geburt-/Eheurkunde einer Tochter, als Nachkommen sehen und nicht die vom Deportierten. Ist ja auch logisch, weil ein Sohn ja meist seinen Geburtsnamen behält..
tick
schrieb am 22.02.2022, 15:53 Uhr
.... nur damit die Missverständnisse nicht noch größer werden:
Jeder Antragsteller, Sohn oder Tochter, muß seine eigene Geburtsurkunde vorlegen. Nur wenn eine Namensänderung durch Eheschließung vorliegt, meistens bei Frauen, muß auch eine Heiratsurkunde vorgelegt werden. Das war auch nie umstritten.
Umstritten ist jetzt nur ob eine Geburtsurkunde der verstorbenen deportierten Person erforderlich ist oder nicht. Die Kanzlei Fabritius besteht auf einer GU der verst. deport. Personen, jedoch auf den Webseiten der ajpis wird keine GU verlangt. Wer es nun genau wissen will, kann bei seiner zuständigen ajpis per e-mail nachfragen, oder so.
joachimroehl
schrieb am 22.02.2022, 16:34 Uhr
Bei RA Fabritius bekommt der Hinterbliebene ein Formblatt mit der Ankreuzung X Geburtsurkunde und X Heiratsurkunde des Deportierten/der verfolgten Person. Auch auf Nachfrage hin wurde dies so bestätigt, ist also kein Fehler einer dusseligen Rechtsanwaltsgehilfin..
tick
schrieb am 22.02.2022, 20:25 Uhr (am 22.02.2022, 20:44 Uhr geändert).
Auf der Webseite der Kanzlei Fabritius gab es 2020 ein Antragsformular AJPIS zu dem Geburts- Heirats- und Sterbeurkunde der deportierten Person beigelegt werden sollte. Das weiß ich noch weil ich es selbst benutzt habe.
Inzwischen finden Sie auf der Webseite der Kanzlei einen anderen Antrag AJPIS, wo unter B) "verfolgte verstorbene Person" nur die Sterbeurkunde beigefügt werden soll.
Offensichtlich schläft jemand in der Kanzlei und verteilt immer noch die alten Zettel oder Textbausteine.
Was spricht dagegen, dass Sie Ihren Antrag selbst stellen, ohne Geburts- und Heiratsurkunde?
joachimroehl
schrieb am 23.02.2022, 12:03 Uhr
Ich lasse mein Haus putzen, das Auto wird in der Werkstatt repariert, für Rechtsfragen nutze ich Anwälte und rumänisch spreche ich auch nicht..
tick
schrieb am 23.02.2022, 16:13 Uhr
Sorry, war nur so ne Idee.
tick
schrieb am 26.02.2022, 10:44 Uhr
Hier noch ein Link zur AJPIS Sibiu:
https://sibiu.mmanpis.ro/procedura-de-depunere-decret-lege-118-1990/
Von Antragstellern mit Wohnsitz im Ausland werden nur Anträge in Papierform per Post oder persönlich angenommen.
K.W.
schrieb am 01.03.2022, 17:25 Uhr
Der letzte Wohnsitz meiner Mutter war Mediasch. Ist da auch die AJPis Alba zuständig oder Sibiu , oder ?
Danke für Ihre Hilfe
tick
schrieb am 02.03.2022, 12:22 Uhr (am 02.03.2022, 12:33 Uhr geändert).
Ihr letzter Wohnsitz in Rumänien bestimmt die Zuständigkeit der AJPIS, nicht der Ihrer Mutter.
In dem Kreis (Judet) wo Sie selbst zu letzt in Rumänien gewohnt haben, da können Sie den Antrag stellen.
Für Mediasch ist das die AJPIS Sibiu.
K.W.
schrieb am 02.03.2022, 15:47 Uhr
Ich bin in Deutschland geboren. An welche AJPis muß ich mich wenden?

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