Rentenantrag

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Goethestrasse
schrieb am 22.04.2010, 09:54 Uhr (am 22.04.2010, 09:58 Uhr geändert).
Hallo Herr Fabritius,
habe (fast) alle Artikel und Forumsbeiträge bezüglich Rente aus Rumänien, FRG gelesen und möchte Ihnen trotzdem die ewig alte und neue Frage stellen: soll ich "aufschieben" oder nicht. Da ich seit 2007 nicht mehr arbeite, habe ich mich nun entschieden, Altersrente (früher, werde im November 2010 61 Jahre alt) zu beantragen. War bei der Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung Bund, um den Antrag zu stellen. Der Berater hat mir erklärt, dass die Altersrente für Frauen für mich in Frage käme. Bei der Überprüfung meiner Daten im Computer hat er festgestellt, dass ich den lückenlosen Nachweis meiner Zeiten, die relevant für die Rente sind, erbracht habe (die DRV Bund hat auch seit 2005 nichts mehr angefordert). Daraufhin hat er meinen Antrag nach Berlin abgeschickt und ich habe bloß auf einenm Formular meine Steueridentifikationsnummer sowie IBAN und BIC ausgefüllt und unterschrieben nach Berlin geschickt. Die ganze Zeit (war etwa eine Stunde da), ist kein Wort über eine Rente aus Rumänien, Fremdrente oder sonstiges gefallen (hat mir auf dem Computer auch die ca.-Rente ausgerechnet, die ich mit 15,2 % Abzug erhalte, da ich ja noch nicht 65 bin). Nun erhalte ich aber ein Schreiben der DRV Berlin: 1. Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 Antrag auf deutsche Altersrente (fettgedruckt) wo neben der Antragbestätigung auch drin steht, dass : Dieser Rentenantrag nach Art. 36 Abs. 4 VO(EWG) zugleich als Antrag auf eine ggf. zustehende Leistung aud der rumänischen Rentenversicherung gilt und auf der Rückseite steht im ersten Absatz, dass der Art. 44 Abs. 2 VO.. das Verschieben eines Altersrentenanspruchs ausdrücklich zuläßt; Voraussetzung ist jedoch eine verbindliche Erklärung über die geltend gemachten Ansprüche (Art. 37. Buchst. d VO(EWG) 574/72).
Was bedeutet das? Diesem Schreiben liegen nämlich noch: 1. die ERKLärung zum Beginn der deutschen und mitgliedsstaatlichen Altersrente (in doppelter Ausführung) sowie 2. Hinweis- und Ergänzungsfragebogen zum E 207 DE_Rumänien (Chestionar cu indicatii suplimentare privind E 207 DE-Romania auf Deutsch und Rumänisch, ebenfalls zweifach) und 3. Angaben über den Beschäftigungsverlauf des Versicherten (E 207 DE) mit Hinweisen zu E 207 DE (Rumänien fehlt in den Hinweisen). Außerdem lag noch ein Fragebogen zur Einleitung des zwischenstaatlichen Rentenverfahrens (EU/Island/Nowegen/Liechtenstein/Schweiz bei, wo angekreuzt ist: Wir bitten Sie, den beigefügten Vordruck E 207 u n b e d i n g t ausgefüllt an uns zurückzusenden und b) Bitte auch den Ergänzugsfragebogen zum E207D-Rumänien auszufüllen. Was jetzt? Fülle ich alles aus und schicke es ab, mit meiner Erklärung, dass ich Aufschub von der rumänischen Rente haben möchte? Ich habe so ausführlich geschrieben, weil es sicher einige Landsleute in meiner Situation gibt und diese auch nicht genau wissen, was sie tun sollen. Die ausgefüllten Formulare müssten in ca. 1 woche in Berlin sein.
Bitte antworten Sie mir und ob, falls es denn jemals zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Deutschen Rentenversicherung käme, mein Rechtsschutz ausreicht, um mir einen Rechtsanwalt zu nehmen, oder ich dies privat bezahlen muss. Vielen herzlichen Dank Goethestrasse
Otmar Schall
schrieb am 22.04.2010, 10:45 Uhr
Fabritius (Moderator)
schrieb am 22.04.2010, 22:12 Uhr
Hallo Goethestr.

zur Beantwortung der vielfältigen Fragen, die sicher nicht hier im Forum erfolgen kann, empfehle ich die Prüfung Ihrer Unterlagen in Auftrag zu geben und dann auch alle Ihre Fragen geklärt zu bekommen. Einige Einschätzungen allgemeiner Art kann ich aber gerne schreiben: nach einem Aufschub des Leistungsbeginns wird sicher ein Klageverfahren folgen, weil die Rentenbehörden nach wie vor bei Aufschub einen Fiktivabzug vornehmen. Für den folgenden Rechtsstreit reicht eine Rechtsschutzversicherung ab dem Klageverfahren aus. Nur die Kosten des Widerspruchsverfahrens sind nicht gedeckt. Die Klageverfahren gehen derzeit noch positiv aus (habe letzte Woche noch ein positives Urteil bekommen), auch wenn es mangels plausibler Gründe immer schwerer wird, für den Aufschub zu argumentieren.

Wichtiger als die Sache mit der Antragsgleichstellung ist aber die inhaltliche Prüfung des Rentenkontos und dann des Bescheides. Die Rententräger haben sehr viel mehr Möglichkeiten, bei einzelnen Bewertungsfaktoren, von denen die Höhe der Rente wesentlich abhängt, Fehler zu machen, die ohne Fachkenntnisse leider nicht erkannt werden.

Daher lohnt eine Prüfung in den meisten Fällen.

Grüße
misch41
schrieb am 24.04.2010, 17:50 Uhr

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