Aufenthaltserlaubnis,Arbeitserlaubnis...

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loredania
schrieb am 07.05.2010, 19:21 Uhr
Hallo.Mein Freund ist ganz neu in Deutschland,im Raum Aachen.Er hat eine Wohnung gemietet und hat sich bei der GemeinDe angemeldet.Jetzt hat er auch einen Arbeitsplatz gefunden,muss da aber alle Papiere haben.Ist die AnmelDung das selbe wie eine AufenthaltserualBnis?Wenn nicht,wie und wo kann ich die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis beantragen?Was benotige ich dafur?Bitte ganz dringend um Hilfe.Vielen Dank,Dana&Niko
Fabritius (Moderator)
schrieb am 08.05.2010, 10:28 Uhr
Hallo. Eine Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) bekommt er unproblematisch bei der Ausländerbehörde, da er ja EU-Bürger ist. Eine Arbeitserlaubnis wird er nicht oder nur sehr schwer bekommen, der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Chancen hat er nur, wenn es sich um ein Berufsfeld handelt, für das Deutschland und Rumänien ein Vermittlungsabkommen hat (z.B. Gesundheits- und Pflegeberufe oder Erntehelfer) oder wenn das Arbeitsamt eine gefundene Stelle nicht mit einem Bewerber vom deutschen Arbeitsmarkt besetzen kann.
Grüße
loredania
schrieb am 08.05.2010, 15:07 Uhr
Vielen Dank fur Ihre Antwort.Er hat eine Stelle in einem Hotel gefunden (Roomboy,Kuchenhilfe,Mann fur alle Arbeiten).Wenn der Arbeitgeber Ihm eine Bescheinigung gibt und versichert das er Ihn anstellen wird,wird es leichter sein mit der Abreitserlaubnis?Vielen Dank

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