Rente aus RO, Abzug v. d.dt. Rente

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AnitaBB
schrieb am 25.07.2010, 20:47 Uhr (am 25.07.2010, 20:56 Uhr geändert).
Hallo miteinander,
beziehe seit 01.09.2008 die dt. Rente,(mit -40%), aber das ist nicht mein Anliegen.
Von dem dt. Versicherungsträger erhielt ich ein Schreiben, besser gesagt die so genannte "Anhörung"( gem. §24 10 SGB X und §45 SGB X), zu beantworten in 14 Tagen, in der ich aufgefordert werde die Rente die aus RO zu erwarten ist, bei Erhalt dem dt.Versicherungsträger bekannt zu geben, und als unrechtmäßige erhaltene Zahlung zu erstatten (gemäß § 31 Abs. 31 FRG). Es wird erwähnt, daß gemäß §100 Abs.1 SGB VI, die dt. und die rum. Rente ab 01.09.2008 ausgezahlt werden. Bis jetzt erhielt ich nur vom dt. Versicherungsträger eine Leistung und gemäß wiederum § 31 Abs. 31 FRG wird die zu erwartende rum. Leistung auf die dt. Rente angerechnet - sprich abgezogen. Ist meiner Meinung nach in Ordnung, um eine Doppelleistung auszuschließen.

In dem Schreiben wird erwähnt, daß mir gem. rum. Bescheid ab 01.09.2008 495,00 RON zustehen. Es wird mir angekündigt die dt. Rente in Zukunft um einen Betrag von 108,63 € zu kürzen. Im selben Schreiben wird erwähnt, daß 393,00 RON von der dt. Rente abzurechnen sind.
Als Erst-Mal-Zahlung für Juli 2010 erhielt ich Freitags eine Überweisung vom rum. Versicherungsträger von 114,71 € für knapp 20 Jahre.

Wie ich auch immer rechne, diese Zahlen (495 RON, 108,63 € und 395 RON, 114,71 €) sind nicht miteinander in Einklang zu bringen, wenn der Umrechnungskurs RON zu € angewendet wird!

Nun meine Fragen:
1.wird eine Kranken- und Pflegeversicherung von der rum. Rente berechnet?
2.wird eine Überweisungsgebühr vom rum. Versicherungsträger abgezogen?
3.wie wird der monatliche abzuziehende Betrag ermittelt, bei den Kursschwankungen? Das ergibt doch ein ewiges Hin und Her.

Was mich noch stört in dem Schreiben des dt. Versicherungs-trägers, ist der Satz: "Wir weisen darauf hin, dass sofern die Nachzahlung des rum. Versicherungsträgers zur Deckung der Überzahlung nicht ausreicht, Sie zur Rückzahlung des Differenzbetrages verpflichtet sind."

Des Weiteren wird mir da noch etwas unterstellt, das so lautet: "Die Voraussetzungen für die Rücknahme des Bescheides sind erfüllt, da Sie die Rechtswidrigkeit des Bescheides kannten, bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten."
FRAGE: Wie verhält man sich korrekt bei Erhalt so eines Schreibens, das rechnerisch (€<-->RON) Anrechnungen und Abzüge gewisse Ungereimtheiten beinhaltet und einem auch probiert einiges zu unterstellen?
Ich glaube, daß diese Abrechnungsprobleme direkt zwischen den Versicherungsträgern, auf Grund von Übereinkommen auf höherer Ebene und nicht jeder einzelne Versicherungsnehmer sich mit den Behörden einen aufreibenden "Kleinkrieg" liefern muß.
Mein Beitrag ist etwas länger ausgefallen, doch hoffe ich, daß er einigen hilfreich sein kann, wenn auch die entsprechenden Rückfragen beantwortet werden.

Dank im voraus,
AnitaBB.
sibihans
schrieb am 25.07.2010, 23:04 Uhr
@ AnitaBB
Wegen dem Schreiben wenden sie sich an WWW.Bartesch.de
Der Günter Bartesch kennt sich da bestens aus.
AnitaBB
schrieb am 26.07.2010, 00:08 Uhr
Hallo sibihans,
Dank für die kurze Antwort.
Ist Günther Bartesch in Wiehl als Bestattungsunterhehmen der richtige Ansprechpartner zu meinem Beitrag, oder bin ich da auf eine falsche e-Mail Adresse geraten???
mfG.
AnitaBB.
sibihans
schrieb am 26.07.2010, 05:46 Uhr
Hallo
Der Günter aus Wiehl ist der richtige.
Gilgamesch
schrieb am 26.07.2010, 07:45 Uhr
Hallo AnitaBB,
meine Frau ist, im selben Jahr geboren wie Sie.
Im Rentenbescheid von Würzburg vom Sept. 2009 ist Ihre Frage bezüglich der abzuziehende Betrag, bei den Kursschwankungen erklärt und zwar: "Abweichungen des von uns angesetzten Anrechnungsbetrags zum tatsächlichen Zahlbetrag können durch Veränderungen im Wechselkurs entstehen. Ursache...."
So einen Bescheid müssen Sie doch auch bekommen haben.
Weiter: Bei der Zahlung(von R.) ist der tägliche Wechselkurs maßgeblich, aber der berücksichtigte Wechselkurs von deutscher Seite, ist der ofizielle Kurs, festgesetzt jede 3 Monate von der EU-Kommision.
Überweisungsebühren sehe ich da keine, dürfen eigentlich auch nicht sein innerhalb der EU.
Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung(von R. Seite) sind auch keine. Können auch nicht sein, denn in R. sind wir ja dafür nicht versichert. Sie haben den Rentenbescheid von R., und können das, sowie die eventuellen Überweisungsgebühren, leicht berechnen. Dazu braucht man nur den Wechselkurs am Tag der Überweisung zu wissen.
Gilgamesch


DegDi
schrieb am 28.07.2010, 11:42 Uhr
Anfang dieses Monats hat auch meine Frau Post vom rumänischen Rentenamt (u.a. Bescheid über Leistungsbezug in Lei für die in Deutschland bereits anerkannten und ausbezahlten FRG-Rumänienjahre) erhalten. Die Abwicklung des nun folgenden Vorganges scheint mir äußerst kompliziert zu werden, wie jede Dreiecksbeziehung auch. Deshalb haben wir der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) die Abtretung des Rentenanspruchs aus Rumänien (RO) angeboten, noch bevor Geld aus RO geflossen wäre. Meine Frau hätte nichts zu verlieren, der DRVB und das RO-Rentenamt hätten nichts zu verlieren und die Abläufe könnten zwischen diesen beiden Ämtern kurzgeschlossen werden.

Der DRVB hat uns heute lapidar mitgeteilt, dass solch eine Abtretung nicht möglich sei. Vielleicht gibt es dennoch unter den Forumsteilnehmern auch andere gegenteilige Ansichten. Eure Meinung ist gefragt.

Grüße, DegDi
AnitaBB
schrieb am 28.07.2010, 18:03 Uhr
Hallo,
eine interessante Stellungsnahme, die ich eigentlich auch mit meinem Beitrag indirekt anregen wollte. Genau dieses hatte ich auch dem Rentenamt vorgeschlagen, erschien ihnen interessant, doch sei es noch nicht so weit.

Hier wäre doch eine reele Anregung für die "gewählten" und ausgewählten Herren sich an den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, daß aus der ganzen Sache der Bürokratismus verschwindet und gleichzeitig gibt es hier meiner Meinung nach einen Ansatzpunkt, nachdem die rum. Behörden eine Rente anerkannt haben, die vermaledeiten Streitigkeiten um die 5/6 auf 6/6 auszuhebeln und definitiv als 6/6 anzuerkennen, wenn schon eine 40%-ige Kürzung nur von unseren Landsleuten hingenommen werden musste.

Hoffe, daß dies gemeinte richtig verstanden wird und so die Verbandsleitung sich (bei Erfolg) auf die "Fahne" schreiben kann.
mfG.
AnitaBB.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 28.07.2010, 22:35 Uhr (am 28.07.2010, 22:36 Uhr geändert).
Hallo. Zu diesen Fragen gibt es in der SbZ Online bereits 14 Artikel, jede Frage wurde bereits mehrfach auch hier im Forum beantwortet. Ich bitte zur Vermeidung von Wiederholungen zuerst die bereits erfolgten Veröffentlichungen zu lesen. Wenn dann noch einzelne Fragen offen bleiben, beantworten wir die gerne.

Hinweise vorweg: nach einer "Anhörung" sollte man seinen Fall genau prüfen lassen, von einem auf Fremdrentenrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Ein Allgemeinanwalt hat davon keine Kenntnisse. Hier sind viele Einzelheiten zu beachten, in vielen Fällen lässt sich einiges herausholen.

Eine Abtretung muss die Rentenbehörde nicht akzeptieren. Der Verband zwar hat versucht, eine solche Lösung allgemein durchzusetzen, sie wurde leider von den Rentenbehörden nicht akzeptiert.

Mehr als die Nachzahlung aus Rumänien darf die Behörde bestimmt nicht kürzen, hier würde ich Widerspruch einlegen.

Regeln zum Umtauschkurs gibt es im geltenden Recht, es kommt nicht auf einen "Tageskurs" an.

Hoffe, mit diesen Ausführungen etwas geholfen zu haben.
Viele Grüße
Gilgamesch
schrieb am 29.07.2010, 07:50 Uhr (am 29.07.2010, 08:14 Uhr geändert).
Fabritius,
betr. Tageskurs. Ich zitiere aus einem Bescheid für meine Frau, von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, vom 09. September 2009:
"Für die Zahlung auf Ihr Konto ist jedoch der aktuelle
Tageskurs maßgeblich. Die Beiträge, die auf Ihre deutsche Rente angerechnet werden können daher höher oder niedriger sein als die rumänische Rente, die Ihrem Konto tatsächlich gutgeschrieben wird".

Also AnitaBB, es dürfte nicht allzu schwer sein, den aktuellen Tageskurs(am Tag der rum. Berechnung) heraus zu finden und nach zu rechnen, um Ihre Zahlen in Einklang zu bringen.
Übrigens, ich hatte auf ein Danke, um meine Mühe für Ihr
Problem, gewartet.
Gilgamesch
Fabritius (Moderator)
schrieb am 29.07.2010, 11:05 Uhr (am 29.07.2010, 11:18 Uhr geändert).
Hallo Gilgamesch. Die Überweisung erfolgt nach Tageskurs, nicht aber die Anrechnung der rumänischen Rente auf die deutsche Rente. Hier gilt der im Gesetz festgelegte Kurs. Deswegen informiert in dem von Ihnen zitierten Satz die Behörde, dass Unterschiede zwischen der Überweisung und der Anrechnung bestehen können. Wenn Sie also die Anrechnung prüfen wollen, stellen Sie nicht auf den Tageskurs ab sondern auf den Kurs zum Beginn des Quartals, das dem Beginn der Anrechnung vorausgeht (§ 17a SGB I).

AnitaBB ging es um den Bescheid der Behörde, die Anhörung zur beabsichtigten Kürzung und die Berechnung des Kürzungsbetrages. Hier also kommt es nicht auf den Tageskurs sondern den Kurs aus § 17 a SGB I an.

Ich empfehle jedem Betroffenen, keine "Erfahrungen" oder gut gemeinte "Ratschläge" von anderen Betroffenen zu erfragen oder gar zu beachten, weil durch fehlende Detailgenauigkeit oder Übersehen einer Einzelheit des konkreten Falles schon so mancher Schaden passiert ist und falsche Entscheidungen getroffen wurden.

Anschriften von qualifizierten und erfahrenen Rechtsberatern für die Thematik Fremdrentenrecht, die geprüft und zugelassen sind, auf Grund von Detailkenntnissen auch Fallen und Fehler erkennen , erfahren Sie in der Anzeigenspalte der Siebenbürgischen Zeitung.

Die Lektüre in einem Diskussionsforum kann eine indivduelle Fallprüfung bei Problemen nicht ersetzen.

Grüße
AnitaBB
schrieb am 29.07.2010, 12:11 Uhr
Hallo miteinander,
Vielen Dank für alle gut gemeinten Ratschläge und Tipps.
Von meiner Bank ließ ich mir den Kontoauszug erklären (man muß nur richtig lesen können) und da steht der aktuelle Kurs am Tag der Überweisung.
Gebühren sollen jetzt keine mehr anfallen, wie mir der Bänker sagte.
mfG.
AnitaBB.
DegDi
schrieb am 29.07.2010, 15:14 Uhr
@Fabritius
Eine Abtretung muss die Rentenbehörde nicht akzeptieren.

Die Behörde muss die Abtretung nicht akzeptieren. Bedeutet das, dass unter gewissen Umständen die Rentenbehörde eine Abtretung akzeptieren kann. Anders gesagt: Welche Wege gibt es für uns, um eine Abtretung zu erreichen? Herr Fabritius danke im Voraus, für die Mühe die Sie sich nehmen.

Grüße, DegDi
Fabritius (Moderator)
schrieb am 29.07.2010, 17:11 Uhr
Hallo DegDi: genau so ist es. Ich kenne Fälle, in welchen die Rentenbehörde Abtretungen akzeptiert hat, ich habe sogar ein Formular von denen in die Hände bekommen, wo die Rentenbehörde selbst (in einem anderen Kontext) sich die Nachzahlung hat abtreten lassen.

Genau deshalb haben wir als Verband die Lösung über eine Abtretung bzw. einen "institutionellen Ausgleich" angestrebt, der den Betroffenen von dem ganzen Verwaltungsaufwand und dem Anrechnungs-Hick-Hack frei hält. Die Behörden haben das abgelehnt. Als Anwalt habe ich in jedem von mir betreuten Verfahren vor Gericht die Abtretung ausdrücklich angeboten und die meisten Gerichte haben dieses positiv in die Beurteilung einbezogen und der Rentenbehörde vorgehalten, wenn sie die Abtretung nicht akzeptiert, darf sie im Gegenzug auch keinen Fiktivabzug vornehmen.

Die Behörde argumentiert manchmal (nicht immer) mit der Behauptung, Rumänien lasse die Abtretung nicht zu. Dieses Argument ist falsch und frei erfunden, auch das rumänische Recht kennt die Abtretung ("Cesiune") und sogar die Rentenbehörden nutzen dieses Instrument in einigen Fällen- eben dann wenn sie wollen.

Die tatsächlichen Hintergründe hat die DRV Bund in einem Verfahren vor dem Sozialgericht in Würzburg in mündlicher Verhandlung geäussert: sie wollen die "Leistungsschwierigkeiten" aus Rumänien nicht auf sich abgewälzt sehen. Diese Aussage hat das Gericht dann wörtlich in das Protokoll aufgenommen und die Behörde verpflichtet, auf einen Abzug ganz zu verzichten. Der Klage wurde stattgegeben. Das Aktenzeichen kann ich nennen, wenn genau dieser Aspekt wichtig ist.

Grüße
DegDi
schrieb am 29.07.2010, 19:36 Uhr
@fabritius

Hallo und schönsten Dank für die prompte und umfangreiche Antwort. Mit deutlich mehr Hintergrundwissen intus, kann ich nun einen neuen Anlauf, diesmal bei der Geschäftsführung der DRV Bund, starten. Vielleicht finde ich auf dieser Ebene Verständnis und guten Willen.

Wünsche Ihnen einen schönen Abend, Grüße DegDi

Fabritius (Moderator)
schrieb am 29.07.2010, 23:20 Uhr
Hallo DegDi. Ich möchte nicht Hoffnungen beseitigen, aber das Gespräch über die institutionelle Regelung und die Abtretung ist gerade mit der Geschäftsführung der DRV Bund unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Arbeit bereits im Jahre 2008 geführt worden. Dort wurde dieses Ansinnen abgelehnt. Berichte zu weiteren Initiativen gibt es in der SbZ-Online

(einige Beispiele:)
Gespräch mit Bundestagsvizepräsidentin Susanne Kastner

Rententhema im Aussiedlerbeirat des Bundesministeriums des Inneren in Berlin besprochen

Viele Grüße
Fabritius

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