Rente - Qualifikationsgruppe

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Gutjahr
schrieb am 03.09.2007, 09:05 Uhr (am 03.09.2007, 09:08 Uhr geändert).
Hallo,

mein Vater hat unterschiedliche Zeiten in der Landwirtschaft und beim Straßenbau zu 5/6 anerkannt bekommen. Seit 27.12.1968 war er in einer Glas- und Keramikfabrik beschäftigt. Diese wurden zu 6/6 anerkannt (Bescheinigung lag vor). Zuerst als "muncitor necalificat". Nach einem 4 monatigen Kurs 1. Grades 1977 im Handwerk Plattenhersteller für keramische Erzeugnisse war er ab 01.01.1978 als "turnator economica" bis 28.03.1989 beschäftigt. Diese Zeiten wurden alle durchgehend in die Qualifikationsgruppe 5 eingestuft. Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch und schließlich am 12.06.06 Klage beim SG WÜ eingereicht. Ich begehre die Einstufung in Qualifikantionsgrupen 4 ab 01.01.1978. Nun habe ich außer einer übersetzten Bescheigung über den Kurs und das Arbeitsbuch keine weiteren Unterlagen. Der Termin zur mündlichen Verhandlung steht nun doch recht kurzfristig fest (11.09.07) und ich bin nach dem Durchlesen einiger Urteile total verunsichert.
Meine Frage:
Was könnte ich noch unternehmen bzw. besteht überhaupt eine Chance, dass er die höhere Qualifikationgruppe aufgrund lanjähriger Berufserfahrung erhält (dieser Kurs ist als Qualifikation ja nicht ausreichend, da es anscheinend noch einen 2. Grades gibt-den hat er nicht)? Würden schriftliche Zeugenaussagen von ehemaligen Arbeitskollegen was bringen?
Daten: Geb.dat. 27.03.1942, Einreise 08.06.1989, Regelaltersrente ab 01.04.2007
getkiss
schrieb am 03.09.2007, 18:18 Uhr
Gutjahr schrieb: Hallo,

...
Meine Frage:
Was könnte ich noch unternehmen bzw. besteht überhaupt eine Chance, dass er die höhere Qualifikationgruppe aufgrund lanjähriger Berufserfahrung erhält (dieser Kurs ist als Qualifikation ja nicht ausreichend, da es anscheinend noch einen 2. Grades gibt-den hat er nicht)? Würden schriftliche Zeugenaussagen von ehemaligen Arbeitskollegen was bringen?
Daten: Geb.dat. 27.03.1942, Einreise 08.06.1989, Regelaltersrente ab 01.04.2007


Hallo Gutjahr,
dies scheint bei der Anstalt die Regel zu sein. Ich wurde aus dem 5. Hochschuljahr, kurz vor Diplom-Prüfung exmatrikuliert, wegen Ausreiseantrag. Nachher wurde ich auf Grund einer Arbeitsprobe als Techniker eingestellt. Dies wollte die Rentenanstalt nicht anerkennen "wegen fehlendem Zeugniß als Techniker", wurde ich auch als Straßenkehrer eingestuft! Nachdem ich Zeugen dem Gericht vorstellte, die bezeugten das ich eigentlich Ingenieurarbeit leistete, hatte die Anwältin der Rentenversicherung den Rückzieher eingeleitet und auf Verständigung plädiert...(sonst wäre es zum Urteil gekommen auf das sich andere berufen könnten..).

Also, mein (nichtsachverständiger) Rat ist am nächsten Termin, oder vorher, dem Gericht Zeugen zur Vorladung zu benennen die in der Verhandlung gehört werden sollten, ich glaube das gilt beim Richter mehr als eine schriftliche Zeugenaussage. So weit ich weiss entstehen den Zeugen keine Kosten, nur Zeitverlust...
Unbedingt auch einen Anwalt fragen, es steht zu viel Geld auf dem Spiel, ein Leben lang!
Viel Erfolg,
getkiss

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