Welche Rechte haben wir, wenn unsere Frauen in Deutschland geboren?

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Mihaiii
schrieb am 15.04.2011, 00:15 Uhr
Welche Rechte hat eine Mutter aus Rumänien, wenn sie in Deutschland geboren?

Vielen Dank!


Daca va ie mai usor scrieti si in romana


Va Multumesc
DRV- Kunde
schrieb am 15.04.2011, 06:50 Uhr (am 15.04.2011, 06:52 Uhr geändert).
Wo ist das Kind geboren und welches Land hat Kindergeld bezahlt?
Wo lebt die Mutter?
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getkiss
schrieb am 18.04.2011, 10:49 Uhr
Welche Rechte haben wir, wenn unsere Frauen in Deutschland geboren?
Meine Frau, in Deutschland geboren, hat keinen Einfluss auf meine Rechte. Was mein ist, ist mein......nur meine Frau nicht. Nicht mein Eigentum....
Fabritius (Moderator)
schrieb am 19.04.2011, 23:14 Uhr
Mihaii meint wohl etwas anderes und hat sich nur undeutlich ausgedrückt: welche Rechte hat eine Frau aus Rumänien, die in Deutschland ein Kind zur Welt bringt?

Die Antwort auf diese Frage hängt von mehreren Kriterien und auch von der Fragerichtung ab. Hat die Frau den regulären Aufenthalt in Deutschland, ist sie hier auch versichert? oder ist sie als Touristin zufällig hier? Geht es eher um die Frage, ob das Kind eine besondere Rechtsstellung erwirbt?

Eines gleich vorweg: ein Kind von ausländischen Eltern, welches "zufällig" in Deutschland geboren wird, erhält nicht etwa durch diese Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit oder sonst eine besondere Rechtsstellung.

Nähere Infos erteilt das Landsratsamt im Geburtslandkreis

Grüße.
Mihaiii
schrieb am 20.04.2011, 00:29 Uhr
Meine Frau und ich lebten in Deutschland zwei Jahre lang mit dem Jungen, der Schule und diesmal meine Frau wurde schwanger arbeitet, hat sie nie einen einzigen Tag gearbeitet und ich habe ein Gewerbe und wir haben keine schulden als zur Krankenversicherung. Die Eltern von Rumänien
Mihaiii
schrieb am 20.04.2011, 00:34 Uhr
wir wollen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft will nur Arbeitserlaubnis zu arbeiten, wo wir wollen, so können wir alle
Henny
schrieb am 20.04.2011, 00:39 Uhr
Dragă Mihaiii, dacă îţi cade mai uşor poţi să scrii şi pe româneşte. Eu cred că până acum toţi te-am înţeles greşit.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 20.04.2011, 08:47 Uhr
Die Arbeitserlaubnis hat mit der Geburt eines Kindes nichts zu tun.

Rumänische Staatsbürger haben in Deutschland bis zum Ablauf der Übergangsfristen des EU-Beitrittes keine EU-rechtliche Arbeitserlaubnis. Diese wird nur in besonderen Fällen für einen bestimmten Arbeitsplatz erteilt. Wurde sie aber für einen Zeitraum von einem Jahr arbeitsplatzbezogen erteilt, wird sie in eine allgemeine umgewandelt, so dass man dann arbeiten kann, wo man möchte.

Genauere Infos zu dieser Frage erteilt die Bundesagentur für Arbeit.

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