Restitution

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5gerda5
schrieb am 05.09.2011, 13:19 Uhr
Meine Frage geht an Herrn Fabritius oder einen anderen Kundigen.
Folgender Sachverhalt: den Termin der Häuser- und Fabrikrückgabe habe ich aus Unkenntnis versäumt. Den Termin für die Rückforderung des beachtlichen Grundbesitzes meines verstorbenen Vaters habe ich gewahrt und zugleich einem Anwalt in RO mit allen Unterlagen übergeben.
Nachdem in der SBZ stand,dass auch deutsche Staatsbürger neben Ackerland auch Baugrund zurückfordern können, habe ich auch die "terenuri intravilan" meines Elternhauses und
der Fabrik geltend machen lassen.
Die Zusammenarbeit mit dem Anwalt bestand aus vielen Versprechungen und wenig Information.
Durch einen Anwaltwechsel erfahr ich nun, dass der erste Anwalt keinen Widerspruch eingelegt hat als das Gericht wegen meiner nicht vorhandenen rum. Staatsbürgerschaft eine negative "hotarare" erlassen hat. Der Bescheid wurde daraufhin von Schäßburg nach Tg. Mures weitergereicht und von dem Gericht 2006 bestätigt. 2010 hat er dann, auf meinen Druck hin, einen Prozess angestrebt, obwohl er wissen mußte, dass es sinnlos ist.
Das Alles erfahre ich, trotz unzähliger Nachfragen, jetzt! Der neue Anwalt meint damit hätte ich endgültig verloren.
Meine Schuld ist, dass ich nicht hin gefahren bin, das Vertrauen war naiv.
Gibt es da keine Möglichkeiten mehr?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
5gerda5
gerri
schrieb am 05.09.2011, 15:28 Uhr (am 05.09.2011, 15:29 Uhr geändert).
Hallo 5gerda5, was ganz wichtig ist,man muß im Land eine "Vertrauensperson" haben die Alles ehrlich und energisch in deinem Sinne führt.Soviel kann ich raten,ein Fachmann wie Herr Fabritius kann weiterhelfen.

Gruß, Geri
Fabritius (Moderator)
schrieb am 08.09.2011, 08:34 Uhr
Hallo Gerda.
Wenn eine negative Entscheidung des Gerichtes rechtskräftig geworden ist, dürfte wirklich Schluss sein. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Ob es da noch ein Hintertürchen gibt, müsste ein Restitutionsspezialist anhand der Einzelheiten prüfen. Das kann ich leider nicht (meine Spezialisierung ist Rentenrecht/Sozialrecht, auf dem Gebiet der Immobilliarrestitution kenne ich mich nicht genug aus).

Sie können bei Herrn RA Heinz Götsch nachfragen, er ist Anwalt nach rumänischem Recht und der Berater des Bundesvorstandes in Resitutitonsfragen. Seine Rufnummer bekommen Sie telefonisch in der Geschäftsstelle des Verbandes (089-236609-0)

Grüße
5gerda5
schrieb am 02.11.2011, 22:15 Uhr
Herzlichen Dank für die Antwort und den Rat.
Im Moment vertrau ich auf den neuen rum. Rechtsanwalt, die Hoffnung stirbt zuletzt!
Eine Vertrauensperson wäre ideal, aber nach 41 Jahren kenne ich niemanden mehr.............
Danke und bis zum nächsten Mal,
Gerda

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