qualifikationsgruppe

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charly29
schrieb am 28.03.2012, 23:48 Uhr
Hallo zusammen,
wer kann mir weiter helfen?
Ich bin Subinginer und werde für 3Jahre und 11 Monate die im Arbeitsbuch als Profesor II suplinitor eingetragen sind, in die Qualifikationsgruppe 5 eingestuft.
Ich habe Automobile studiert und habe an einer Schule(Liceu Agricol) als Profesor de mecanica unterrichtet.
Die Begründung für die Einstufung in die Qualifikationsgruppe 5 von der DRV ist dass die Bezeichnung "Hilfslehrer" im rumänischen Arbeitsbuch auch für eine nur verminderte Befähigung spricht.
Ist das korrekt?

Mit freundlichen Grüßen
Charly29
TAFKA"P_C"
schrieb am 29.03.2012, 07:57 Uhr
Ob es richtig ist weiß ich nicht, da sind wohl die Spezialisten in FRG gefragt, aber ich denke die handeln nach der Argumentation: Ausbildung=ein Beruf (Subinginer), Tätigkeit=anderer Beruf (Lehrer). Also machen die sich es einfach und halten sich wahrscheinlich (ohne das Niveau der Tätigkeit zu analysieren) an die Regel.

Qualifikationsgruppe 5

Angelernte und ungelernte Tätigkeiten

1.Personen, die in der Berufsausbildung oder im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung eine Ausbildung auf Teilgebieten eines Ausbildungsberufes abgeschlossen haben und im Besitz eines entsprechenden Zeugnisses sind.

2.Personen, die in einer produktionstechnischen oder anderen speziellen Schulung für eine bestimmte Tätigkeit angelernt worden sind.

3.Personen ohne Ausbildung oder spezielle Schulung für die ausgeübte Tätigkeit.


http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0641300

getkiss
schrieb am 29.03.2012, 11:01 Uhr (am 29.03.2012, 11:04 Uhr geändert).
dass die Bezeichnung "Hilfslehrer" im rumänischen Arbeitsbuch auch für eine nur verminderte Befähigung spricht.
Ist das korrekt?


Nein.
Wenn Sie den Abschluss als "Subinginer" haben, waren Sie für die Tätigkeit als Lehrkraft (in einer Sonderschule) für den Maschinenbau meines Erachtens qualifiziert.
Die Bezeichnung "suplinitor" ist m.E, interessenbedingt von der BFA falsch übersetzt. "Suplinitor" heißt nicht "Hilfslehrer" sondern "Ersatzlehrer", also Jemand, der einen Posten als Lehrer ausübt, auf einer Stelle die entweder einem anderen Beamten gehört, der z.Bsp. aus Krankheit, Schwangerschaft, oder anderen Gründen seine Arbeit nicht verrichten kann, oder die Stelle noch zu schaffen/zu besetzen ist.

Die Tätigkeit als Lehrer kann nicht von einem Unqualifiziertem ausgeführt werden.

In meinem Fall, wurde ich kurtz vor dem Abschluß als Maschinenbauingenieur, aus dem 5. Jahr der TU wegen politischen Gründen exmatrikuliert und arbeitete paar Jahre als Techniker. Diese Zeit wollte die BFA auch als "unqualifizierter" abtun.
Nach entsprechender Klage und Zeugen vor Gericht, die meine praktische Qualifikation als Ingenieur bestätigten, änderte (durch Einvernehmen) die BFA die Qualifikationsgruppe.
Wohl wissend, dass bei einem Urteil, alle klagenden einen Präzedenzfall hätten!

Also:
Unbedingt deutschen Anwalt mit Kenntniss der rum. Verhältnisse einschalten und rechtzeitig Klagen!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 29.03.2012, 18:57 Uhr
Hallo Zusammen. Der hier geschilderte Fall ist in seiner rechtlichen Bewertung ganz klar und muss zu einer Anerkennung der Qualifikationsgruppe 2 im Bereich 19 führen. Das Diplom als "subinginer" steht einem FH-Diplom gleich und reicht für Q2, dazu gibt es abschließende Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Auch die Tätigkeit eines "Ergänzungslehrers", so die richtige Übersetzung, an einem Liceu agricol entspricht als "Fachschullehrer" genau der richtigen Zuordnung. Letztlich stehen bei einem Liceu Agricol - anders als bei einem allgemeinbildenden Lyceum - Werte der Gruppe 19 (Fachschulwesen) zu, die besser sind als diejenigen der Gruppe 18 (allgemeines Schulwesen).

Bei Hilfebedarf, gerne melden.
Grüße
charly29
schrieb am 29.03.2012, 20:28 Uhr
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Hilfe.

Sehr geehrter Herr Fabritius,
danke für Ihre Antwort.
Ich würde gerne Ihnen meine Unterlagen zukommen lassen, damit Sie sich ein Bild über meine Situation machen bzw. ob man weitere Schritte noch einleiten kann.

Viele Grüße
Charly29

Fabritius (Moderator)
schrieb am 31.03.2012, 21:10 Uhr
gerne.

Infos unter www.fabritius.de

Viele Grüße
gerri
schrieb am 01.04.2012, 09:55 Uhr (am 01.04.2012, 09:58 Uhr geändert).
@ charly 29,irgendwann kriegt man nur das was eingezahlt wurde,wenig scheint es immer,die Bezeichnung gilt nur für`s eigene Ego,sonst hilft es gar nicht! Meine Meinung.

Gruß, Geri
getkiss
schrieb am 01.04.2012, 10:27 Uhr
irgendwann kriegt man nur das was eingezahlt wurde

und das ist eine sehr optimistische Sichtweise.
Was meinst, wer bezahlt die aufgeblähte Verwaltung?
Fabritius (Moderator)
schrieb am 01.04.2012, 21:28 Uhr
Hallo Gerri.
Sie liegen total falsch, zumindest nach aktueller Rechtlage und sicher noch so lange, wie die Rente aus der gesetzlichen Versicherung nicht auf eine Grundsicherung reduziert ist.

Die Qualifikationsgruppe ist (gemeinsam mit dem Wirtschaftsbereich) der Schlüssel zur Höhe des im Versicherungsverlauf gespeicherten Entgeltes und dieses wird dann in "Entgeltpunkte" umgerechnet und steuert die Rentenhöhe.

Die richtige Qualifikationsgruppe hat also genau mit dem jeden Monat ausgezahlten Rentenbetrag und der Frage "was bekomm ich an Rente auf mein Konto überwiesen" und keinesfalls mit dem "Ego" des Betroffenen zu tun.

Viele Grüße
Martina.Graufendorf
schrieb am 02.04.2012, 18:05 Uhr
@charly29:
Meines Erachtens ist hier sogar die Qualifikationsgruppe 1 einschlägig. Immerhin warst Du Professor für Mechanik.
Zwerg Bumsti
schrieb am 02.04.2012, 18:18 Uhr
Unbedingt deutschen Anwalt mit Kenntniss der rum. Verhältnisse einschalten und rechtzeitig Klagen!

blödsinn, die Klagemauer kann da auch nicht helfen
Martina.Graufendorf
schrieb am 02.04.2012, 18:40 Uhr
@charly29:
Hör' bloß nicht auf den Zwerg. Der ist doch nur neidisch, weil er nicht Auto studiert hat und kein Professor war.
Zwerg Bumsti
schrieb am 02.04.2012, 18:47 Uhr (am 02.04.2012, 18:47 Uhr geändert).
Hör' bloß nicht auf den Zwerg. Der ist doch nur neidisch, weil er nicht Auto studiert hat


ja, das stimmt
Martina.Graufendorf
schrieb am 02.04.2012, 18:57 Uhr
@charly29:
Nachdem jetzt der Zwerg eingeräumt hat, dass sein Widerstand gegen die Klage nur auf niedrigen Beweggründen (Neid)beruhte, ist der Weg frei. Begib`dich zu Dr. Fabritius - begib dich direkt dorthin - wenn du über Los kommst ziehe 4000 Entgeltpunkte ein. Nur wer klagt, kann auch gewinnen.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 02.04.2012, 23:33 Uhr (am 02.04.2012, 23:37 Uhr geändert).
Hallo Martina.

Für die Qualifikationsgruppe 1 müsste Charly schnell noch ein Studium zum Dipl.Ing.Univ. absolvieren und könnte dann für die Zeit danach (!) an die Q1 denken. Die Bewertung des "Subinginer" ist vom Bundessozialgericht abschließend und rechtskräftig mit der Gruppe Q2 festgelegt worden (Urteil vom 17.04.2008 Az.: B 13 R 99/07 R).

Das mit dem "Professor" muss etwas genauer betrachtet werden. In Rumänien gab es drei Arten "Professor"- einer war es für die Klassen 5-8, der andere für die Klassen 9-12, beide nach deutscher Berufsauffassung normale Lehrer. Der dritte war "prof univ" in seinen unterschiedlichen Stufen.
Hier wäre vielleicht ein Ansatz, weil sogar der Prof I aus der Schule mit einem "Studiu Pedagogic de trei ani" in die Q 1 kommt, weil das in den Äquivalenzabkommen mit der DDR so geregelt war. Daher könnte Charly versuchen, mit dieser Argumentation (Gleichstellung mit einem Absolventen des "Studiu Pedagogic") zu einer Q1 zu kommen. Es dürfte etwas an Argumentationsaufwand mit sich bringen, könnte sich aber bei Erfolg lohnen...

Grüße

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