Rentenformel und Qualifikationsstufe

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fam
schrieb am 08.11.2007, 00:23 Uhr
Hallo!

Im Internet findet man ausführliche Erklärung der Rentenformel zur Rentenberechnung:
Mathematisch notiert lautet die Formel:

Rente (mtl) = E x R x Z x A
,
wobei Rente(mtl) die monatliche Bruttorente in Euro darstellt, E die erreichte Summe der Entgeltpunkte ist, Z der Zugangsfaktor, R der Rentenartfaktor und A der aktuell gültige Rentenwert in Euro ist. Aus der Multiplikation von E x Z werden persönliche Entgeltpunkte ermittelt.

Aber in welchem der Faktoren die Einstufung (Qualifikation) drin ist, dazu habe ich nirgendwo einen Hinweis gefunden.
Es kann nicht sein, dass die Einstufung (FRG=Fremdrente) keinen Einfluss auf die Rentenhöhe hat.

Dann aber muss dass irgendwo in die Rentenformel eingehen.

Ich freue mich über jeden Hinweis.

MfG
fam



getkiss
schrieb am 08.11.2007, 07:27 Uhr
fam schrieb: Hallo!

Im Internet findet man ausführliche Erklärung der Rentenformel zur Rentenberechnung:
Mathematisch notiert lautet die Formel:

Rente (mtl) = E x R x Z x A
,
wobei Rente(mtl) die monatliche Bruttorente in Euro darstellt, E die erreichte Summe der Entgeltpunkte ist, ....Aber in welchem der Faktoren die Einstufung (Qualifikation) drin ist, dazu habe ich nirgendwo einen Hinweis gefunden.
Es kann nicht sein, dass die Einstufung (FRG=Fremdrente) keinen Einfluss auf die Rentenhöhe hat.

Dann aber muss dass irgendwo in die Rentenformel eingehen.

Ich freue mich über jeden Hinweis.

MfG
fam

Der Einfluss liegt in der Ermittlung der Entgeltpunkte für die Jahre die man nicht in Deutschland arbeitete, d.h. für die Jahre für die man Fremdrente bezieht. Die so ermittelten Entgeltpunkte gehen dann in die Summe der Entgeltpunkte "E" ein und somit indirekt in die Rentenformel.
Ich habe das so verstanden, wenn ich falsch liege dann bitte um eine "Bettkorrektur", lach.
getkiss


fam
schrieb am 08.11.2007, 23:55 Uhr
getkiss schrieb:

Der Einfluss liegt in der Ermittlung der Entgeltpunkte für die Jahre die man nicht in Deutschland arbeitete, d.h. für die Jahre für die man Fremdrente bezieht. Die so ermittelten Entgeltpunkte gehen dann in die Summe der Entgeltpunkte "E" ein und somit indirekt in die Rentenformel.
getkiss


Ja, dass dachte ich mir auch, dass die Einstufung (Qualifikation) in die Entgeltpunkte reingerechnet werden.

Aber mit welchem Berechnungsfaktor (also wie? mit welchem Schlüssel?) geht die Einstufung in den Entgeltpunkt ein?

Um welche Größe ändert sich ein Entgeltpunkt, wenn ich die Stellschraube Qualifikationsstufe nach oben oder unten verändere?

Welcher Bestandteil des jeweiligen Entgeltpunktes spiegelt die Qualifikation wider?

Also:

Wenn ich die Einstufung von Stufe 3 nach Stufe 2 ändere (also die Qualifikation höher einstufe), dann ändert sich der Entgeltpunkt. Und damit sich der ändert, muss sich eine bestimmte Rechengröße verändert haben.
Und die suche ich.

MfG
fam
getkiss
schrieb am 09.11.2007, 09:03 Uhr
[q=1605|fam...

...Aber mit welchem Berechnungsfaktor (also wie? mit welchem Schlüssel?) geht die Einstufung in den Entgeltpunkt ein?

Um welche Größe ändert sich ein Entgeltpunkt, wenn ich die Stellschraube Qualifikationsstufe nach oben oder unten verändere?

Welcher Bestandteil des jeweiligen Entgeltpunktes spiegelt die Qualifikation wider?

Also:

Wenn ich die Einstufung von Stufe 3 nach Stufe 2 ändere (also die Qualifikation höher einstufe), dann ändert sich der Entgeltpunkt. Und damit sich der ändert, muss sich eine bestimmte Rechengröße verändert haben.
Und die suche ich.

MfG
fam
Da musst Du dich schon näher mit dem Fremdrentengesetz und seinen BEILAGENTABELLEN beschäftigen, denn für deine Frage gibt es keine Formel. Der Entgeltpunkt ist ein Faktor der dass Verhältniss des realen Einkommens zum sogenannten Durchschnittseinkommens in Deutschland wiederspiegelt. Dabei zählen nicht die realen Einkommen im Fremdland, sondern solche, die für jedes Jahr, abhängig von Qualifizierungsstufe und Wirtschaftszweig in dem Du arbeitetest in den dem Gesetz beigefügten Tabellen festgelegt sind. Dazu kommt dann noch ein Faktor 0,6 der dann angewendet wird wenn deine Zeiten nur glaubhaft gemacht und nicht konkret belegt sind...

Also, es gibt kein Faktor sondern nur eine bestimmte Vorgehensweise der Eingliederung in die Tabellen, wovon dann das (fiktive) Einkommen genommen wird dass mit Durchschnittseinkommen des jeweiligen Jahres in Deutschland dividiert, den Entgeltpunkt des Jahres ergibt..
Und wenn Du nach 1996 in Deutschland kamst, werden die so errechneten Gesamtpunkte der Fremdrente auf max. 25 gekürzt, bei Ehepaaren zusammen auf 40.

Host mi?
wenn nicht suche den auf Fremdrente spezialisierten Rechtsanwalt (es gibt nur wenige!!) und zahle...

getkiss
Misch 39
schrieb am 09.11.2007, 19:19 Uhr
Hallo fam,

Getkiss hat recht, es gibt keinen Berechnungsfaktor für die Einstufung bei der Ermittlung der Entgeldpunkte.
Die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes aus dem Herkunftsland ergibt sich aus den Tabellen der Anlagen 13 und 14 des SGB VI (Rentenversicherung). Die Anlage 13 enthält die 5 Qualifikationsgruppen und die Anlage 14 enthält, nach 23 Wirtschaftsbereiche (Branchen) geordnet, die Jahreseinkommen der jeweiligen Qualifikationsgruppen. Der nach diesen Tabellen ermittelte Durchschnittsverdienst ist um ein Fünftel zu erhöhen und dann mit dem Faktor 0,5 zu multiplizieren. Dieser Wert geteilt auf den Durschnittsverdienst aller Arbeitnehmer im Bundesgebiet ergibt den Entgeldpunkt.
Glaubhaft gemachte Zeiten (nicht bewiesen aus Lohnlisten aus dem Herkunftsland) werden nur zu 5/6 anerkannt.
Aber ich weis nicht warum Du dich so bemühst die Rente aus dem Internet zu berechnen, wenn es so einfach ist bei der Rentenversicherungsanstalt sich zu informieren und zu beraten lassen. Dort findest Du auch die spezifische Literatur dazu.
Einen Tip noch: Frage hier nach der Broschüre der Bfa-information nr. 8a: "Leistungen nach dem Fremdrentengesetz" (ich glaube aus dem Jahr 1996). Hier findest Du die oben genannten Tabellen.

Gruß
Michael
fam
schrieb am 13.11.2007, 16:41 Uhr
[q=1608|getkiss
Da musst Du dich schon näher mit dem Fremdrentengesetz und seinen BEILAGENTABELLEN beschäftigen, denn für deine Frage gibt es keine Formel. Der Entgeltpunkt ist ein Faktor der dass Verhältniss des realen Einkommens zum sogenannten Durchschnittseinkommens in Deutschland wiederspiegelt. Dabei zählen nicht die realen Einkommen im Fremdland, sondern solche, die für jedes Jahr, abhängig von Qualifizierungsstufe und Wirtschaftszweig in dem Du arbeitetest in den dem Gesetz beigefügten Tabellen festgelegt sind. Dazu kommt dann noch ein Faktor 0,6 der dann angewendet wird wenn deine Zeiten nur glaubhaft gemacht und nicht konkret belegt sind...

Also, es gibt kein Faktor sondern nur eine bestimmte Vorgehensweise der Eingliederung in die Tabellen, wovon dann das (fiktive) Einkommen genommen wird dass mit Durchschnittseinkommen des jeweiligen Jahres in Deutschland dividiert, den Entgeltpunkt des Jahres ergibt..
wenn nicht suche den auf Fremdrente spezialisierten Rechtsanwalt (es gibt nur wenige!!) und zahle...

getkiss

Danke Dir für Deine gute Erklärung. Damit kann ich etwas anfangen. Auf jeden Fall bin ich jetzt nen Schritt weiter gekommen. Werde mich weiter damit beschäftigen. Schaun wir mal, was hinten rauskommt.

Tja, dass mit dem zahlen ... ist schon richtig.
Aber je mehr man selbst schon verstanden hat, desto eher ist man imstande, richtige Fragen zu stellen, und dann dem Experten zu sagen, was man erreichen möchte.

MfG
fam
fam
schrieb am 13.11.2007, 16:52 Uhr
Misch 39 schrieb:
Getkiss hat recht, es gibt keinen Berechnungsfaktor für die Einstufung bei der Ermittlung der Entgeldpunkte.
Die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes aus dem Herkunftsland ergibt sich aus den Tabellen der Anlagen 13 und 14 des SGB VI (Rentenversicherung). Die Anlage 13 enthält die 5 Qualifikationsgruppen und die Anlage 14 enthält, nach 23 Wirtschaftsbereiche (Branchen) geordnet, die Jahreseinkommen der jeweiligen Qualifikationsgruppen. Der nach diesen Tabellen ermittelte Durchschnittsverdienst ist um ein Fünftel zu erhöhen und dann mit dem Faktor 0,5 zu multiplizieren. Dieser Wert geteilt auf den Durschnittsverdienst aller Arbeitnehmer im Bundesgebiet ergibt den Entgeldpunkt.
Glaubhaft gemachte Zeiten (nicht bewiesen aus Lohnlisten aus dem Herkunftsland) werden nur zu 5/6 anerkannt.
Aber ich weis nicht warum Du dich so bemühst die Rente aus dem Internet zu berechnen, wenn es so einfach ist bei der Rentenversicherungsanstalt sich zu informieren und zu beraten lassen. Dort findest Du auch die spezifische Literatur dazu.
Einen Tip noch: Frage hier nach der Broschüre der Bfa-information nr. 8a: "Leistungen nach dem Fremdrentengesetz" (ich glaube aus dem Jahr 1996). Hier findest Du die oben genannten Tabellen.

Gruß
Michael



Auch Deine Erklärung bringt mich wirklich weiter, denke ich.

Manchmal weiss man halt nicht so recht, wie das Problem einzukreisen ist. Aber ich sehe, es ist klar geworden, worum es mir geht.
Die BfA-Broschüre mit den Tabellen habe ich mir gleich googlehalber aus dem Internet als pdf gesaugt.

Ich werde mich jetzt eingehender damit beschäftigen.

Bin mal gespannt, ob ich am Ende selbst in der Lage bin, die Entgeltpunkte zu berechnen. Das ist natürlich das Ziel.

Ich muss ja die DRV nicht fragen, ob sie alles immer richtig macht. Das muss man schon selber nachrechnen.

Nur wenige Betroffene können bzw. tun das wirklich. Das ist sicher sehr bequem, das Nachrechnen den Andern (Experten?) zu überlassen, aber es birgt auch ganz erhebliche Gefahren, wenn man immer alles den Experten überlässt.

Dank Internet besteht heute mehr als früher die Chance, auch kompliziertestes Expertenwissen auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vielleicht ist da eher Skepsis angesagt. Aber schaun mer mal, was es bringt.

MfG

fam
fam
schrieb am 27.11.2007, 14:28 Uhr
Misch 39 schrieb: ,

Die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes aus dem Herkunftsland ergibt sich aus den Tabellen der Anlagen 13 und 14 des SGB VI (Rentenversicherung). Die Anlage 13 enthält die 5 Qualifikationsgruppen und die Anlage 14 enthält, nach 23 Wirtschaftsbereiche (Branchen) geordnet, die Jahreseinkommen der jeweiligen Qualifikationsgruppen. Der nach diesen Tabellen ermittelte Durchschnittsverdienst ist um ein Fünftel zu erhöhen und dann mit dem Faktor 0,5 zu multiplizieren. Dieser Wert geteilt auf den Durschnittsverdienst aller Arbeitnehmer im Bundesgebiet ergibt den Entgeldpunkt.
Glaubhaft gemachte Zeiten (nicht bewiesen aus Lohnlisten aus dem Herkunftsland) werden nur zu 5/6 anerkannt.

Einen Tip noch: Broschüre der Bfa-information nr. 8a: "Leistungen nach dem Fremdrentengesetz" Hier findest Du die oben genannten Tabellen.


Hallo alle zusammen

Ich habe mich mit den Tabellen beschäftigt und möchte hier mal an einem Beispiel zeigen/testen, ob ich das richtig gemacht habe:

Vorweg noch eines:

Ich nehme mal einen Rentenbescheid, in dem die Entgelte für einen Zeitraum stehen, aber die Angabe, welcher Wirtschaftszweig zugrungegelegt wird und welche Qualifikationsstufe, nun diese Angabe fehlt schlicht und
ergreifend.

Die DRV scheint der Auffassung zu sein, dass man allein aus den Entgelten, die im Bescheid drinstehen, rekonstruieren kann oder rausfinden muss, welcher Tabellenwert jeweils von der DRV herangezogen wurde.

Erst auf Nachfragen bei der DRV erfährt man, für welche Zeiträume die Qualifikationsstufe 2 angesetzt wurde.

Welcher Wirtschaftszweig angesetzt wurde, erfährt man aber weiterhin nicht. Frei nach dem Motto, Sie werden
schon selbst wissen, in welchem Wirtschaftszweig sie beschäftigt waren.
Klar weiss ich das im Prinzip. Aber weiss ich, ob die DRV zutreffend zugeordnet hat und richtig ausgelegt hat, wenn die DRV das für sich behält, wie sie die jeweilige Beschäftigungszeit welchen Tabellenwerten zugeordnet hat?

Wahrscheinlich sagt sich die DRV, das soll der Rentner mal schön selber rausfinden oder kräftig zahlen, wenn er das nicht selber kann.
Man kann schier verzweifeln und man fragt sich oft, wer hier nicht logisch denken kann, die DRV oder man selbst.

Nun zu unserem Beispiel:

Zeitraum 01.01.68 bis 31.12.68; 14.835,60 DM; 12 Monate; Pflichtbeiträge

Was fangen wir damit an?

Ich setze an: Qualifikationsstufe 2 im Wirtschaftsbereich 7 (Elektrotechnik, Gerätebau)

Nun suche ich in der Tabelle 7 das Jahr 1968

In Spalte 2 ( Qualifikationsstufe 2) dieser Tabelle 7 steht folgender Wert: 12.363 DM

Nun muss dieser Wert um 1/5 erhöht werden, denn bei diesen Tabellenwerten handelt es sich um abgesenkte Werte (das steht in der Bfa-Info 8a drin!) für nur glaubhaft gemachte Zeiten.

Wir haben es aber in unserem Beispiel mit nachgewiesenen Beitragszeiten zu tun.
Also müssen wir um 1/5 erhöhen.

12.363 geteilt durch 5 - mal 6:

also (12.363/5) * 6 = 14.835,60 DM


Es sieht so aus, als hätten wir alles richtig gemacht und die zugehörigen Tabellenwerte richtig rekonstruiert und erhöht.

Wäre meine Vorgehensweise richtig, dann müssten alle Entgelte im Rentenbescheid -
es geht hier um FRG-Zeiten,
mit derselben Methode nachprüfbar sein.


Würde mich sehr darüber freuen, wenn mir getkiss, Misch 39 und andere die Richtigkeit der Vorgehensweise bestätigen könnten.

MfG
fam
Fabritius (Moderator)
schrieb am 27.11.2007, 23:48 Uhr (am 27.11.2007, 23:57 Uhr geändert).
Sie ist gar nicht nötig, diese ganze Herumgerechnerei

Die Behörde ist gem. § 35 SGB X verpflichtet, dem Bescheid die "Anlage 10" beizufügen, dort stehen sowohl die Wirtschaftsbereiche als auch die Qualifikationsgruppen drinnen. Fehlt sie mal führt folgendes zum Erfolg: innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides einen Brief an die Behörde mit folgendem Inhalt: "Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom.., erhebe ich hiermit Widerspruch. Ihrem Bescheid fehlt die Anlage 10 mit allen Angaben zur Wiederherstellung der FRG-Zeiten (Qualifikationsgruppen/Wirtschaftsbereiche/Kürzungsfaktoren. Darin liegt ein Verstoß gegen § 35 SGB X. Ich bitte um baldmöglichste Bescheidsergänzung. Mit freundlichen Grüßen." Wetten, Sie bekommen postwendend alle Infos?

Nur nützt es recht wenig, diese im Bescheid zu lesen, wenn man nicht erkennt, ob sie zutreffend sind oder evtl. eine andere Einstufung zusteht, die zu einer Rentenerhöhung führt. In einfachen Fällen (Arzt im Krankenhaus = Gruppe 1 Bereich 18) mag das noch gehen, aber in jedem etwas problematischeren Fall graust es mir vor der Idee, ohne Hintergrundwissen "probieren" zu wollen. (z.B. wann Bereich 14/23 in der Landwirtschaft oder bei Krankenschwestern/Buchhaltern Qualifikationsgruppe 4 oder 2 oder bei Lehreren 2 oder 1 oder bei Berufskraftfahrern 4 oder 5 oder ob bei fehlendem formalem Abschluss die Berufserfahrung zutreffend ermittelt und anerkannt wurde oder oder. Die Unterschiede können einige 100 € monatlicher Rente ausmachen.

Wenn sie hier unbedingt selbst probieren sollen, brauchen Sie Fachliteratur: die Dienstanweisung der DRV Bund oder die amtlichen Mitteilungen der DRV Ober- und Mittelfranken oder den VDR-Kommentar und JURIS-Zugriff für alle Gerichtsentscheidungen. Und Sie sollten 3 Jahre in eine Beamtenfachhochschule des Bundes oder der Länder (Fachbereich Rentenversicherung) gehen, dort lernt man ca. 900 Stunden Rentenrecht. Dann erkennt man nachher mit etwas Berufserfahrung auch, ob im konkreten Fall die Gruppe 4 wirklich zu einer höheren Rente führt oder man besser die Finger davon lässt, weil entweder der Gesamtleistungswert sinkt oder die Mindestentgeltpunkte wegfallen. Alles klar?

Hier selbst "herumzudoktern" ist wie eine Magenoperation selbst machen, weil man gerade ein Messer zur Hand hat.

Und bei der Beratungsgebühr gespart ist oft am falschen Fleck gespart...

Viel Spaß dabei.

fam
schrieb am 28.11.2007, 19:36 Uhr
Fabritius schrieb:
Die Behörde ist gem. § 35 SGB X verpflichtet, dem Bescheid die "Anlage 10" beizufügen, dort stehen sowohl die Wirtschaftsbereiche als auch die Qualifikationsgruppen drinnen.
...

Die Anlage 10 habe ich angefordert.
Da ich sowas nicht dabei hatte und noch nie gesehen habe, wäre es evtl. möglich, so ein Beispiel einer Anlage 10 anonymisiert zum download zu geben oder per eMail zuzusenden?[/i]

Fabritius schrieb:
Nur nützt es recht wenig, diese im Bescheid zu lesen, wenn man nicht erkennt, ob sie zutreffend sind oder evtl. eine andere Einstufung zusteht, die zu einer Rentenerhöhung führt. ... in jedem etwas problematischeren Fall graust es mir vor der Idee, ohne Hintergrundwissen "probieren" zu wollen.

Ja, soweit bin ich noch nicht. Ich habs noch nicht aufgegeben, den Rentenbescheid irgendwann zu verstehen.
Vielleicht ist es wirklich verwegen, sich zuzutrauen, das nötige Hintergrundwissen sich selbst anzueignen.
Ohne Versuch wird man aber auch nicht klug.


...
Fabritius schrieb:
Wenn sie hier unbedingt selbst probieren wollen, brauchen Sie Fachliteratur: die Dienstanweisung der DRV Bund oder die amtlichen Mitteilungen der DRV Ober- und Mittelfranken oder den VDR-Kommentar und JURIS-Zugriff für alle Gerichtsentscheidungen. Und Sie sollten 3 Jahre in eine Beamtenfachhochschule des Bundes oder der Länder (Fachbereich Rentenversicherung) gehen, dort lernt man ca. 900 Stunden Rentenrecht. Dann erkennt man nachher mit etwas Berufserfahrung auch, ob im konkreten Fall die Gruppe 4 wirklich zu einer höheren Rente führt oder man besser die Finger davon lässt, weil entweder der Gesamtleistungswert sinkt oder die Mindestentgeltpunkte wegfallen. Alles klar?

Ja, wenn man das alles downloaden könnte, aber wo?, dann würde mich das schon sehr interessieren, was die DRV alles an Informationen hat, die ich nicht habe.
Dann versteht man vielleicht auch besser, wie die Experten ticken und warum.

Fabritius schrieb:
Hier selbst "herumzudoktern" ist wie eine Magenoperation selbst machen, weil man gerade ein Messer zur Hand hat.


Ich hatte wirklich das Gefühl, so ein FRG-DPRA-Rentenbescheid ist wie ein ausgewachsenes Magengeschwür (oder man kriegt eins davon), womit sich mal ein Chirurg beschäftigen sollte.
Fakt ist: Beim Rentenbescheid geht es nicht um Leben oder Tod sondern
um arm, ganz verarmt oder am Abgrund des Elends oder so.
Mit FRG-DPRA-Rentenbescheiden ist noch kein reicher Rentner entstanden.

Fabritius schrieb:
Und bei der Beratungsgebühr gespart ist oft am falschen Fleck gespart...

Dem widerspreche ich nicht.
Es ist aber nicht so wie, sie denken. Aber das erzähle ich Ihnen vielleicht später mal.

Fabritius schrieb:
Viel Spaß dabei.

Ja, mit dem Spaß ist es so:
Wenn der Schmerz/Frust nachlässt, erst dann hat man wieder Lust auf Spaß.
Behandeln Sie mich mit Nachsicht.
Ich will immer verstehen, auch wenns manchmal sehr schwerfällt.
Vielleicht kommt man ohne Denken leichter im Leben zurecht.
Zu dem Ergebnis könnte man kommen, wenn man sich die Welt ansieht.
Wir beide wissen, dass das Illusion ist.


MfG
fam

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