Deutsch-polnisches Rentenabkommen 1975 gesucht

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fam
schrieb am 21.11.2007, 12:26 Uhr
Hallo,
ich suche das
DPRA vom 09.10.1975 und das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen.
Leider im Internet nicht gefunden.
Gibts das irgendwo zum download (pfd) oder so?

Die DRV schreib in Rentenbescheide nämlich so unklare Begründungen rein wie:

"Die Zeit
vom 27.09.1977 bis 31.08.1979
kann nicht als rentenrechtliche Zeit anerkannt werden, weil sie von Art. 4 Abs. 2 des deutsch-polnischen Rentenabkommens vom 09.10.1975 oder von Art. 2 Abs. 1 des Zustimmungsgesetzes zu diesem Abkommen nicht erfasst wird und die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach dem Fremdrentengesetz ebenfalls nicht erfüllt sind."


Solche Aussagen hat der Rentner erst mal zu schlucken. Würg, würg.

An diesem Beispiel (und es gibt noch viele dieser Art) wird klar:

Die DRV findet einfach keine verständliche Sprache in ihren Rentenbescheiden.

Sie zwingt den Rentner damit zum Studium der Primärquellen.

Ist er dazu nicht imstande, geht der Kelch an ihm vorüber und die Experten bestimmen unter sich, was Sache ist.

Die Betroffen sind damit faktisch von der Nachprüfung ausgeschlossen.

Ist dieser Zustand veränderbar im Zeitalter von Internet und angesichts einer Bevölkerung mit erheblich höherer Bildung und Zugang zum Wissen als in früheren Zeiten?

Nicht wer hier nichts versteht und staunt, hat sich zu rechtfertigen, wenn er fragt.

Wer keine verständlichen Aussagen zustandebringt und zum Studium der Primärquellen zwingt, muss sich erstmal darüber bewusst werden, dass es so nicht geht.

MfG
fam
getkiss
schrieb am 21.11.2007, 12:59 Uhr (am 21.11.2007, 13:00 Uhr geändert).
fam schrieb: Hallo,
ich suche das
DPRA vom 09.10.1975 und das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen.
....
Wer keine verständlichen Aussagen zustandebringt und zum Studium der Primärquellen zwingt, muss sich erstmal darüber bewusst werden, dass es so nicht geht.

MfG
fam

Na gerade so ist es nicht. Auf Anhieb gefunden bei google, siehe PDF-Datei der DRBd. auf:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12366/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/02__rente/R0100,property=publicationFile.pdf/R0100
Mal schön durchlesen und wenn unklar, dann bei der Rentenversicherung nachfragen, was ist das?

getkiss
fam
schrieb am 21.11.2007, 15:55 Uhr
getkiss schrieb: fam schrieb: Hallo,
ich suche das
DPRA vom 09.10.1975 und das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen.
....

Na gerade so ist es nicht. Auf Anhieb gefunden bei google, siehe PDF-Datei der DRBd. auf:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12366/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/02__rente/R0100,property=publicationFile.pdf/R0100


Sorry getkiss:
aber mit dem von Dir genannten Link erhalte ich das Rentenantragsformular R100 aber nicht den Text des DPRA.
Oder ist das so im Kleingedruckten versteckt, dass ichs nicht finde?
Wie auch immer. Hab weiter gegoogelt, und doch noch was gefunden:

Zitat des Gesetzes:
"Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung
hierzu vom 9. Oktober 1975 vom 12. März 1976 (BGBl. 1976 II S. 393), zuletzt geändert
durch Artikel 22 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2167)"
Art 4
(1) Hat ein Versicherungsträger im Geltungsbereich dieses Gesetzes Ansprüche oder
Anwartschaften für Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnen, bereits
vor dem Inkrafttreten des Abkommens bindend festgestellt oder abgelehnt, so werden
sie unter Berücksichtigung dieses Gesetzes mit Wirkung vom Inkrafttreten des Abkommens
an neu festgestellt oder festgestellt, falls dies innerhalb von zwei Jahren nach
Inkrafttreten des Abkommens beantragt wird. Wird der Antrag nach Ablauf dieser Frist
gestellt, so erfolgt die Neufeststellung oder Feststellung mit Wirkung von dem der
Antragstellung folgenden Monat an.
(2) Stellt ein Versicherungsträger im Geltungsbereich dieses Gesetzes für Personen, die
im Gebiet der Volksrepublik Polen wohnen, nach Inkrafttreten des Abkommens Leistungen
für Zeiten vor Inkrafttreten des Abkommens fest, so beginnt die Rente frühestens vier
Jahre vor Inkrafttreten des Abkommens. Bei Feststellung einer Rente gemäß § 1321 der
Reichsversicherungsordnung, § 100 des Angestelltenversicherungsgesetzes oder § 108c des
Reichsknappschaftsgesetzes bleiben Zeiten außer Betracht, die nach dem polnischen Recht
der Rentenversicherung oder auf Grund der von der Volksrepublik Polen mit Drittstaaten
geschlossenen Abkommen bei Feststellung einer polnischen Rente berücksichtigt
wurden oder bei Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigt würden. Dies gilt
entsprechend bei Feststellung einer Rente nach § 13 des Fremdrentengesetzes bezüglich
von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, deren Entschädigung ein polnischer
Versicherungsträger übernommen hat oder bei Erreichung eines entschädigungspflichtigen
Grades der Erwerbsminderung zu übernehmen hätte.


Das Zustimmungsgesetz zu dem DPRA 1975 hab ich leider immer noch nicht gegoogelt bekommen. Ratlos.

In dem Beispiel ging es ja um Zeiten von 09.77 bis 08.79, d.h. um Zeiten, wo das DPRA 1975 längst in Kraft war, Zeiten die also vom DPRA 1975 erfasst werden.

Unvorstellbar, dass das Zustimmungsgesetz diese Zeiten noch zu nicht erfassten Zeiten gemacht hat.
Ratlos.

Die Voraussetzungen des FRG sind zusätzlich noch heranzuziehen.

Es sind also nach der DRV erstmal 3 Primärquellen heranzuziehen, um das zu verstehen.

Hätte man das nicht in verständliche Sprache umsetzen können,
gerade wenn die Sache durch Zusammenwirken dreier Primärquellen kompliziert geworden ist.

Für mein Gefühl ist da noch vieles zu verbessern in Zukunft.

So wie diese komplizierten Bescheide per Computer rausgehauen werden, gehts einfach nicht.
Die haun das einfach raus, ohne den gedruckten Text noch mal durchzulesen.

Logisch, dass dann viele Fehler passieren.

Nur 2 Beispiele:

1)Da steht dann im Rentenbescheid, dass der Betroffene von Absenkung betroffen ist und so weiter. Später stellt sich heraus, der Betroffene gehört gerade zu dem Personenkreis, der (Stichtagsregel) nicht von Absenkung betroffen ist.
Man hat auch richtig gerechnet. Aber die fehlerhaften Texpassagen werden ungeprüft rausgehauen.

Oder (es geht immer um DPRA und FRG)

2) Dem Rentner wird mitgeteilt, dass er sich freiwillig krankenversichern muss, weil er blablabla (Stichtagsregel etc.) nicht zum Personenkreis gehört, die in die Gesetzliche Krankenversicherung der Rentner gehören. Die Krankenversicherung ist auch nicht schlauer.
Erst, als sich der Laie wundert und nachfragt, wieso er plötzlich freiwillig ... er war lebenslagn in der gesetzlichen ... und als der Laie die Krankenversicherung auf entsprechende EWG-Verordnung hinweis (gegoogelt). Siehe da, nun ist er endlich in der GKfR.

Nur 2 Beispiele, was hier alles schiefläuft. Man kann schier verzweifeln.
Wenn man für alles Experten einschalten muss und kräftig zahlt, dann ist die Rente schnell verbraucht.

Ich bleibe dabei. Im Bereich DPRA und FRG passieren viel zu viele Fehler - Immer zum Schaden der Rentner.

Und weil das so ist, ist sehr gründliches und zeitaufwendige Prüfen, Nachrechnen, Durchrechen, Primärquellenstudium zwingend.

Zwingend ist dann aber auch, dass bei der DRV ein Umdenken eintritt, dass die Bescheide wesentliche verständlicher und eindeutiger zu formulieren und zu begründen sind.
Es gäbe noch viel dazu zu sagen. Aber für heute genug.

Kleiner Scherz:
Ham Sie noch Fragen?
Ja, das verstehe ich nicht.
Was verstehen Sie nicht?
Ja, wenn ich das wüsste, dann wär mir alles klar ... Ratlos -;)

MfG
fam
getkiss
schrieb am 21.11.2007, 21:19 Uhr
fam schrieb: getkiss schrieb: fam schrieb: Hallo,
ich suche das
DPRA vom 09.10.1975 und das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen.
....

Na gerade so ist es nicht. Auf Anhieb gefunden bei google, siehe PDF-Datei der DRBd. auf:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12366/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/02__rente/R0100,property=publicationFile.pdf/R0100


Sorry getkiss:
aber mit dem von Dir genannten Link erhalte ich das Rentenantragsformular R100 aber nicht den Text des DPRA.
...
Wie auch immer. Hab weiter gegoogelt, und doch noch was gefunden:

...
Ich bleibe dabei. Im Bereich DPRA und FRG passieren viel zu viele Fehler - Immer zum Schaden der Rentner.

Und weil das so ist, ist sehr gründliches und zeitaufwendige Prüfen, Nachrechnen, Durchrechen, Primärquellenstudium zwingend.

Zwingend ist dann aber auch, dass bei der DRV ein Umdenken eintritt, dass die Bescheide wesentliche verständlicher und eindeutiger zu formulieren und zu begründen sind.
Es gäbe noch viel dazu zu sagen. Aber für heute genug.

Kleiner Scherz:
Ham Sie noch Fragen?
Ja, das verstehe ich nicht.
Was verstehen Sie nicht?
Ja, wenn ich das wüsste, dann wär mir alles klar ... Ratlos -;)

MfG
fam

Hallo fam,
Entschuldigung, so viel Zeit hatte ich nicht, das Gefundene auch zu prüfen. Mir ist auch komisch gewesen, dass ich da plötzlich ein Formblatt vor den Augen habe, aber mangels Zeit wollte ich einfach nur darauf hinweisen.
Wie in diesem Forum schon darauf hingewiesen wurde, ist die FRG-Gesetzgebung so kompliziert, dass es nur wenige RECHTSANWÄLTE gibt die sich mit dem auskennen.
Du hast schon recht, selbst ist der Mann....und trotzdem sollte man(n) den GEEIGNETEN Rechtsanwalt bei einem komplizierten Fall zu Rate ziehen. Eine Monatsrente geht vielleicht schnell drauf, aber 5%x24 (nur 2 Jahre gerechneter Verlust von 5%) machen schon das 1,2-fache einer Monatsrente aus!

Eine Bemerkung zu deine(n)m Beitra(e)g(en). Spezialfälle. Für die Siebenbürger Sachsen unerheblich, da es um den Spezialfall des DPRA handelt der uns nicht betrifft. Aber wenn den aus Polen kommenden Aussiedlern hilft, warum nicht? Ich frage mich nur:
Aus Polen kamen nicht wenige Aussiedler. Wieso schließen diese sich nicht zur gegenseitigen Hilfe zu so etwas wie "Siebenbuerger.de" zusammen? Das frage ich aber auch bei meinen banater Schwaben...
Und noch was. Auf ein Umdenken bei der Rentenanstalt könnt Ihr und auch wir lange warten. Die haben ein INTERESSE, dass heisst: Fremdrenten so klein wie möglich zu halten....(Meine private Meinung). Leider sind sie dabei nicht allein.
Gruß,
getkiss

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