Hinterbliebenenrentenantrag / Witwenrentenantrag

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Bert
schrieb am 09.12.2007, 22:31 Uhr
Hallo,

ich unterstütze meine Mutter beim Hinterbliebenenrentenantrag (Witwenrentenantrag) und bin mir nicht sicher welche Auswirkungen das Ausfüllen des Formulars E 207 für die „verfügbare“ Rentenhöhe hat.

Hat jemand Erfahrung bzw. Wissen über das Prozedere?
Wird der rumänische Rentenanteil in Deutschland ausgezahlt?
Kann man sich gegen diese Regelung wehren?

Für baldige Infos wäre ich dankbar, da die Rentenversicherung mit Kürzung der vorläufigen Rentenzahlung droht.

Grüße
Bert
getkiss
schrieb am 10.12.2007, 12:22 Uhr
@Bert
Guckst Du hier einen ausführlichen Beitrag:
http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/7261-klaerungsbedarf-beim-fremdrentenrecht.html
Bert
schrieb am 12.12.2007, 09:16 Uhr (am 12.12.2007, 12:32 Uhr geändert).
Danke getkiss,

dieses Interview habe ich mir auch zu Gemühte geführt, es behandelt meine Frage leider nur am Rande.

Hat jemand in diesem Zusammenhang Erfahrungen mit dem Witwenrentenantrag?

Grüße
Bert
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 12.12.2007, 15:54 Uhr (am 12.12.2007, 15:55 Uhr geändert).
Bert schrieb: Hallo,
Hinterbliebenenrentenantrag (Witwenrentenantrag) ...
Hat jemand Erfahrung bzw. Wissen über das Prozedere?
Wird der rumänische Rentenanteil in Deutschland ausgezahlt?
Kann man sich gegen diese Regelung wehren?


Also: Verschiebung der Antragsgleichstellung kann man nur bei "normaler" Altersrente. Bei Hinterbliebenenrente nicht.
Man muss also die Anträge alle ausfüllen und dem Rentenversicherungsträger zukommen lassen.
Der rumänische Rentenanteil sollte eigentlich in Deutschland ausgezahlt werden (vom rum. Rentenversicherungsträger auf das deutsche Konto des Antragstellers), dass passiert derzeit leider nicht. Es muss ein Konto in Rumänien eröffnet werden, auf das Lei eingezahlt werden.
Wehren kann man sich ganz bestimmt dagegen, dass das Geld in rumänischer Währung auf ein Konto in Rumänien überwiesen wird, nur ist es fraglich, ob das erfolgreich sein wird. Die Antragsgleichstellung ist mit Rumänien vereinbart, dagegen wehrt man sich vergebens (Ausnahme Altersrente, weil hier die Möglichkeit der Aufschiebung in dem zwischenstaatlichen Abkommen ausdrücklich genannt wird).
Weitere Feinheiten kennen die Anwälte mit Schwerpunkt Sozialgesetzgebung/Fremdrente.

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