Bezug deutscher Fremdrente im EU-Ausland?

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getkiss
schrieb am 24.10.2013, 22:14 Uhr (am 24.10.2013, 22:15 Uhr geändert).
So weit ich informiert bin, war so etwas nicht möglich, bzw. nur eingeschränkt möglich.
Wie ist die aktuelle Situation?
Wird deutsche Fremdrente von Aussiedlern im EU-Ausland weitergezahlt?
Fabritius (Moderator)
schrieb am 25.10.2013, 09:07 Uhr
Wie schon mehrfach in der SbZ berichtet ist der Bezug der Rente aus Anteilen nach dem Fremdrentengesetz in allen anderen EU-Ländern möglich. Im Bezug zu Rumänien gilt das seit dem 1.1.2007.

Viele Grüße
orbo
schrieb am 25.10.2013, 11:27 Uhr
nem èrtem
getkiss
schrieb am 25.10.2013, 19:13 Uhr (am 25.10.2013, 19:14 Uhr geändert).
Értem hogy nincs semmi fogalma
Fabritius (Moderator)
schrieb am 25.10.2013, 22:07 Uhr
aki tud olvasni előnyös ;-)
getkiss
schrieb am 25.10.2013, 22:12 Uhr
úgy van, elnök úr!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 25.10.2013, 22:25 Uhr
Gugsdu hier:

Rentenzahlung nach dem FRG auch ins EU-Ausland

;-)
Viele Grüße
getkiss
schrieb am 25.10.2013, 22:39 Uhr
Danke.
Der Europäische Gerichtshof habe im Dezember 2007 entschieden, dass auch Rentenanteile nach dem Fremdrentengesetz bei Wohnsitzverlegung in ein anderes EU-Land (z.B. zurück nach Rumänien) weiter gezahlt werden müssen.

Gibt es da eine entsprechende Nummer des Beschlusses?
Und eine entsprechende Mitteilung der Rentenbehörde?

Schöne Grüße
Fabritius (Moderator)
schrieb am 26.10.2013, 07:30 Uhr
Sicher gibt es die, müsste man raus suchen.

Es ist aber völlig unstrittig, das steht inzwischen auch auf jeder Homepage der Rentenbehörden. Es gibt keine Probleme mit der Frage.

Viele Grüße
indahnet
schrieb am 11.11.2013, 08:56 Uhr
Ist absolut kein Problem.
Eigentlich bietet jede Gemeinde auch eine Rentenberatung an. Dort kann man sich von einem Vertreter der Rentenkasse beraten lassen.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 11.11.2013, 21:56 Uhr
"Rentenberatung" in den Versicherungsämtern, Gemeindeverwaltungen etc. sind hilfreich und gut, wenn es um allgemeine Fälle ohne FRG- oder zwischenstaatlichen Bezug (z.B. zu Rumänien) geht. Damit sind dort einfach zu erledigen: Rentenantragstellungen, wenn das Rentenkonto KURZ vorher professionell geklärt worden ist.

Geht es allerdings um Fragen des zwischenstaatlichen Rentenbezuges oder z.B. der Zuordnung von rentenrechtlichen Zeiten im Ausland (in Rumänien) fehlt dort sowohl Erfahrung als auch Fachkenntnis. Geht es gar um Vergleichsberechnungen, was für einen selbst günstig ist oder eben nur für die Rentenbehörde (...), sollte man neutrale Beratung bevorzugen.

Grüße
sigBenning
schrieb am 11.11.2013, 22:01 Uhr
Das sie diese Angelegenheit als Rechtsanwalt klären???? Herr Fabritius
Fabritius (Moderator)
schrieb am 12.11.2013, 07:34 Uhr
Die Angelegenheit ist geklärt, vgl. mein Posting vom 25.10., Nr. 2 in diesem Thread.
gerri
schrieb am 12.11.2013, 08:51 Uhr (am 12.11.2013, 09:05 Uhr geändert).
@ Dann ist ja Alles in beßter Ordnung,für Manche das schönste was sie erreichen konnten.
Karel Will
schrieb am 14.11.2013, 09:03 Uhr
Also, dass Herr Fabritius sachlich bleibt und wiederholt konstruktiv auf jede Antwort reagiert, wobei ich glaub, das eben „sein Tag“ viel „wenigere Stunden“ hat, wie von so manchem „User“ in diesem Forum – muss man ihm hier hoch anrechnen, und ebenfalls glaube ich dass er die Kompetenz besitzt uns Siebenbürger zu vertreten..

Ich persönlich, z.B. besitze nicht diese Geduld und bringe nicht so viel Toleranz zu Tage – wie dieser Herr Fabritius.

Kenne Anwälte, welche gleich auf einen Termin in ihrer Kanzlei verweisen, und das dann mit einer Rechnung von drei bis sechshundert Euros krönen…

Leute, lasst diesen Menschen seine, eben auch unsere Arbeit machen, und schikanieren sie ihn nicht mit Belanglosem... denn ich glaube dass wenige oder keiner von uns bereit wäre sich so für Andere einzusetzen, wie dieser Herr Fabritius Bernd, und rauben sie nicht seine Zeit, weil er viel von seiner Zeit uns schon sowieso schenkt.
MfG

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