"Anhörung" - die nächste Phase der rentenbehördlichen Taktik

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Fabritius (Moderator)
schrieb am 14.12.2007, 21:44 Uhr (am 14.12.2007, 21:50 Uhr geändert).
Seit wenigen Tagen haben die Rentenbehörden den nächsten Schriftt ihrer Strategie in Umsetzung: weil eine fiktive rumänische Rente nicht ermittelt werden kann, stellen sie nun Betroffenen eine "Anhörung" zu, nach welcher ein Durchschnittsbetrag einer rumänischen Rente pro Jahr Tätigkeit dort in Abzug gebracht werden soll. In der "Anhörung" wird dieser Betrag genannt und noch einmal auf den geplanten Abzug hingewiesen. Dazu sollen Betroffene dann Stellung nehmen.

Der mitgeteilte Abzug einer "Durchschnittsrente" - egal ob der Betroffene Straßenkehrer oder Chefarzt gewesen ist - ist genau so rechtswidrig wie das Ansinnen der Rentenbehörde überhaupt.

Betroffenen empfehle ich, auf das Schreiben möglichst schnell zu antworten und sich weiter gegen den Fiktivabzug zu verwehren. Daraufhin wird die Behörde einen Bescheid erlassen und die angebliche Rentenkürzung feststellen. Gegen diesen Bescheid können dann ohne prozessuale Probleme Rechtsmittel eingelegt werden. Je schneller der Bescheid kommt, desto eher können Rechtsmittel eingelegt werden, die der Behörde dann diese bodenlose Strategie, die an Rechtsbeugung grenzt, verbieten werden.

Antwort auf die Anhörung:
"Zu Ihrer Anhörung teile ich mit, dass ein Recht zum Fiktivabzug keinesfalls besteht. Ich habe nicht auf eine Rente verzichtet, sondern nur von einem gesetzlichen Dispositionsrecht Gebrauch gemacht. Zum Unterschied verweise ich auf die behördeninterne Kommentierung in "DRV Bund; SGB X, Text und Erläuterungen, § 46 SGB I" sowie die bekannte Rechtsprechung des LSG Berlin.

Auch der von Ihnen errechnete "Abzugsbetrag" ist völlig willkürlich. Ich werde daher gegen den geplanten Bescheid Rechtsmittel einlegen."

Sobald dann ein Bescheid mit Abzug kommt: sofort schriftlich Widerspruch einlegen.

Von der weiteren Entwicklung werde ich informieren.

Viele Grüße
Pia
schrieb am 07.02.2008, 18:36 Uhr (am 08.02.2008, 17:55 Uhr geändert).
Danke für den nützlichen Beitrag! Habe eben gerade Widerspruch zu meiner "Anhörung" eingelegt.

gruß
pia
Charly
schrieb am 26.07.2008, 16:31 Uhr
Fabritius schrieb: Seit wenigen Tagen haben die Rentenbehörden den nächsten Schriftt ihrer Strategie in Umsetzung: weil eine fiktive rumänische Rente nicht ermittelt werden kann, stellen sie nun Betroffenen eine "Anhörung" zu, nach welcher ein Durchschnittsbetrag einer rumänischen Rente pro Jahr Tätigkeit dort in Abzug gebracht werden soll. In der "Anhörung" wird dieser Betrag genannt und noch einmal auf den geplanten Abzug hingewiesen. Dazu sollen Betroffene dann Stellung nehmen.

Der mitgeteilte Abzug einer "Durchschnittsrente" - egal ob der Betroffene Straßenkehrer oder Chefarzt gewesen ist - ist genau so rechtswidrig wie das Ansinnen der Rentenbehörde überhaupt.

Betroffenen empfehle ich, auf das Schreiben möglichst schnell zu antworten und sich weiter gegen den Fiktivabzug zu verwehren. Daraufhin wird die Behörde einen Bescheid erlassen und die angebliche Rentenkürzung feststellen. Gegen diesen Bescheid können dann ohne prozessuale Probleme Rechtsmittel eingelegt werden. Je schneller der Bescheid kommt, desto eher können Rechtsmittel eingelegt werden, die der Behörde dann diese bodenlose Strategie, die an Rechtsbeugung grenzt, verbieten werden.

Antwort auf die Anhörung:
"Zu Ihrer Anhörung teile ich mit, dass ein Recht zum Fiktivabzug keinesfalls besteht. Ich habe nicht auf eine Rente verzichtet, sondern nur von einem gesetzlichen Dispositionsrecht Gebrauch gemacht. Zum Unterschied verweise ich auf die behördeninterne Kommentierung in "DRV Bund; SGB X, Text und Erläuterungen, § 46 SGB I" sowie die bekannte Rechtsprechung des LSG Berlin.

Auch der von Ihnen errechnete "Abzugsbetrag" ist völlig willkürlich. Ich werde daher gegen den geplanten Bescheid Rechtsmittel einlegen."

Sobald dann ein Bescheid mit Abzug kommt: sofort schriftlich Widerspruch einlegen.

Von der weiteren Entwicklung werde ich informieren.

Viele Grüße

Fabritius (Moderator)
schrieb am 26.07.2008, 22:49 Uhr
Achtung: Sie müssen etwas genauer darauf achten: auf eine Anhörung kann man keinen "Widerspruch" einlegen, muss man auch gar nicht. Erst auf den danach folgenden Bescheid ist ein fristgerechter Widerspruch erforderlich.

Inzwischen haben auch die Landessozialgerichte uns Recht gegeben (das Bayerische Landessozialgericht und auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg), ein ausführlicher Artikel kommt in der aktuellen SbZ

Viele Grüße
Charly
schrieb am 28.07.2008, 17:09 Uhr (am 28.07.2008, 17:32 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Fabritius ,

ihre Beiträge lese ich regelmäßig in der Siebenbürger Zeitung und auch Online.
Ich beziehe Altersrente seid dem 01. Sept. 2007.
Gleichzeitig mit dem Fragebogen E 207 DE habe ich den Antrag auf rumänische Rente auf unbestimmte Zeit aufgeschoben.

Daraufhin, bin ich mit Schreiben vom 28.09.2007 und Anhörung vom 23.06.2008 aufgefordert worden, die rumänische Rente zu beantragen
Meine Antwort war immer die gleiche, Aufschub auf unbestimmte Zeit.

Die Antwort der Rentenversicherung war folgende:
Mitteilung über die vorläufige Leistung vom 17.07.08

„ Ab dem 01.07.2008 wird die Ihnen voraussichtlich zustehende ausländische Rente im Rahmen des § 31 FRG auf die deutsche Rente angerechnet.
Gründe für die Neuberechnung
Die Rente wird neu berechnet, weil sich die mit der Rente zusammentreffenden anderen Ansprüche geändert haben.“

Nun bleibt mir nichts anders übrig, als Widerspruch einzulegen.

Die Begründung meines Widerspruchs werde ich Ihrem Artikel SBZ „ Fiktivabzug anfechten“ vom 31.01.08 entnehmen. Hoffe das diese Begründung (Art. 44 VO (EWG) 1408/71 & § 86 a Abs. 1 SGG) noch aktuell ist und auch für meinen Fall zutrifft?

Muss ich jetzt schon beim Sozialgericht Klage einlegen oder soll ich die Antwort auf meinen Widerspruch abwarten?

Falls ich beim Sozialgericht Klage einlegen muss, werde ich Sie anrufen und eine telefonische Beratung vereinbaren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüssen

Karl

Fabritius (Moderator)
schrieb am 29.07.2008, 08:56 Uhr
ein Schritt immer nach dem anderen: zuerst innerhalb der Monatsfrist Widerspruch, dann auf den Widerspruchsbescheid warten, dann innerhalb der neuen Monatsfrist ab Zugang des Bescheides Klage einreichen und richtig begründen. Was "richtig" ist, hängt vom Einzelfall ab.

Viele Grüße
rf
schrieb am 12.03.2009, 15:08 Uhr
Fabritius schrieb: Seit wenigen Tagen haben die Rentenbehörden den nächsten Schriftt ihrer Strategie in Umsetzung: weil eine fiktive rumänische Rente nicht ermittelt werden kann, stellen sie nun Betroffenen eine "Anhörung" zu, nach welcher ein Durchschnittsbetrag einer rumänischen Rente pro Jahr Tätigkeit dort in Abzug gebracht werden soll. In der "Anhörung" wird dieser Betrag genannt und noch einmal auf den geplanten Abzug hingewiesen. Dazu sollen Betroffene dann Stellung

Der mitgeteilte Abzug einer "Durchschnittsrente" - egal ob der Betroffene Straßenkehrer oder Chefarzt gewesen ist - ist genau so rechtswidrig wie das Ansinnen der Rentenbehörde überhaupt.

Betroffenen empfehle ich, auf das Schreiben möglichst schnell zu antworten und sich weiter gegen den Fiktivabzug zu verwehren. Daraufhin wird die Behörde einen Bescheid erlassen und die angebliche Rentenkürzung feststellen. Gegen diesen Bescheid können dann ohne prozessuale Probleme Rechtsmittel eingelegt werden. Je schneller der Bescheid kommt, desto eher können Rechtsmittel eingelegt werden, die der Behörde dann diese bodenlose Strategie, die an Rechtsbeugung grenzt, verbieten werden.

Antwort auf die Anhörung:
"Zu Ihrer Anhörung teile ich mit, dass ein Recht zum Fiktivabzug keinesfalls besteht. Ich habe nicht auf eine Rente verzichtet, sondern nur von einem gesetzlichen Dispositionsrecht Gebrauch gemacht. Zum Unterschied verweise ich auf die behördeninterne Kommentierung in "DRV Bund; SGB X, Text und Erläuterungen, § 46 SGB I" sowie die bekannte Rechtsprechung des LSG Berlin.

Auch der von Ihnen errechnete "Abzugsbetrag" ist völlig willkürlich. Ich werde daher gegen den geplanten Bescheid Rechtsmittel einlegen."

Sobald dann ein Bescheid mit Abzug kommt: sofort schriftlich Widerspruch einlegen.

Von der weiteren Entwicklung werde ich informieren.

Viele Grüße

Fabritius (Moderator)
schrieb am 12.03.2009, 20:27 Uhr (am 12.03.2009, 20:33 Uhr geändert).
Hallo Reinhold,
gibt es einen Grund, dass Sie den alten Beitrag erneut "gepostet" haben? Die dort geschilderte Situation ist längst überholt, über die aktuelle Sachlage wurde mehrfach ausführlich berichtet
(vgl. z.B.
www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/7261-klaerungsbedarf-beim-fremdrentenrecht.html )

www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verschiedenes/7408-fiktivabzug-anfechten.html

www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/7992-fiktivabzug-ist-rechtswidrig.html

Hier und in allen weiteren Artikeln und den vielen Diskussionen im Forum gibt es Antworten auf alle Fragen. Wenn Sie eine individuelle Prüfung und Beratung wünschen, müssen Sie die Unterlagen an einen auf FRG spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens senden. Der kann dann Ihnen einen konkreten Rat geben, der Ihrem Fall gerecht wird.

Viele Grüße

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