Rentengerechtigkeit

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getkiss
schrieb am 22.07.2014, 10:19 Uhr
Ich beziehe mich auf das jüngst abgelaufene Gespräch des Aussiedlerbeauftragten H. Koschyk mit den 3 Bundesvorsitzenden der Landsmannschaften aus Rumänien.
Es wurde im Artikel darüber berichtet von:

"Die drei Bundesvorsitzenden informierten den Aussiedlerbeauftragten zunächst über die Arbeit in ihren Verbänden und für sie wichtige Themen wie Rentengerechtigkeit

In diesem Zusammenhang bringe ich ein mögliches Gerechtigkeitsproblem:

Wie bekannt, wurde die Gesetzgebung über die Fremdrenten nach 1990 geändert.
1. Die Berechnung Rente für Aussiedler wurde nach den Regeln für ehemalige Bürger der DDR angepasst.
2. Die dadurch resultierende "Punkte" wurden zur Berechnung der Rente hinzugezogen. Die Höhe der Rente wurde aber anhängig vom Wohnort des Rentners festgelegt, verschieden für Ost und West.
3. Seit damals erfolgten Rentenerhöhungen, um die "Ungleichheit" der Rentenpunkte auszugleichen, wurden die Renten im Osten stärker angehoben, als im Westen.

Wäre es nicht gerechter, für alle diese Fremdrenten, deren Punkte auf Basis Ost berechnet wurden, auch die Anhebung differenziert anzuwenden, dass heißt für die Punkte aus Fremdrente, die Anhebung im Ostgebiet nachträglich hinzurechnen, unabhängig vom Wohnsitz?

Nur die Punkte, die im "Westgebiet" nachträglich, als Versicherter der BfA in Deutschland erzielt wurden, mit der Erhöhung im Westgebiet zu belassen?

Das Nachdenken über eine entsprechende Gesetzesinitiative würde sich vielleicht lohnen, in der ein "Pauschalausgleich", abhängig von den Fremdrentenpunkten, zugesprochen würde.

Durch den Pauschalausgleich würden viele Kleinrentner bevorzugt, die nur Fremdrente erzielen und im Gebiet West wohnten...und eine bürokratische, aufwändige Einzelneuberechnung vermieden.
pabloxb
schrieb am 15.12.2014, 09:32 Uhr
Vielen Dank für die Informationen. Es ist sehr nützlich.

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