FRG Zeiten

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vestopal
schrieb am 26.12.2007, 15:36 Uhr
Hallo Ihr hier alle
zuerst mal wünsche ich Euch allen frohe Weihnachten.
So nun zu meinem problem:
Meine Eltern sind mit mir 1985 aus Polen nach Deutschland eingereist. Seit dem Jahr 2005 bezieht mein Vater Rente, im Rentenbescheid sind aber einige Sachen die uns unklar sind. Die Korespondenz mit der LVA war erfolglos.
Eins noch, für 15 Jahre die mein Vater in Polen gearbeitet hat bekommt er aus Polen Rente. Sie wird von der LVA Rente abgezogen und den Rest wird von der LVA an meinen Vater überwiesen. Jedoch bei jeder Rentenerhöhung in Polen werden meinem Vater hier von der LVA Rente immer mehr abgezogen ( die Erhöhung aus Polen ).
Zählt da nicht der Betrag des ausländischen Rentenversicherungsträgers, hier Polen, von dem Monat des Rentenantrages hier in Deutschland und sind die Rentenerhöhungen in Polen hier unwichtig ?

Nächster Punkt sind die 15 Jahre die als nachgewiesene Zeiten angesehen werden, nicht als glaubhaft gemacht, und trotzdem mit dem Faktor 0,6 versehen sind. Gilt nicht für nachgewiesene Zeiten 6/6 und ohne Faktor 0,6 ?

Zuletzt noch ist die Wehrdienstzeit auch mit dem Faktor 0,6 versehen. Wird sie Wehrdienstzeit nicht so berechnet als wenn sie hier in Deutschland abgeleistet worden wäre ?

Ich hoffe es kann uns jemand helfen oder mindestens sagen wo und wie wir einen Anwalt für Fremdrentenrecht finden können.

Erstmal Danke
Andreas

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