Aufwandsentschädigung

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Ilse.huh
schrieb am 04.01.2015, 14:11 Uhr
meine Großmutter ist seit 7 Jahren im Pfelegeheim. Der Zuschuss für's Pflegeheim kommt vom Sozialamt.
Frage:
Kann die Aufwandsentschädigung für Russlanddeportierte( 200 Ron pro Monat/Jahr für die Pflege vom Sozialamt einbehalten werden, oder ist sie unantastbar und darf nicht einbehalten werden.
Gibt es ein Gesetz das dieses regelt?
Wer kann mir dabei weiter helfen?

Vielen Dank
Ilse Huh
Ilse.huh
schrieb am 04.01.2015, 14:13 Uhr
Natürlich meine ich eigene gesetzliche Regelung in Deutschland, für die Handhabe.

Danke

Ilse Huh
gerri
schrieb am 04.01.2015, 14:33 Uhr
@ Spreche aus Erfahrung,der Zuschuss der meistens nicht wenig ist,beinhaltet auch ein Taschengeld für persönliche Einkäufe,dann ist meines Erachtens jedes Einkommen der Pflegeperson zu melden.
Wie gesagt,es ist nur meine persönliche Meinung.
Knobler
schrieb am 04.01.2015, 18:25 Uhr
Wie für fast alles, gibt es auch für diesen Fall, im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, ein Gesetz.

Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz im Pflegefall (BSHG - SGB XII)

Insbesondere wichtig § 68 BSHG
Fabritius (Moderator)
schrieb am 15.01.2015, 00:51 Uhr
Nein, die Leistung darf nicht angerechnet werden, die entsprechende Vorschrift ist § 11 a SGB II.

Informationen wurden dazu in der SbZ bereits veröffentlicht:

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