Abgepresste Verzichtserklärungen auf Eigentum um Genehmigung der Ausreise zu erhalten

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Peter Otto Wolff
schrieb am 24.09.2015, 10:00 Uhr
Es war in RO allgemeine Praxis, dass die Ausreisegenehmigung von den rum. Behörden konditioniert wurde von der Abgabe einer Verzichtserklärung auf Eigentum. In jedem Justizsystem ist ein Vertrag, der unter Zwang, unter ungleichen "Geschäftspartnern" geschlossen wird, vor Gericht null und nichtig ist. Dennoch beharrt in meinem Fall die Restitutionsbehörde auf den juristischen Standpunkt, Verzicht bleibt Verzicht. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?

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