Rentenzahlung nach Rumänien

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getkiss
schrieb am 13.10.2016, 12:42 Uhr (am 13.10.2016, 12:53 Uhr geändert).
Der Beitrag: 26. November 2008
Verbandspolitik
Schieflage im Rentenrecht kritisiert
stammt aus 2008.

Wurden die Probleme inzwischen geklärt?
Ich bräuchte eine klare Antwort auf das Problem:

Ein Aussiedler, der auf Grund ausschließlich in Rumänien geleisteten Arbeitszeiten (von ihm und sein Ehegatte) 2 Fremdrenten (eigene und Witwenrente) in Deutschland bezieht, befindet sich auf Besuch in Rumänien.

Inzwischen hat sich sein Gesundheitszustand so weit verschlechtert, dass er kaum noch sieht, Akten nicht ausfüllen kann, auch in Folge hohen Alters und auch noch schwerste Herzprobleme hat und deswegen nicht zurückkehren kann.

- Kann diesem Menschen die deutsche Rente entzogen werden, falls er seinen ständigen Wohnsitz bei der Tochter in Rumänien nimmt?
- Was sagt die EU-Richtlinie dazu? Die Rentenberaterin der BfA meinte, die EU-Richtlinie sieht in diesem Fall die Wiedereinführung einer rumänischen Rentenzahlung vor. Allerdings unverbindlich, da ich keine Vollmacht für den konkreten Fall hatte.

Für eine zügige Antwort wäre ich dankbar, hier oder per Mail oder PN.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 13.10.2016, 15:52 Uhr
Hallo Getkiss,

Quelle: DRV Bund, Aussiedler und Ihre Rente, Ausgabe 7/2016, S. 14

Wenn Sie ins Ausland verziehen
Bei einem Verzug in einen Mitgliedstaat der EU beziehungsweise nach Liechtenstein, Norwegen, Island oder in die Schweiz ist die deutsche Rente in Höhe der Inlandsrente weiterzuzahlen – also einschließlich der Leistungsanteile aus Fremdzeiten. Bei einem Verzug außerhalb dieser Länder (beispielsweise nach Russland) werden die auf das Fremdrentengesetz entfallenden Rentenanteile nicht ins Ausland gezahlt.

Beste Grüße
getkiss
schrieb am 13.10.2016, 17:55 Uhr
Herzlichen Dank für die prompte, konkrete und erfreuliche Antwort.
Beste Grüße
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 14.10.2016, 09:53 Uhr
Wir waren auch überrascht, dass die DRV Bund das so "passend" mitteilt.
Grüße

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