Übertragung des Entschädigungsrechtes auf Hinterbliebene

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brigitte02
schrieb am 08.01.2017, 15:53 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

mein Vater hat seit 2013 eine Entschädigung gemäß Gesetz 118/1990 und 211/2013 erhalten. Nun ist er verstorben und ich möchte für meine Mutter (seine hinterbliebene Ehefrau) einen Antrag auf Gewährleistung der ihr zustehenden Entschädigung stellen. Die Downloads für die notwendigen Anträge/Bescheinigungen haben Sie uns allen größzügigerweise zur Verfügung gestellt. Vielen Dank dafür.
Meine Fragen an Sie:
1. Müssen die Anträge in einer vorgegebenen Reihenfolge gestellt werden (erst ANPIS, dann ...?)
2. Oder können alle Anträge gleichzeitig abgesandt werden?
Da meine Mutter ein Pflegefall ist und mehrere Anträge beglaubigt werden müssen, wäre es wünschenswert sie zu einem einzigen Behördengang mitzunehmen und die anstehenden Beglaubigungen gleichzeitig zu erledigen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen

Brigitte P.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 11.01.2017, 10:26 Uhr (am 24.01.2017, 09:29 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo brigitte02
Leider können Sie noch keinen Antrag an die Rentenbehörde schicken, bevor Sie eine positive Antwort von der Sozialbehörde (AJPIS) haben. Diese müssen Sie im Original dem Antrag an die Rentenbehörde beifügen.

Die Unterlagen können Sie aber für beide Anträge auf einmal vorbereiten. Allerdings wird Ihre Mutter dann für den Antrag an die Rentenbehörde eine aktuelle Lebensbescheinigung einreichen müssen.
Viel Erfolg!

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