Deutsche Rente mit 63 für langjährig Versicherte
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Frage: werden Versicherungszeiten aus Rumänien bei der Festellung der notwendigen 45 Jahre mit berücksichtigt (wenn nachgewiesen/glaubhaft gemacht)? Spielt die derzeitige Staatsangehörigkeit eine Rolle?
Nach meinem Wissensstand werden Zeiten aus Rumänien nur anerkannt, wenn sie nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt wurden. Dieses wiederum gilt nur für anerkannte Vertriebene oder Spätaussiedler. (Fremdrentengesetz - § 1: Dieses Gesetz findet ... Anwendung auf Vertriebene im Sinne des § 1 des Bundesvertriebenengesetzes sowie Spätaussiedler im Sinne des § 4 des Bundesvertriebenengesetzes, die als solche in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind).
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