Deutsche Rente mit 63 für langjährig Versicherte

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Peter Otto Wolff
schrieb am 01.12.2017, 11:46 Uhr
Frage: werden Versicherungszeiten aus Rumänien bei der Festellung der notwendigen 45 Jahre mit berücksichtigt (wenn nachgewiesen/glaubhaft gemacht)? Spielt die derzeitige Staatsangehörigkeit eine Rolle?
Trebor
schrieb am 22.01.2018, 15:57 Uhr
Nach meinem Wissensstand werden Zeiten aus Rumänien nur anerkannt, wenn sie nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt wurden. Dieses wiederum gilt nur für anerkannte Vertriebene oder Spätaussiedler. (Fremdrentengesetz - § 1: Dieses Gesetz findet ... Anwendung auf Vertriebene im Sinne des § 1 des Bundesvertriebenengesetzes sowie Spätaussiedler im Sinne des § 4 des Bundesvertriebenengesetzes, die als solche in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind).

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