Rumänische Rente

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Trebor
schrieb am 08.01.2018, 17:40 Uhr
Sehr geehrter Herr Graeff,
ich beziehe seit dem 01.01.2014 eine deutsche Rente in der auch Zeiten nach dem FRG enthalten sind. Nach dem EU-Recht wurde bei Antragstellung hier in Deutschland auch in Rumänien ein Rentenantrag gestellt. Heute nun, nach 5 Jahren bekam ich nun von Rumänien einen Ablehnungsbescheid (Decizie de respingere), mit der Begründung, dass ich in der rumänischen Rentenversicherung nicht identifiziert werden konnte, bzw. dass ich keine rumänischen Versicherungszeiten nachgewiesen hätte. Ich habe daraufhin bei meiner deutschen Rentenversicherung angerufen und die wussten schon Bescheid. Sie sagten ich bräuchte mir keine Gedanken zu machen, denn wenn ich von Rumänien keine Rente bekäme, würde mir auch hier nichts abgezogen und ich würde diesbezüglich einen neuen Rentenbescheid von ihnen bekommen. Das wäre ja für mich in Ordnung, aber irgendwie fühle ich mich um meine Versicherungszeiten in Rumänien betrogen! Wie ist es möglich, dass die rumänischen Versicherungszeiten nach dem FRG in meinem Versicherungsverlauf anerkannt sind und der rumänische Rentenversicherungsträger nun behauptet ich hätte bei denen keine Versicherungszeiten nachgewiesen? Sollte ich doch Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen? Hat jemand bisher eine ähnliche Erfahrung gemacht? Vielen Dank!
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 09.01.2018, 12:43 Uhr
Hallo Trebor,
Rumänien hat keine zentralisierte Übersicht der Rentenversicherungsjahre der Arbeitnehmer. Wenn also gegenüber dem rumänischen Versicherungsträger nicht mittels Arbeitsbuch oder sonstigen Unterlagen diese Versicherungsjahre nachgewiesen werden, erhält man den entsprechenden negativen Bescheid. Weil Sie aber sowieso keine Rente aus Rumänien beziehen wollen, müssen Sie nichts unternehmen und die Auskunft der deutschen Rentenversicherung ist zutreffend.
Beste Grüße
Michja
schrieb am 11.01.2018, 14:29 Uhr (am 11.01.2018, 14:29 Uhr geändert).
Hallo Trebor,
auch meiner Frau erging es so wie dir.
Sie hat ihr Arbeitsbuch, hat es beim Deutschen Rentenversicherungsamt kopieren lassen und diese haben die Papiere zur Deutschen Rentenversicherung Bund gesendet.
Aus Rumänien (Arad) hat sie ein Jahr später einen negativen Bescheid erhalten mit der Begründung:"Solicitantul nu prezinta documentele precizate in normele de aplicare privind sistemul unitar de pensii."
Ob jetzt die Deutsche- oder die Rumänische Rentenversicherung ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben entzieht sich unserer Kenntnis.
Die Deutsche Rente mit den Versicherungszeiten aus Rumänien erhält sie weiter wie bisher.
Kaini
schrieb am 02.02.2018, 21:02 Uhr
Wenn Sie die Arbeitsjahre aus Rumänien in Deutschland angerechnet bekommen haben, sollten Sie es dabei lassen und nicht "kiwern". Das was Sie dafür erhalten ist bestimmt viel mehr als das, was die rumänische Rentenkasse überweisen würde. Dazu kommt noch der Verlust wegen dem Wechselkurs, (der Leu fällt weiter im vergleich zum Euro) nachdem der Wert in Lei derselbe bleiben wird.

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