Fiktivabzug, Sammelklage

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Mame1007
schrieb am 12.02.2008, 10:24 Uhr (am 12.02.2008, 10:26 Uhr geändert).
Hallo zusammen,

mein Schwiegervater geht zum 01.03. in Altersrente und steht vor dem Problem Antragsgleichstellung aufschieben oder nicht. Trotz mehrmaliger Nachfrage bei der Rentenbehörde haben wir keine endgültige Auskunft erhalten, wie sich die Behörde das Verfahren bei einer Rente aus Rumänien vorstellt. So bleibt die Skepsis, dass die rumänische Rente bereits abgezogen wird, bevor sie tatsächlich auf das deutsche Konto überwiesen wird. Außerdem werden laut der Rentenstelle Kursschwankungen erst bei einer Rentenanpassung berücksichtigt. Dies bedeutet, eine jährliche Rentenanpassung vorausgesetzt, dass ein evtl. Kursverlust des Ron zum Euro zu Lasten des Antragsstellers geht. Was hat dies noch mit Vertrauensschutz ("keiner wird schlechter gestellt") zu tun. Warum gibt es keinen internen Ausgleich zwischen der deutschen und der rumänischen Rentenbehörde? Dies wäre doch für die Antragssteller der einfachste Weg. Man erhält von Deutschland seine volle Rente und tritt die rumänische an Deutschland ab. Rumänien zahlt dann die Rente an die deutsche Rentenbehörde. Ich bin der Meinung, dass hier seitens der Rentenbehörde ein Verfahren eingeführt wird, welches völlig zu Lasten der Antragssteller geht, welche eh schon durch das Fremdrentengesetz große Abzüge haben, ohne dass man sich Gedanken darüber gemacht hat, wie das Verfahren in der Praxis durchgeführt werden kann.
Wir sind daher wohl gezwungen, auch den Fiktivabzug rechtlich anzufechten. Gibt es hierzu schon eine Sammelklage, welcher man sich zu gegebener Zeit anschließen kann?
Hat jemand schon Erfahrungen, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und auf Antrag auch der Klage von der Rentenstelle berücksichtigt wird und bis zum Verfahrensabschluss die ungekürzte Rente ausgezahlt wird?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 15.02.2008, 13:00 Uhr
Hallo,
eine Samelklage gibt es nicht, da es um Einzelansprüche geht und in jedem Fall die aufschiebende Wirkung alleine durch die Widerspruchserhebung eintritt. Daher muss jeder in seinem Fall Widerspruch einlegen und darauf hinweisen. Dieses wird von der Behörde auch in allen Fällen beachtet, es wird sofort wieder auf ungekürzte Zahlung umgestellt (habe schon ca. 30 solche Fälle im Büro, ohne dass die Rentenbehörde Probleme gemacht hätte). Wenn dann der ablehndende Widerspruchsbescheid kommt, muss fristgerecht Klage eingelegt und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Dieses wird auch durchgehen. Ein Urteil dazu gibt es noch nicht, weil die Fälle zu frisch sind. Sie befinden sich noch im Stadium des Widerspruches.

Einen Ausgleich zwischen den Rententrägern haben wir schon im letzten Jahr als Verband angeregt und mehrere Politiker dahingehend sensibilisiert. Das Thema wird im Moment auf Arbeitsebene der Ministerien bearbeitet und eine Entscheidung dauert noch etwas. Die Leitung der Deutschen Rentenbehörde hatte im Gespräch Unterstützung für diese Idee zugesagt, es ist auch in ihrem Interesse schon um die Einzelverfahren zu sparen (in der SbZ wurde dieses bereits berichtet).

Viele Grüße
Fabritius

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.