Sehr geehrter Herr Graeff,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Über das obige Thema habe ich zwei Meinungen gehört: da der Rentenantrag direkt von den deutschen Behörden nach Rumänien gesendet wird,kann auf die Zahlung der rumänischen Rente gesetzlich nicht verzichtet werden. Es gäbe jedoch die Möglichkeit eines Aufschubs der Feststellung der rumänischen Rente. Gibt es für den Verzicht bzw. den Aufschub der Rente einen Vordruck und sollten diese sowohl nach Berlin als auch nach Rumänien gesendet werden?
Auf Zahlung der Rente aus Rumänien verzichten
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@adrian33
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