Nachweis der rentenrechtlichen Zeiten

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Frauendorfer
schrieb am 22.02.2008, 20:11 Uhr (am 22.02.2008, 20:25 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Fabritius,
ich wohne in Baden-Württemberg und bitte Sie um Hilfe in folgender Angelegenheit:

Ich habe von 1971-1974 eine Ausbildung als Schneiderin bei einer selbständigen Schneidermeisterin in Rumänien abgeschlossen. Die selbständige Schneidermeisterin war so weit ich mich erinnern kann, angemeldet und hat für ihre Auszubildenden die Sozialversicherungsbeiträge an den rumänischen Träger abgeführt. Die Schneidermeisterin ist 1985 nach Deutschland ausgewandert und kurz darauf verstorben, daher kann ich keinerlei Beweise für diese Zeiten erbringen. In meinem Arbeitsbuch welches zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wurde sind diese Zeiten nicht eingetragen.
Ich habe bei der Deutschen Rentenversicherung die Anerkennung dieser Zeiten über eine Versicherung an Eides Statt beantragt, die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern lehnt die Anerkennung dieser Zeiten mangels Beweise ab. Wortlaut Deutsche Rentenvericherung Nordbayern: "Sie haben keine Unterlagen vorgelegt, aus denen zu erkennen ist, dass tatsächlich eine Berufsausbildung absolviert sein könnte. Eine Versicherung an Eides Statt wird daher nicht zugelassen. Im übrigen erscheinen Versicherungen an Eides Statt für einen Zeitraum der mehr als dreißig Jahre zurückliegt, nicht glaubhaft."
Einer meiner Kolleginnen mit Wohnsitz in Bayern wurden diese Zeiten vor einigen Jahren als Anrechnungszeiten anerkannt.
Kann das sein, dass Versicherungen an Eides Statt nicht zugelassen werden weil die anzuerkennenden Zeiten mehr als dreißig Jahre zurückliegen und daher diese Versicherungen an Eides Statt nicht glaubhaft sind?
Wie kann ich in dieser Sache weiter vorgehen?
Vielen Dank im voraus.

Gruß
Frauendorfer(in)

prof.storr
schrieb am 02.03.2008, 11:19 Uhr
Haben Sie denn keine Zeugen?
Frauendorfer
schrieb am 03.03.2008, 19:01 Uhr (am 03.03.2008, 19:04 Uhr geändert).
Erstmal vielen Dank für Ihre Hilfe.
Ich habe der Deutschen Rentenversicherung den Namen und die Anschrift von 2 Zeugen mitgeteilt es sind die gleichen Zeugen welche für meine Kollegin ausgesagt haben (deren Zeiten anerkannt wurden) und trotz allem meint die Rentenversicherung das Versicherungen an Eides Statt
für Zeiten die länger als 30 Jahre zurückliegen nicht zugelassen werden.
Misch 39
schrieb am 03.03.2008, 22:26 Uhr
Wenn ihre Schneidermeisterin für sie als Lehrling Versicherungsbeiträge abgeführt hat, so müssen diese Beiträge in der Archive bei der gewesenen CASCOM (Casa de Asigurări Sociale a Cooperaţiei Meşteşugăreşti) registriert sein, denn hierher wurden diese Beiträge eingezahlt. Sie müssen nichts anders tun, als nach Rumänien fahren und sich bei der gewesenen CASCOM (jetzt glaube ich ist es die "CAMERA DE MUNCA") des jeweiligen Kreises interessieren. Hier einen Antrag stellen mit der Angabe des Namens der Schneidermeisterin, Anschrift der gewesenen Werkstadt, ihren Namen als Lehrling und die Zeit (perioada) für welche sie eingezahlt hat. Wenn man sie im Archiv findet,kann die Camera de munca oder das Archiv des gewesenen CASCOM ihnen eine Bestätigung (Adeverinţă) aushändigen, die sie bei der deutschen Versicherung einreichen.

Viel Glück
Frauendorfer
schrieb am 04.03.2008, 09:16 Uhr (am 04.03.2008, 09:19 Uhr geändert).
Vielen Dank Misch39,
was ich nicht verstehe und um was es mir eigentlich geht, ist dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Dem einen werden die Zeiten anerkannt, dem andern nicht und zwar nur aus dem einen Grund weil eine Versicherung an Eides Statt für Zeiten die länger als 30 Jahre zurückliegen nicht zugelassen wird.
Ich möchte nicht nach Rumänien fahren und die rumänische Bürokratie kennenlernen, sondern Widerspruch einlegen und auf eine Zulassung von Zeugen bestehen.
Werde ich damit Erfolg haben?

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