Heirat in Österreich - Papiere

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Niggoh
schrieb am 09.12.2019, 14:56 Uhr (am 09.12.2019, 15:24 Uhr geändert).
Liebe Siebenbürger,

ich bin neu hier im Forum und benötige ein klein wenig Hilfe. Vielleicht kennt sich hier jemand aus.

Ich bin Deutscher und lebe mit meiner rumänischen Partnerin (sie kommt aus Medias) in Österreich. Sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wir wollen im kommenden Jahr heiraten. Nun fängt bereits die Verwirrung an.

Wir sollen eine Abschrift vom Geburtenbuch/Register besorgen. Bei mir ist das einfach. Gibt es auf Antrag per Post an meinem Geburtsort.
Bei meiner „Bald-Frau“ ist das nicht so einfach. Daher hier meine Fragen.

1: Gibt es in Rumänien überhaupt so ein Geburtenregister? Habe jetzt mehrfach schon gelesen, daß stattdessen oder zusätzlich eine Geburtsurkunde notwendig ist?
2: Führt die einzigen Wege nur über einen Besuch vor Ort und über die rumänische Botschaft? Rumänien ist ja mittlerweile in der EU. Da sollten doch solche Papiere auch so leicht wie in D oder Ö zu organisieren sein?
3: Papiere sind wohl grundsätzlich in internationaler Form zu beantragen. Das habe ich im Internet schon herauslesen können. Kommen diese dann mehrsprachig oder in Englisch?

Falls sonst noch jemand einen Tipp hat, würde ich mich freuen diesen zu erfahren.

Vielen Dank und liebe Grüße.
Niggoh
Bernd1946
schrieb am 10.12.2019, 14:07 Uhr
Antworten:

1. Natürlich gibt es in Rumänien ein Geburtenregister beim Standesamt; dort ist allerdings nur die Bezeichnung "registru de stare civilă" üblich, ohne den Zusatz "Geburten".
Grundsätzlich ist für eine Heirat eine "Geburtsurkunde" notwendig. Meistens wird verlangt, dass diese nicht älter ist als 6 Monate, und mittels einer Apostille "über- beglaubigt" ist.
Das ganze muss übersetzt werden, von einem beeidigten Übersetzer- in Deutschland.
Wie die Regeln in Österreich aussehen, ist mir nicht bekannt. Fragt doch mal dort beim Standesamt nach!

2. Die Geburtsurkunde kann man bekommen mittels einem Besuch vor Ort und über die rumänische Botschaft (letzteres dauert mehrere Monate), oder aber sie kann von einem Bekannten/ Verwandten mittels einer Vollmacht beim Standesamt in Rumänien abgeholt werden. Diese Vollmacht sollte man sich- als Vordruck- aus Rumänien schicken lassen, um sicher zu sein, dass sie den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Die Unterschrift ist von einem Notar zu beglaubigen, diese Beglaubigung muss wohl auch noch ins Rumänische übersetzt werden.
Dies ist der schnellste Weg.

3. Die Geburtsurkunde bekommt man nur noch in "internationaler" Form- normalerweise Rumänisch/ Englisch/ Französisch. Diese müsste also auch noch ins Deutsche übersetzt werden.
Es soll aber auch mehrsprachige Ausgaben geben inzwischen, wo Deutsch mit beinhaltet ist.

Bernd, beeidigter Übersetzer in München
Niggoh
schrieb am 16.12.2019, 07:46 Uhr
Danke Bernd für deine Antwort.

Habe mal dem zuständigen Standesamt in Ö telefoniert. Zum Glück wird eine internationale Geburtsurkunde in Englisch akzeptiert. Eine deutsche Übersetzung ist nicht notwendig. Ebenso wie die Apostille, ist wohl auch nicht nötig.

Vielen Dank soweit.

Gruß
Nico

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