Erwerbsminderungsrente

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maggy
schrieb am 13.03.2008, 11:14 Uhr (am 13.03.2008, 20:18 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Fabritius! Liebe LM!
Bin sehr froh euch im Internet gefunden zu haben!!!
Ich lese mich seit kurzen in diesen Informationen ein, auch ich komme aus RO. Bin im Okt.1988 mit meiner Familie über die Grenze über Ungarn nach BRD geflüchtet.
Bin in ungekündigtem Arbeitsverhältnis jetzt aber Arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Demnächst werde ich von meiner Krankenkasse ausgemustert, bin aber leider weiter Arbeitsunfähig. Stellte Antrag auf med. und berufl. Reha. Telefonisch wurde nach einigen Tagen nachgefragt für welche Reha ich mich entscheiden wolle- da ich in medizinischer Behandlung bin, erschien mir die berufl. Reha wichtiger- ich möchte wenn genehmigt, nach Umschulung in neuen Beruf arbeiten. Seit Nov. 07 ist nix geschehen, ein Kostenträger verschiebt es auf den anderen- Aktenwandel hin und her. Zwischendurch stellte ich auf Empfehlung, auch den Antrag auf Erwerbsminderungsrente, es sei Fraglich ob ich noch 8 Stunden oder weniger am Tag arbeiten könne.
Die deutsche Arbeitszeit ist geklärt.
Habe von LVA Formulare erhalten für Kontenklärung der Rumänien-Zeiten.: Auszug aus den Lohnlisten abgegeben, Arbeitsbuch. Habe gleichzeitig die Formulare E 207 und R 851 RO erhalten. Im Formular R 851 RO steht (ist die Zahlungserklärung mit meiner Kontoverbindung in Deutschland) dass, die abgegebenen Sozialdaten unter Beachtung des Zehnten Buches des SGB der BRD erhoben wurden. Die Angaben sind freiwillig, aber für die Bearbeitung des Antrages und für die ordnungsgemäße Rentenauszahlung notwendig.
Bin 52 J. wie erwähnt- habe Antrag (Februar 2008) auf Erwerbsminderung gestellt.
Ich weiß aus den bezüglichen Themen der LM, dass es die Möglichkeit der Aufschiebung gibt – nicht aber für Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten.
Meine Frage wie geht es dann bei mir falls ich die Erwerbsminderungsrente bekomme. Wie wird in diesem Falle die Arbeitszeit aus RO berechnet und bezahlt?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir ebenfalls Informationen und Tipps wegen meiner oben genannten Ausmusterung von der Krankenkassen geben könnten. Besteht die Möglichkeit wenn EM-Rente auf Zeit (erstmals 3 Jahre) erhalte dass ich gleichzeitig umschule??

Danke im voraus!!!!
Grüße
Maggy
P:S: hab vergessen zu fragen, ob ich das Formular R 851 RO
ausgefüllt an die LVA zurück schicken soll ???

Danke MFG Maggy
Fabritius (Moderator)
schrieb am 15.03.2008, 21:24 Uhr
Dieses Thema ist bei aller Freundschaft zu komplex, um hier mit wenigen Sätzen die richtige Lösung zu finden. Ich probier es trotz dem am Rande, empfehle dann aber entweder die Rentenbehörde oder einen Fachmann zu konsultieren und den konkreten Sachverhalt genau prüfen zu lassen.

Also: Formular 851 muss bei EM-Renten ausgefüllt und eingereicht werden. Die rum. Rente wird nach dortigem (rumänischem) Recht berechnet und in Euro umgerechnet von der deutschen abegzogen. Die Frage nach befristeter EM-Rente oder unbefristeter hängt von den medizinischen Prognosen ab. Wenn das Krankengeld ausgesteuert ist (endet), wird unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit zahlen, wenn eine EM-Rente noch nicht festgesetzt wurde und ein Streit dazu anhängig ist.

mehr nach genauer Fallprüfung
maggy
schrieb am 16.03.2008, 01:55 Uhr (am 16.03.2008, 02:16 Uhr geändert).
Hallo und Danke für die Infos! Ich hatte ja schon die böse Ahnung dass, es auch bei der EM -Rente kein Pardon gibt. Wenn ich richtig verstanden habe, dann wird diese von der DRV direkt bezahlt und nicht direkt von der rumänischen Rentenvers.Berichtigen Sie bitte wenn ich falsch liege.Gibt es da auch den Fiktivabzug und/oder greift das FRG erst mit Rentenantrag/Rentenbescheid für Altersrente? Bei der EM-Rente besteht ja keine Möglichkeit des Widerspruchs oder?
Besteht die Möglichkeit während EM-Rente gleichzeitig umzuschulen??
Sage Danke und lb. Grüße Maggy
maggy
schrieb am 31.03.2008, 16:52 Uhr
Schade, dass viele den Artikel lesen und keiner seine eigenen Erfahrungen schildert. Erfahrungen anderer wären sicher für viele/Landsleute hilfreich zu lesen/wissen.

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