Witwenrente aus Rumänien.

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hilfesuchende
schrieb am 13.03.2008, 11:44 Uhr (am 13.03.2008, 12:09 Uhr geändert).
hallo, ich habe folgende Fragen zur Witwenrente aus Rumänien. Zunächst aber die Vorgeschichte: meine Mutter erhielt den Rentenbescheid über die Hinterbliebenenrente von meinen kürzlich verstorbenen Vater. Die Höhe der Witwenrente ist in Ordnung, nämlich 60% der Rente ihres Verstorbenen Mannes. Meine Eltern sind beide anerkannte Volksdeutsche und Vertriebene die bereits in den 1970'er Jahren in die BRD umsiedelten. Kurz nach dem Rentenbescheid erhielt sie einen Brief von der deutschen Rentenversicherung mit dem Inhalt, dass in Rumänien das Rentenfeststellungsverfahren für die Witwenrente eingeleitet wurde. Nun befürchte ich das die Rente aus Rumänien alles nur verkompliziert, sofern sie überhaupt regelmäßig kommt... .

1. Aus den Online-Artikel der Siebenbürgischen Zeitung vom 5. Dez. 2007 lese ich leider, dass anscheinend grundsätzlich bei der Hinterbliebenenrente ein Aufschub des Leistungsbeginns in Rumänien nicht möglich ist. Sollte meine Mutter trotzdem erklären, dass sie den Leistungsbeginn aus Rumänien auf unbestimmte Zeit verschiebt?

2. Um welche Höhe geht es denn ungefähr bei einer Witwenrente aus Rumänien? Nur ein paar zig Euro (auf die man zur Not verzichten kann) oder mehrere hundert Euro? Schließlich erhalten Witwen in Rumänien für lebenslange Facharbeitertätigkeiten ihres verstorbenen Gatten wohl selten mehr als 100 Euro Rente...


3. Nun zu meiner größten Befürchtung: Wäre es möglich das die rumänische Rentenbehörde die Arbeitszeiten meines Vaters in der Qualifikationsstufe herabsetzt (z.b. von Facharbeiter zu ungelernter Tätigkeit) und dadurch die deutsche Rentenbehörde ihrerseits die Höhe der Witwenrente reduziert, womöglich sogar die bereits geleistete Rente zu Lebzeiten meines Vaters sogar zurück fordert? Als mein Vater seine Rente beantragte war es ja der rumänischen Rentenbehörde möglicherweise egal wie die Tätigkeiten meines Vaters eingestuft wurden, da die Rumänische Behörde ja nichts zur Rente in Deutschland beisteuern musste. Nun wo Rumänien aber selber Witwenrente bezahlen muss, könnten sie sich ja davor drücken und versuchen seine beruflichen Tätigkeiten nachträglich möglichst herabzusetzen um weniger bezahlen zu müssen... Eben genauso wie es die deutsche Rentenversicherung früher auch versuchte die beruflichen Tätigkeiten meines Vaters qualitativ herabzusetzen um weniger Rente auszuzahlen...


4. Angenommen die deutsche oder rumänische Rentenbehörde fordert später meine Mutter auf in Rumänien ein Konto zu eröffnen um die Witwenrente aus Rumänien zu erhalten. Kann sie sich dagegen wehren und verlangen das die Witwenrente auf ein deutsches Konto überwiesen wird? Sie selber hat schließlich kaum noch Verwandtschaft in Rumänien, kann selber nicht mehr so gut rumänisch sprechen/lesen, vom Verwaltungsakt welcher einer älteren kranken Frau abverlangt wird mal ganz abgesehen...

5. Meine Mutter übernahm die Rechtsschutzversicherung meines verstorbenen Vaters. Diese Rechtschutzversicherung bezahlt aber keine Angelegenheiten des Verwaltungsrechts sondern die vor einem Sozialgericht. Wenn sie nun bezüglich der Hinterbliebenenrente einen Anwalt einschaltet übernimmt das die Rechtsschutzversicherung?

vielen lieben Dank im Voraus.
Meike.
hilfesuchende
schrieb am 24.03.2008, 10:55 Uhr
Schade das viele diesen Artikel lesen und niemand bisher geantwortet hat. Erfahrungen anderer wären sicher nicht nur für mich hilfreich zu lesen.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 26.03.2008, 13:02 Uhr (am 26.03.2008, 15:49 Uhr geändert).
Hallo Meike,

es gibt wenige Leute, die Erfahrungen mit dieser Problematik haben. Die Sache ist ziemlich neu und alles noch in Bewegung. Ich habe ebenfalls nur Halbwissen, kann aber zur Info Folgendes sagen (s. bei den einzelnen Punkten):

hilfesuchende schrieb:
1. Aus den Online-Artikel der Siebenbürgischen Zeitung vom 5. Dez. 2007 lese ich leider, dass anscheinend grundsätzlich bei der Hinterbliebenenrente ein Aufschub des Leistungsbeginns in Rumänien nicht möglich ist. Sollte meine Mutter trotzdem erklären, dass sie den Leistungsbeginn aus Rumänien auf unbestimmte Zeit verschiebt?


Diese Möglichkeit gibt es bei Hinterbliebenenrente im deutsch/rumänischen Sozialversicherungsabkommen nicht, also macht es keinen Sinn zu verschieben.

hilfesuchende schrieb:
2. Um welche Höhe geht es denn ungefähr bei einer Witwenrente aus Rumänien? Nur ein paar zig Euro (auf die man zur Not verzichten kann) oder mehrere hundert Euro? Schließlich erhalten Witwen in Rumänien für lebenslange Facharbeitertätigkeiten ihres verstorbenen Gatten wohl selten mehr als 100 Euro Rente...


Das sind sicherlich im Moment nur ein paar zig Euro. Allerdings kennt keiner die Entwicklung der Renten in Rumänien. Verzicht wäre deshalb ziemlich unvernünftig! Es ist dabei zu bedenken, dass der deutsche Rentenversicherungsträger bei einer positiven Entwicklung der Renten in Rumänien, selbst immer weniger für die Arbeitsjahre in Rumänien zahlen würde (weil ja der rumänische Anteil wächst).

hilfesuchende schrieb:
3. Nun zu meiner größten Befürchtung: Wäre es möglich das die rumänische Rentenbehörde die Arbeitszeiten meines Vaters in der Qualifikationsstufe herabsetzt (z.b. von Facharbeiter zu ungelernter Tätigkeit) und dadurch die deutsche Rentenbehörde ihrerseits die Höhe der Witwenrente reduziert, womöglich sogar die bereits geleistete Rente zu Lebzeiten meines Vaters sogar zurück fordert? Als mein Vater seine Rente beantragte war es ja der rumänischen Rentenbehörde möglicherweise egal wie die Tätigkeiten meines Vaters eingestuft wurden, da die Rumänische Behörde ja nichts zur Rente in Deutschland beisteuern musste. Nun wo Rumänien aber selber Witwenrente bezahlen muss, könnten sie sich ja davor drücken und versuchen seine beruflichen Tätigkeiten nachträglich möglichst herabzusetzen um weniger bezahlen zu müssen... Eben genauso wie es die deutsche Rentenversicherung früher auch versuchte die beruflichen Tätigkeiten meines Vaters qualitativ herabzusetzen um weniger Rente auszuzahlen...


Das sind Spekulationen, die zu nichts führen. Sollte der rumänische Rentenversicherungsträger irgend etwas nicht anerkennen, müsste dagegen vorgegangen werden, genau wie (bisher) beim deutschen Rentenversicherungsträger.

hilfesuchende schrieb:
4. Angenommen die deutsche oder rumänische Rentenbehörde fordert später meine Mutter auf in Rumänien ein Konto zu eröffnen um die Witwenrente aus Rumänien zu erhalten. Kann sie sich dagegen wehren und verlangen das die Witwenrente auf ein deutsches Konto überwiesen wird? Sie selber hat schließlich kaum noch Verwandtschaft in Rumänien, kann selber nicht mehr so gut rumänisch sprechen/lesen, vom Verwaltungsakt welcher einer älteren kranken Frau abverlangt wird mal ganz abgesehen...


Jeder sollte sich dagegen wehren, dem so mitgespielt wird. Die meisten unserer Landsleute sind nämlich nicht ein wenig weg aus Siebenbürgen, sondern "für immer".

hilfesuchende schrieb:
5. Meine Mutter übernahm die Rechtsschutzversicherung meines verstorbenen Vaters. Diese Rechtschutzversicherung bezahlt aber keine Angelegenheiten des Verwaltungsrechts sondern die vor einem Sozialgericht. Wenn sie nun bezüglich der Hinterbliebenenrente einen Anwalt einschaltet übernimmt das die Rechtsschutzversicherung?


Die meisten Rechtschutzversicherungen übernehmen Kosten erst in dem Moment, in dem es sich um ein Klageverfahren handelt (egal ob nun Sozialgesetzgebung oder Verwaltungsrecht). Alle Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt entstehen, müssen selbst getragen werden. Deshalb bei der Versicherung anfragen, wie das im Falle x aussehen würde.

Viel Erfolg!
Erhard Graeff


maggy
schrieb am 09.04.2008, 17:33 Uhr
Hallo hilfesuchende!!!

wie steht es denn mit der Hinterbliebenenrente deiner Mutter?
was hat sich zwischenzeitlich ergeben?

schöne Grüße

Maggy

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