Doppelbezug Entschädigungszahlungen ??? Rumänien weitet Entschädiungszahlungen für Verschleppung und Deportation auf Nachkommen aus

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magellan
schrieb am 06.09.2020, 14:02 Uhr (am 06.09.2020, 14:04 Uhr geändert).
Nach Interpretation und Auslegung des Ergänzungsgesetzes 130 vom 15 Julie 2020 zum 118/1990 ergibt sich für mich folgende Frage?
Ist mit dem Gesetz ein Doppel-Bezug der Entschädigung möglich ?
Meine Eltern (in Rumänien Verstorben vor dem Gesetz )und ich waren im Baragan.
Ich beziehe bereits eine Entschädigungszahlung nach Gesetz 118.
Kann ich nun auch nach meinen Eltern zusätzlich eine zweite Entschädigungszahlung für mich ( Eltern waren im Baragan ich war damals 6 Jahre alt) beantragen ?
Nächste Frage:
Darf und kann meine Tochter diese Entschädigungszahlung nach der neuen Ergänzung mit Gesetz 130 aktuell einen Entschädigungsanspruch stellen obwohl ich noch lebe .
Die Formulierung im Gesetz ist hier sehr offen in der Interpretation daher bitte ich um eine klärende Information.
-Doppelbezug für mich und die Verschleppung meiner Eltern
-Bezug von Entschädigung wenn meine Tochter einen Antrag machen wird.
Rainer Lehni (Moderator)
schrieb am 07.09.2020, 09:02 Uhr (am 07.09.2020, 09:02 Uhr geändert).
Diese Frage wurde in einem anderen Thread bereits beantwortet.

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