Zum Antrag an die AJPIS habe ich Fragen gestellt.
Kann jemand kompetent antworten ?
1. Es steht nicht, ob die Unterlagen notariell beglaubigt sein müssen, wie in diesem Forum oft angesprochen.
2. Frage ?
Wer stellt die " Procura speciala " ( letzter Punkt ) aus ?
a. ein dt. Notar mit Apostille , muss dann übersetzt werden und die Übersetztung not. beglaubigt ????
b. das RO Konsulat ? in rum. Sprache
ist unklar wie und wo ?
Bitte in diesem Forum abklären - Siebenbürger Zeitung, Verband der Siebenbürger Sachsen, Rainer Lehni, ev. Dr. Fabritius damit die Antragsteller Bescheid wissen.
Vielen Dank
Antrag AJPIS
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