Antrag AJPIS

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Heinz 1957
schrieb am 18.10.2020, 13:56 Uhr
Zum Antrag an die AJPIS habe ich Fragen gestellt.
Kann jemand kompetent antworten ?

1. Es steht nicht, ob die Unterlagen notariell beglaubigt sein müssen, wie in diesem Forum oft angesprochen.


2. Frage ?
Wer stellt die " Procura speciala " ( letzter Punkt ) aus ?

a. ein dt. Notar mit Apostille , muss dann übersetzt werden und die Übersetztung not. beglaubigt ????

b. das RO Konsulat ? in rum. Sprache

ist unklar wie und wo ?

Bitte in diesem Forum abklären - Siebenbürger Zeitung, Verband der Siebenbürger Sachsen, Rainer Lehni, ev. Dr. Fabritius damit die Antragsteller Bescheid wissen.
Vielen Dank

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