Steuerliche Behandlung der Entschädigung in DE

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Peter Otto Wolff
schrieb am 11.03.2021, 14:36 Uhr
Hier eine interessante Information, meine Freunde denken weiter!!!

Bezüglich der Besteuerung ist die Sache für mich inzwischen klar. Im Art. 18 des DBA mit Rumänien steht ausdrücklich:
"(3) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat, eines seiner Länder oder eine ihrer Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden."

Alson was in RO steuerfrei ist, bleibt für Deutsche auch steuerfrei.

Gut zu wissen, Freunde!
sibisax
schrieb am 11.03.2021, 16:58 Uhr
Lieber Hr.Wolff,ich bewundere Ihr Wissen und Ihren Scharfsinn,am meisten jedoch ihren unermüdlichen Einsatz für die Belange und Interessen unserer Landsleute.Viele erhalten wertvolle Tips und Hilfe von Ihnen um im "Kampf" mit AJPIS und CJ zu bestehen. Herzlichen Dank nicht nur von mir,ich denke viele Landsleute sind der gleichen Meinung wie ich.Machen Sie bitte weiter so!

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