Entschädigung politische Haft

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5gerda5
schrieb am 07.04.2021, 08:42 Uhr
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
mein gestriger Beitrag richtet sich nur an Herrn Lehni.
Gerne möchte ich auf Ihre Erfahrungen zurückgreifen.
Hat schon jemand einen Teil der Haftzeit anerkannt bekommen und den anderen Teil nicht?! Ich möchte keinen Widerspruch riskieren und dennoch versuchen durch einen noch zu beschaffenden Nachweis auch die fehlende Zeit anerkannt zu bekommen...Ist die Vorgehensweise gangbar?!
Danke für eine eventuelle Reaktion, Gerda
Peter Otto Wolff
schrieb am 07.04.2021, 10:00 Uhr (am 07.04.2021, 10:16 Uhr geändert).
Hallo 5gerda5, Du bewegst Dich in gefährlichen Wassern, wo nur ein juristisch qualifizierter Rat sinnvoll ist. Du wünscht im Prinzip einen Aufschub der Entscheidung, der Widerspruchsfrist, zur Beschaffung weiterer Unterlagen zum Nachweis des behaupteten und höchstwahrscheinlichen Tatbestands. Denn, wenn jemand aus dem Knast entlassen wird, was feststeht, muss er ja zwangsweise, irgendwann dort gelandet sein. Wie dieser Aufschub im Juristenrumänisch heist, weiß ich leider nicht. Es muss etwas in Richtung "rog amanare a termenului de recurs/a deciziei, in vederea procurarii unei dovezi materiale in sustinerea cererii mele" (data incarcerarii in conditia in care data eliberarii exista).
Peter Otto Wolff
schrieb am 07.04.2021, 12:34 Uhr
Hier eine unverbindliche Meinung:

O acțiune în instanță se poate stopa cerând în scris suspendarea pana la soluționarea altui dosar ( civil sau penal ) sau de comun acord de către ambele părți. .. Nu se accepta suspendarea dacă o soliciți sa procuri dovezi suplimentare.
Peter Otto Wolff
schrieb am 09.04.2021, 12:39 Uhr (am 09.04.2021, 12:58 Uhr geändert).
Hallo 5gerda5, nachdem sich verständlicher Weise niemand traut, dir etwas Sinnvolles zu raten, ein allgemeiner Rat von mir. Rechtsanwälte bieten, i.d.R., potentiellen Klienten eine Erstkonsultation für eine Pauschale von ca. 200 € an. Kann mir vorstellen, dass auch Dr. Fabritius das anbieten könnte. Würde sagen, für diese punktuelle Beratung wäre es eine gangbare Lösung. Wie Du weißt, umsonst ist nur der Tod, und der kostet das Leben! Rechnungsbeispiel: bei Anerkennung von ca. 6 Mon. Haft bedeutet das ca. 350 RON/Monat auf ewig, oder die Hälfte davon, als Nachkomme, = ca. 70 € bzw. 35 €. Heißt: in max. 3 Monaten, oder erst 6, hättest Du die 200 € wieder drin. Als Ökonom würde ich es machen, so schnell amortisiert sich sonst keine seriöse Investition!
5gerda5
schrieb am 12.04.2021, 15:00 Uhr
Hallo Herr Wolf,
ganz lieben Dank für die detaillierte Antwort.
Ich versuche mein Bestes und werde berichten!
Liebe Grüße, Gerda
Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 13.04.2021, 19:58 Uhr
Es ist nicht das erste Mal, dass wir davor warnen, so wichtige Anliegen wie monatliche Entschädigungen nur über ein Forum zu klären.

Was wichtig und unerlässlich für die Antragstellung ist, welches die Fettnäpfchen sein können, das berichten wir laufend in der Siebenbürgischen Zeitung.

Leider gibt es schon mindestens einen Fall, bei dem den Ratschlägen eines hilfsbereiten, jedoch nicht kundigen Forumsmitglieds zum Thema sbz-Zone folgend, zwei Folgejahre der echten Deportation nicht berücksichtigt wurden. Ist nicht mehr rückgängig zu machen, leider. Vielleicht rühren sich die Geschädigten mal, um anderen die Augen zu öffnen.

Der Verband kann nur raten: Gründlich prüfen, ob erworbene Bescheinigungen unter das Dekret 118/1990 fallen!

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