Deportation SBZ, von rum Arbeitsbehörde bestätigt

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Peter Otto Wolff
schrieb am 27.03.2022, 14:12 Uhr (am 27.03.2022, 14:16 Uhr geändert).
Sehr geehrte Frau ABC, Sie befinden sich eindeutig im RECHT! Eine rumänische Behörde hat festgestellt, dass sich Ihre Mutter in jener Zeit in der SBZ befand. Warum das so war, ist eigentlich Allgemeinwissen, auch den rum. Behörden wohlbekannt. Darüber hinaus, das Gesetz 118/1990 deckt auch die Fälle des "domiciliu fortat" selbst innerhalb Rumäniens ab! Und Ihre nach Russland deportierte Mutter war gewiss nicht aus Lust und Tollerei in der SBZ gelandet, war zu jener Zeit rein praktisch nicht möglich für einzelne Bürger.
Juristisch ist ein Staat, der die Deportation seiner Bürger zumindest gefördert hat, ohnehin dafür zuständig, sie nach Deportation dorthin zurückzubringen, von wo sie deportiert wurden! Um ein Beispiel zu statuieren, wäre ich bereit, in Ihrem Namen bei dem zuständigen Tribunal Administrativ Sibiu eine diesbezügliche Klage einzureichen! Diese vorzubereiten erfordert allerdings einigen administrativen Aufwand, für Sie selbstredend, KOSTENLOS. Nur, ich verreise demnächst für 3 Wochen in sonnige Länder. Allerdings, wenn Sie eh gegen die Entscheidung des AJPIS Einspruch erhoben haben, und KEINE Antwort erhalten haben, kommt es Ihnen nun zu Gute! Sobald ich, ab Mai 2022, wieder da bin, verklagen wir die AJPIS, ohne Vollmacht, Sie machen das, ich liefere alles was nötig sein wird! Anwaltsvertretung vor Gericht ist nicht nötig, auch nicht Präsenz bei der Verhandlung, alles KOSTENLOS, immerhin!
In diesem Sinne, bleiben Sie zuversichtlich, die packen wir!

Gruß aus Stuttgart,

Peter Otto Wolff

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