Erinnerung Behandlung der Entschädigung

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Peter Otto Wolff
schrieb am 13.05.2022, 09:34 Uhr
Die online Ausgabe der Siebenbürgischen Zeitung vom 10. November 2020 enthält unter anderem hinsichtlich des Ergänzungsgesetzes 232/2020 auch folgende Klarstellungen zu den Leistungsregelungen:
Art. 7 regelt, dass Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz bei Prüfung der Einkommensgrenzen für Zahlungen von Wohngeld, Stipendien für Schüler und Studenten oder Sozialhilfen NICHT angerechnet werden und bei keiner anderen Leistung oder von keinen anderen Renten abgezogen werden dürfen. Die Leistungen sind steuerfrei.
https://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verschiedenes/21392-rumaenien-verabschiedet-gesetz-zur.html

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