Sind Vertriebene und Spätaussiedler von den Änderungen des Rentenrechts gleich betroffen?

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Corporis
schrieb am 22.04.2008, 00:41 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius,

in Ihrem Interview "Klärungsbedarf beim Fremdrentenrecht" weisen Sie auf die Veränderungen aus dem Rentenrecht für Spätaussiedler hin. Mein Vater ist Vertriebener (Einreise in die Bundesrepublik Deutschland am 19.07.1990)und geht ab 01.01.2009 in Rente. Gelten die Änderungen aus der Antragsgleichstellung für ihn auch? Wenn ja, soll der Aufschub des Leistungsbeginns in Rumänien gleichzeitig mit dem Rentenantrag eingereicht werden?

Vielen Dank im Voraus

Klaus M.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 22.04.2008, 23:14 Uhr
Hallo,
die genannten Änderungen gelten auch für ihn, es kommt nicht auf das Zuzugsdatum sondern nur den Rentenbeginn (nach dem 1.6.2006) an.
Die Erklärung zum Aufschub des Leistungsbeginns gem. Art 44 der VO 1408/71 muss gleichzeitig mit dem Rentenantrag eingereicht werden, spätestens wenn die Behörde die Formulare dafür (R 851 und E 207) anfordert.
Wer diese zurücksendet, ohne den Leistungsbeginn zu verschieben, der kann nicht mehr folgenlos davon zurück, weil dieses als rentenschädlicher Verzicht ausgelegt wird.

Viele Grüße
Corporis
schrieb am 25.04.2008, 18:21 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius,

vielen Dank für die Ihre Unterstützung.

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.