Rentenantrag

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iulius
schrieb am 28.04.2008, 16:53 Uhr
Danke für Ihre Antwort, was das Thema "Aufschub auf Leistungsbeginn" betrifft.

Ich möchte nochmal auf meine Frage vom 24.04.2008 Thema"Rentenantrag" zurückkehren mit der Bitte: Geben Sie mir bitte eine Antwort! Ich dachte, wir leben in einem Rechtsstaat und die Rentenbehörde redet auch vom Vertrtauenschutz. Wenn man den Rentenatrag unterschreibt, (das Formular wurde vom Amt ausgefüllt) denkt man nicht daran, dass man in eine Falle geschoben wird. Das ist kein Vertrauenschutz, sondern Vetrauenbruch. Die Rentenbehörde hat nichtmal soviel gewürdigt, mich aufzuklären. Was kann ich noch in meinem Fall tun?
Eins ist es sicher! Meine Frau am 01.01.2009 kommt auch in die Ruhestand. Wir werden nicht in die gleiche Falle geraten.

Danke für Ihre Geduld


Grüße

Iulius
Fabritius (Moderator)
schrieb am 28.04.2008, 20:12 Uhr
Sie täuschen sich, wie leider viele: wenn Sie etwas unterschreiben, müssen Sie lesen, was Sie unterschreiben. Das gilt allgemein.

Viel zu oft kommt es in letzter Zeit vor, dass Betroffene mit Fällen in die Kanzlei kommen, weil sie irgend etwas unterschrieben haben, ohne zu lesen, was das eigentlich ist. Das geht von Telefon-Verträgen über Miet- bis Kaufverträge mit schauderhaften Bedingungen. Da kann ich nur sagen: unterzeichnete Verträge sind genau so bindend, wie Erklärungen vor den Rententrägern, die man unterschreibt, ohne zu lesen, was man unterschreibt.

Soviel allgemein. Wenn Sie zu Ihrem konkreten Fall eine Beratung benötigen, geht das leider nicht öffentlich hier im Internet.

Viele Grüße

iulius
schrieb am 01.05.2008, 17:29 Uhr
Ja, Sie haben leider Recht,Herr Fabritius! Aus Fehlern lernt man! Jetzt bleibt mir nichts anderes übrig, als nur abzuwarten, wie die ganze Prozedur ablaufen wird.
Ich möchte mich dann wieder bei Ihnen melden.

Ich hätte noch eine Frage:

Wenn Rumänien dann für Aussiedler Rente bezahlen wird, wie werde es weiterhin mit der 40 % Verkürzung funktionieren?
Falls zur Aufhebung dieser Regelung kommen würde, wird es dann wirksam für alle, oder NUR für diejenige, die nach dem Erhalt vom Rentenbescheid gegen diese Kürzung rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Iulius
Fabritius (Moderator)
schrieb am 05.05.2008, 01:13 Uhr (am 05.05.2008, 01:16 Uhr geändert).
Die Zahlung der Rente in Rumänien (nach Antragsgleichstellung gem. Art 44 der VO (EWG) 1408/71) und die 40%-Kürzung (§22 Abs. 4 FRG, Art. 6 § 4 c FANG) haben rein gar nichts mit einander zu tun. Es besteht keinerlei Zusammenhang. Die Kürzung gilt seit 10/1996 und wird (leider) bestehen bleiben. Die Zahlungsmöglichkeiten einer Rente in Rumänien für die Zeiten dort wurden im Juni 2006 eingeführt.

Die Zahlung der Rente in Rumänien erfolgt nicht etwa zum Ausgleich der 40%-Kürzung (was viele glauben), in Rumänien gewährte Rentenzahlungen werden sofort von der Rente in Deutschland abgezogen, wenn sie auf den gleichen Zeiten beruhen § 31 FRG), Betroffene sind verpflichtet, der Rentenbehörde eine Zahlung aus Rumänien unverzüglich mitzuteilen. Die Behörden reagieren (zu recht) hart, wenn solche Zahlungen verschwiegen werden (selbst wenn jemand glaubt, diese würden dem Ausgleich der 40%-Kürzung dienen...)

Viele Grüße

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