Erfolg! Gerichte verbieten Fiktivabzug

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Fabritius (Moderator)
schrieb am 07.05.2008, 15:31 Uhr (am 08.05.2008, 11:38 Uhr geändert).
die ersten Gerichtsentscheidungen liegen vor und sind positiv.

Im Urteil S 5 R 1053/07 des Sozialgerichts Landshut hat das Gericht festgestellt:

Das Gericht teilt die Ansicht der Klägerin, wonach eine Anwendung des § 31 Abs. 1 Satz 1 FRG auf den hier vorliegenden Sachverhalt nicht zu erfolgen hat. Die Kammer folgt (...) dem unzweideutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung, in welcher ausdrücklich die Voraussetzung aufgestellt wird, dass durch den ausländischen Versicherungsträger eine Rente oder andere Leistung "gewährt" und "ausgezahlt" wird. Angesichts des Wortlauts, der in keiner Weise auslegungsbedürftig ist, sondern vielmehr eine zweifelsfreie Regelung trifft, haben die der Auffassung der Beklagten zugrundeliegenden Bedenken rechtspolitischer Art letztendlich zurückzustehen.

Soweit die wörtliche Begründung.

Auch die Anwendung der Verzichts-Vorschriften (§ 46 SGB I) wurde für nicht zulässig erklärt, weil diese nur bei einer bereits bewilligten Sozialleistung Anwendung finden dürften, nicht jedoch bei einer Leistungsdisposition vor der Bewilligung. Ein schädlicher Verzicht in diesem Sinne liegt also nur vor, wenn in Rumänien die Leistung bereits bewilligt war, und man nachher darauf verzichtet. Vorher darf man ohne Schaden den Leistungsaufschub geltend machen.

In einer Entscheidung vom 7.5.2008 (heute) hat sich auch das Sozialgericht Koblenz, (AZ. S 1 R 1232/07) dieser Entscheidung des Sozialgerichtes aus Landshut angeschlossen.

Von weiteren Ergebnissen werde ich berichten.

Fabritius (Moderator)
schrieb am 04.06.2008, 14:08 Uhr
Die Erfolgsserie geht erfreulich weiter:

Nach Landshut, Koblenz und Stuttgart hat sich nun auch das Sozialgericht München angeschlossen, und zwar gleich in zwei Entscheidungen: am 21. Mai 2008 gegen die DRV Nordbayern (AZ. S 25 R 13345/08 ER) und am 29. Mai 2008 gegen die DRV Bund (AZ. S S 25 R 1335/08 ER).

Fabritius (Moderator)
schrieb am 05.06.2008, 15:34 Uhr
und noch ein Sozialgericht gibt uns Recht! Nach Landshut, München, Stuttgart, Koblenz folgt nun auch Gelsenkirchen.

Sozialgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 2.6.2008, AZ. S 29 ER 134/08 ER

Es bleibt spannend, wann die Rentenbehörden nun endlich ihre rechtswidrige Praxis aufgeben und den vielzähligen Entscheidung der Sozialgerichte folgen und diese zur Kenntnis nehmen. Betroffenen wird weiterhin geraten, sich gegen die rechtswidrigen Bescheide zu wehren.

Viele Grüße
Liane
schrieb am 04.06.2009, 13:10 Uhr
Auch das Sozialgericht Karlsruhe , hat sein Urteil ausgesprochen und den Beklagten (deutsche Rentenversicherung Nordbayern) verurteilt dem Kläger die Altersrente ohne Fiktivabzug zu gewähren , aber leider hat der Beklagte gegen das Urteil Berufung eingelegt

Meine Frage was nun ?? ist es so üblich oder nur in diesem Fall ?


mit freundlichen Grüßen

Liane
Fabritius (Moderator)
schrieb am 05.06.2009, 07:09 Uhr
ruhig Blut, das ist üblich. Ruhen beantragen, bis die Musterverfahren abgeschlossen sind.
Beste Grüße
Liane
schrieb am 05.06.2009, 07:59 Uhr
vielen Dank , Herr Fabritius , für die schnelle Antwort , ich wollte es wissen, den diesbezüglich hab ich keine Frage oder Antwort hier im Forum gelesen , oder hab ich sie vielleicht überlesen ?

Ruhe bewahre ich schon , den ich hab einen sehr guten kompetenten Anwalt :))

liebe Grüße aus Karlsruhe

Liane

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