Wann folgt die Auszahlung der 40% Rentenkürzung lt. Gesetz?

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valentin
schrieb am 18.05.2008, 19:18 Uhr
Meine Frau trat im Januar '98 in Altersrente und bekam als Spätaussiedlerin einen Teil der Rente als Fremdrente, die mit 40% gekürzt wurde. Sie war bei der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen Mitglied der Interessengemeinschaft gegen Rentenkürzung und hat auch einen Mitgliedsbeitrag am 24.03.97 geleistet.
Im März 2007 hat der Deutsche Bundestag eine Ausgleichszahlung für die Rentenkürzungen, die bis zum 30. Juni 2000 vorgenommen wurden, beschlossen.
Demnach steht ihr zu:
vom Januar '98 – Juni '98: 75% Ausgleichszahlung; (6 Monate)
vom Juli '98 – bis Juni '99: 50% Ausgleichszahlung; (12 Monate)
vom Juli '99 – bis Juni '00: 25% Ausgleichszahlung; (12 Monate)
Der Betrag wird nicht riesig sein aber ich würde mich trotzdem freuen ihn zu erhalten. Bis jetzt habe ich von der Rentenversicherungsanstalt BfA keine Benachrichtigung erhalten. Wer hat ähnliche Erfahrungen diesbezüglich gemacht und weiß, wie man diesen Vorgang beschleunigen kann? (Muß man einen Antrag stellen?)
Viele Grüße und danke im voraus!
Valentin
Fabritius (Moderator)
schrieb am 18.05.2008, 21:38 Uhr
Wenn sie den Rentenbescheid mit dem Widerspruch angegriffen hat, müsste schon ein Bescheid unterwegs sein. Sonst gar nicht. Die Beteiligung an der Interessengemeinschaft durch Einzahlung eines BEitrages ersetzt den Angriff des Bescheides nicht und reicht noch nicht aus, um auch eine Nachzahlung zu bekommen. Wurde der Rentenbescheid rechtzeitig an die Interessengemeinschaft eingesandt, damit er angegriffen werden kann? Oder hat sonst wer einen Widerspruch eingelegt?
Viele Grüße
titus
schrieb am 26.05.2008, 08:29 Uhr
Fabritius schrieb: Wenn sie den Rentenbescheid mit dem Widerspruch angegriffen hat, müsste schon ein Bescheid unterwegs sein. Sonst gar nicht. Die Beteiligung an der Interessengemeinschaft durch Einzahlung eines BEitrages ersetzt den Angriff des Bescheides nicht und reicht noch nicht aus, um auch eine Nachzahlung zu bekommen. Wurde der Rentenbescheid rechtzeitig an die Interessengemeinschaft eingesandt, damit er angegriffen werden kann? Oder hat sonst wer einen Widerspruch eingelegt?
Viele Grüße

titus
schrieb am 26.05.2008, 08:32 Uhr
Fabritius schrieb: Wenn sie den Rentenbescheid mit dem Widerspruch angegriffen hat, müsste schon ein Bescheid unterwegs sein. Sonst gar nicht. Die Beteiligung an der Interessengemeinschaft durch Einzahlung eines BEitrages ersetzt den Angriff des Bescheides nicht und reicht noch nicht aus, um auch eine Nachzahlung zu bekommen. Wurde der Rentenbescheid rechtzeitig an die Interessengemeinschaft eingesandt, damit er angegriffen werden kann? Oder hat sonst wer einen Widerspruch eingelegt?
Viele Grüße

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