Gerichte verbieten Fiktivabzug!Trotzdem Rentenkürzung!

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AKP
schrieb am 19.05.2008, 11:50 Uhr (am 20.05.2008, 10:19 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Frabritius,

zuerst die Kurzbeschreibung meines Falles:
Rentenbeginn - 01.06.2008.
Habe schriftlich Antrag auf Aufschiebung des Leistungsbeginns der Rente aus Rumänien an die DRV gestellt. Im Antwortschreiben der DRV vom 07.05.08 wird auf die Grundsätze des überstaatlichen-bzw. inner-staatlichen Rechtes und auf die Verordnung (EWG)Nr.1408/71 hingewiesen. Danach der Satz:"wir beabsichtigen deshalb, die Ihnen aus Rumänien zustehende Rente in ihrer voraussichtlichen Höhe anzurechnen, auch wenn Sie diese tatsächlich nicht beziehen sollten"! Und der Hinweis, wenn ich meinen Entschluss des Aufschiebens bis zum 04.06.08 nicht ändere, mir ab dem 01.06.08 die Rente mit einem gewissen Betrag(Schätzwert) gekürzt wird.
Meine Fragen:
- kann ich mich in meinem Antwortschreiben an die DRV
auf das Urteil S5R 1053/07 beziehen und wie genau soll
ich dieses Schreiben formulieren?
- wie lange steht der Schriftverkehr mit der DRV unter dem
Status "Anhörung"!
- leitet die DRV auch ohne meiner Zustimmung das Fest-
stellungsverfahren der Rente in Rumänien ein?
- was geschieht, wenn ich auf das Schreiben der DRV nicht
reagiere, außer dass der angekündigte Betrag von der
Rente abgezogen werden wird?

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