Herkunftsland in Schulzeugnissen und Personalausweis

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rose
schrieb am 30.07.2008, 07:32 Uhr
Hallo,
glaube vor Jahren mal eine Diskussion in den alten Foren zu diesem Thema gelesen zu haben, die ich jetzt aber nicht finde.

Daher meine Frage, weis jemand ob es eine Regelung gibt, die besagt, dass das Herkunftsland (Rumänien) in Schulzeugnisse und Personalausweise eingetragen werden muss oder gibt es eine Ausnahme, dass bei Aussiedlern im Sinne des Vertriebenengesetzes dieses nicht eingetragen wird.

Vor allem geht es mir darum, bei Kindern die dort geboren sind und vielleicht ein paar Monate bis zu 2 Jahren dort gelebt haben, wird in das Schulzeugnis immer wieder von einigen Schulen neben dem deutschen Ortsnamen auch Rumänien noch eingetragen.

Gruß
rose
bankban
schrieb am 30.07.2008, 08:14 Uhr
Hallo,
bei mir ergab sich folgendes Problem und diese Lösung: i.J. 2000 wollte in Baden Württemberg eine Sachbearbeiterin die Landesbezeichnung in den Ausweis
hineinsetzen, nachdem und obwohl 1990 in einem norddeutschen Bundesland das nicht für nötig gehalten wurde. Da mich das aufregte, bin ich dem nachgegangen und es hat sich herausgestellt, dass die einschlägige Verordnung (zumindest in BW, aber vielleicht ist sie ja auch im ganzen Bundesgebiet gültig) eine Kannvorschrift ist
und keine Mussvorschrift. D.h., es liegt im Ermessensbereich der Person/Sachbearbeiterin, ob sie die Landesbezeichnung in Klammern dahinter setzt. Gewöhnlich, so hat man es mir erklärt, tut man dies, wenn nicht etwa aus der deutschen Bezeichnung (bzw. aus der Allgemeinbildung ableitbar) sofort ersichtlich ist, wo der Ort liegt. Z.B. in solchen Fällen wie Mailand oder Moskau
muss man es nicht machen. Bei Hermannstadt und KLausenburg wohl auch nicht. Bei Kronstadt könnte es zu Verwechslungen kommen. Wie es etwa bei Dörfern wie Salzburg, Malmkrog etc. ist, das ist eine sehr gute FRage. Ich fürchte, da ist man auf die Einsicht der jeweiligen Sachbearbeiterin angewiesen. Die in meinem Falle sehr eklige und gehässige Sachbearbeiterin wagte es sogar, mir ins Gesicht zu sagen, dass ich es nicht persönlich nehmen soll, aber bei den vielen Menschen, die aus Rumänien sind und Verbrechen begehen, müsste die Polizei rechtzeitig wissen, wer ihr gegenüber steht und das könnte sie eben nicht, wenn die Landesbezeichnung aus dem Ausweis nicht hervorgeht. Nachdem ich aber anderswo geklärt habe, dass es sich um eine Kannvorschrift handelt, bin ich zurück gegangen, und nachdem ich sie nicht überzeugen konnte, die Landesbezeichnung zu entfernen, habe ich verlangt mit ihrem Vorgesetzten zu sprechen und diesen dann überzeugt, so dass er die Sachbearbeiterin entsprechend angewiesen hatte (die dann die Bezeichnung unter großem Murren entfernt hatte). Übrigens steht/stand damals bei keinem meiner Familienangehörigen, die im ganzen Bundesgebiet verstreut lebten, die Bezeichnung drin. So oder so ähnlich würde ich also vorgehen. Hoffe, diese langatmige Ausführung war hilfreich. Gruss, Bankban

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