Zwischenhölle Sowjetzone, Verbrechen gegen Menschlichkeit?!
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Ich klage an: obwohl die Verschiebung ehemaliger Russland-Deportierten in das Niemandsland, Sowjetzone/DDR, kombiniert mir dem Verbot der Einreise ins Herkunftsland durch die damalige rum. Regierung bekannte Tatsachen sind, wohl auch dokumentiert in den Archiven der CNSAS, obwohl jenes Territorium inzwischen Teil Deutschland ist, und selbst die Nazis und sogar die Stasi geradezu vernarrt waren in Buchführung, es in der "Zone" auch eine irgendwie geartetes DRK gab, bleibt das Thema TABU. Ist das nicht merkwürdig? Frage mich, was hat unser Verband konkret unternommen, wann, wie oft, in dieser Sache? Man kann Unrecht nicht ungeschehen machen, aber zumindest ALLE Anstrengungen unternehmen, um den Opfern und ihren Nachfolgern zu helfen. Zum Beispiel durch eine Musterklage zur Herstellung der Bestimmungen bez. Status der Deportierten (dispaced persons) lt. geltendem internationalen Recht. In rum. Archiven, z.B. des CNSAS, des Außenministeriums, des Innenministeriums, den lokalen Polizeiarchiven, muss es Aufzeichnungen über diese Leute geben! Im Zweifel soll die Umkehr der Beweislast gelten! Der Staat hat die Deportation seiner Staatsbürger (gezwungen?) erlaubt, er soll nachweisen, wann die zurückkehren durften!
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