Einbürgerung

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allex22
schrieb am 08.09.2008, 18:52 Uhr
Hallo,
Ich bin student an der Uni in Nürnberg und bin seit Oktober 2003 in Deutschland.Ich bin ein Siebenbürger Sachse und meine Familie wohnt in De, außer meiner Eltern.
Ich besitze noch die rumänische Staatsbügerschaft und beabsichtige demnächst die deutsche zu beantragen.Mir sind die allgemeinen Vorraussetzungen bekannt, es soll aber auch eine vorzeitige Einbürgerung in Bayern möglich sein: Zitat:

"Das Bayerische Staatsministerium des Innern teilt mit Schreiben vom 11.07.2002, GZ: IA3-1355.10-3, Folgendes mit:
Eine Einbürgerung unter Verkürzung der Niederlassungsdauer von 8 auf 4 Jahren ist nur im Wege des Ermessens gem. § 8 StAG möglich. Diese Vorschrift setzt voraus, dass sich der Ausländer im Inland niedergelassen hat. Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung sieht die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts vom 12.12.2000 in Nr. 8.1.2.4 Abs. 1 Satz 1 deshalb vor, dass der Einbürgerungsbewerber im Zeitpunkt der Einbürgerung eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzen muss. Die für "Altfälle" vorgesehene Ausnahme in Nr. 8.1.2.4 Abs. 1 Satz 3 StAR-VwV, wonach für diese der Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ausreicht, trifft für abgelehnte Spätaussiedlerbewerber, die sich erst vier Jahre in Deutschland aufhalten, nicht zu.
Ich bin jedoch gerne bereit, Einzelfälle in Bayern wohlwollend daraufhin prüfen zu lassen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen - bei erfolgter Integration der Antragsteller - für eine vorzeitige Einbürgerung erfüllt sind."

Kann jemand diesbezüglich etwas mehr sagen?
Bestehen für Siebenbürger Sachsen auch andere Möglichkeiten im Hinblick auf die Einbürgerung?

Herzlichen Dank schonmal!!!
MfG


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